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Document 32022R2401

Durchführungsverordnung (EU) 2022/2401 des Rates vom 8. Dezember 2022 zur Durchführung des Artikels 9 der Verordnung (EG) Nr. 1183/2005 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in der Demokratischen Republik Kongo

ST/14923/2022/INIT

ABl. L 317 vom 09/12/2022, p. 32–38 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2022/2401/oj

9.12.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 317/32


DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2022/2401 DES RATES

vom 8. Dezember 2022

zur Durchführung des Artikels 9 der Verordnung (EG) Nr. 1183/2005 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in der Demokratischen Republik Kongo

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1183/2005 des Rates vom 18. Juli 2005 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in der Demokratischen Republik Kongo (1), insbesondere auf Artikel 9,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

n Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Rat hat am 18. Juli 2005 die Verordnung (EG) Nr. 1183/2005 angenommen.

(2)

Infolge einer Überprüfung der zusätzlichen Sanktionen nach Artikel 2b der Verordnung (EG) Nr. 1183/2005 sollten die Begründungen für bestimmte Personen, die in Anhang Ia der Verordnung (EG) Nr. 1183/2005 aufgeführt sind, geändert werden.

(3)

Die Verordnung (EG) Nr. 1183/2005 sollte daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Anhang Ia der Verordnung (EG) Nr. 1183/2005 erhält die Fassung des Anhangs der vorliegenden Verordnung.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Geschehen zu Brüssel am 8. Dezember 2022.

Im Namen des Rates

Der Präsident

V. RAKUŠAN


(1)  ABl. L 193 vom 23.7.2005, S. 1.


ANHANG

„ANHANG Ia

LISTE DER NATÜRLICHEN ODER JURISTISCHEN PERSONEN, ORGANISATIONEN UND EINRICHTUNGEN GEMÄẞ ARTIKEL 2b

A.   Personen

 

Name(n)

Angaben zur Identität

Gründe für die Aufnahme in die Liste

Datum der Aufnahme in die Liste

1

Ilunga KAMPETE

alias Gaston Hughes Ilunga Kampete; Hugues Raston Ilunga Kampete

Geburtsdatum: 24.11.1964

Geburtsort: Lubumbashi, Demokratische Republik Kongo

Staatsangehörigkeit: Demokratische Republik Kongo

Militärische ID-Nummer: 1-64-86-22311-29

Anschrift: 69, avenue Nyangwile, Kinsuka Mimosas, Kinshasa/Ngaliema, Demokratische Republik Kongo

Geschlecht: männlich

Als Befehlshaber der Republikanischen Garde (GR) bis April 2020 war Ilunga Kampete verantwortlich für die vor Ort eingesetzten Einheiten der GR, die an der unverhältnismäßigen Anwendung von Gewalt und gewaltsamen Repressionen im September 2016 in Kinshasa beteiligt waren.

Er war auch für die Unterdrückung und Menschenrechtsverletzungen durch die Agenten der GR verantwortlich, wie etwa die gewaltsame Unterdrückung einer Kundgebung der Opposition in Lubumbashi im Dezember 2018.

Seit Juli 2020 ist er als Generalleutnant der kongolesischen Streitkräfte (FARDC) und Befehlshaber des Militärstützpunkts Kitona in der Provinz Kongo Central weiterhin hochrangiger Soldat. Aufgrund seiner Funktion trägt er Verantwortung für die jüngsten Menschenrechtsverletzungen der FARDC.

Ilunga Kampete war daher an der Planung, Steuerung oder Begehung von Handlungen in der Demokratischen Republik Kongo beteiligt, die schwere Menschenrechtsverletzungen oder -verstöße darstellen.

12.12.2016

2

Gabriel Amisi KUMBA

alias Gabriel Amisi Nkumba; ‚Tango Fort‘; ‚Tango Four‘

Geburtsdatum: 28.5.1964

Geburtsort: Malela, Demokratische Republik Kongo

Staatsangehörigkeit: Demokratische Republik Kongo

Militärische ID-Nummer: 1-64-87-77512-30

Anschrift: 22, avenue Mbenseke, Ma Campagne, Kinshasa/Ngaliema, Demokratische Republik Kongo

Geschlecht: männlich

Ehemaliger Befehlshaber der 1. Verteidigungszone der kongolesischen Streitkräfte (FARDC), dessen Truppen an der unverhältnismäßigen Anwendung von Gewalt und gewaltsamen Repressionen im September 2016 in Kinshasa beteiligt waren.

Gabriel Amisi Kumba war von Juli 2018 bis Juli 2020 stellvertretender Stabschef der FARDC mit Zuständigkeit für Operationen und nachrichtendienstliche Erkenntnisse.

Seitdem übt er das Amt des Generalinspekteurs der FARDC aus. Aufgrund seiner Führungsposition trägt er Verantwortung für die jüngsten Menschenrechtsverletzungen der FARDC.

Gabriel Amisi Kumba war daher an der Planung, Steuerung oder Begehung von Handlungen beteiligt, die schwere Menschenrechtsverletzungen oder -verstöße in der Demokratischen Republik Kongo darstellen.

12.12.2016

3

Célestin KANYAMA

alias Kanyama Tshisiku Celestin; Kanyama Celestin Cishiku Antoine; Kanyama Cishiku Bilolo Célestin; ‚Esprit de mort‘

Geburtsdatum: 4.10.1960

Geburtsort: Kananga, Demokratische Republik Kongo

Staatsangehörigkeit: Demokratische Republik Kongo

Reisepass-Nr. (Demokratische Republik Kongo): OB0637580 (gültig vom 20.5.2014 bis zum 19.5.2019)

Schengen-Visum Nr. 011518403, ausgestellt am 2.7.2016

Anschrift: 56, avenue Usika, Kinshasa/Gombe, Demokratische Republik Kongo

Geschlecht: männlich

Als Chef der kongolesischen Nationalpolizei (PNC) war Célestin Kanyama verantwortlich für die unverhältnismäßige Anwendung von Gewalt und gewaltsame Repressionen im September 2016 in Kinshasa.

Im Juli 2017 wurde Célestin Kanyama zum Generaldirektor der Ausbildungsschulen der Nationalpolizei ernannt.

Während seiner Amtszeit haben im Oktober 2018 Polizeibeamte nach der Veröffentlichung einer Reihe von Artikeln über die Veruntreuung von Rationen für Polizeikadetten und die Rolle, die Célestin Kanyama dabei spielte, Journalisten eingeschüchtert und ihrer Freiheit beraubt.

Aufgrund seiner Funktion als leitender PNC-Beamter, die er weiterhin innehat, trägt er Verantwortung für die jüngsten Menschenrechtsverletzungen der PNC. Célestin Kanyama war daher an der Planung, Steuerung oder Begehung von Handlungen in der Demokratischen Republik Kongo beteiligt, die schwere Menschenrechtsverletzungen oder -verstöße darstellen.

12.12.2016

4

John NUMBI

alias John Numbi Banza Tambo; John Numbi Banza Ntambo; Tambo Numbi

Geburtsdatum: 16.8.1962

Geburtsort: Jadotville-Likasi-Kolwezi, Demokratische Republik Kongo

Staatsangehörigkeit: Demokratische Republik Kongo

Anschrift: 5, avenue Oranger, Kinshasa/Gombe, Demokratische Republik Kongo

Geschlecht: männlich

John Numbi war von Juli 2018 bis Juli 2020 Generalinspekteur der kongolesischen Streitkräfte (FARDC). Aufgrund seiner Funktion trägt er Verantwortung für die Menschenrechtsverletzungen der FARDC zwischen Juli 2018 und Juli 2020, so z. B. die unverhältnismäßige Gewalt, die von Juni bis Juli 2019 von FARDC-Truppen unter seinem unmittelbaren Kommando gegen illegal tätige Bergleute eingesetzt wurde.

John Numbi war daher an der Planung, Steuerung oder Begehung von Handlungen in der Demokratischen Republik Kongo beteiligt, die schwere Menschenrechtsverletzungen oder -verstöße darstellen.

Bis Anfang 2021 übte John Numbi weiterhin Einfluss auf die FARDC aus, insbesondere in Katanga, wo schwere Menschenrechtsverletzungen durch die FARDC gemeldet wurden.

John Numbi stellt nach wie vor eine Bedrohung für die Menschenrechtslage in der Demokratischen Republik Kongo, insbesondere in Katanga, dar.

12.12.2016

5

Evariste BOSHAB

alias Evariste Boshab Mabub Ma Bileng

Geburtsdatum: 12.1.1956

Geburtsort: Tete Kalamba, Demokratische Republik Kongo

Staatsangehörigkeit: Demokratische Republik Kongo

Demokratische Republik Kongo Diplomatenpass-Nr.: DP0000003 (gültig vom 21.12.2015 bis zum 20.12.2020)

Schengen-Visum ist am 5.1.2017 abgelaufen

Anschrift: 3, avenue du Rail, Kinshasa/Gombe, Demokratische Republik Kongo

Geschlecht: männlich

In seiner Eigenschaft als stellvertretender Premierminister sowie Innen- und Sicherheitsminister in der Zeit vom Dezember 2014 bis Dezember 2016 war Evariste Boshab offiziell für die Polizei und die Sicherheitsdienste sowie die Koordinierung der Arbeit der Provinzgouverneure verantwortlich. In dieser Eigenschaft war er verantwortlich für Verhaftungen von Aktivisten und Mitgliedern der Opposition sowie für die unverhältnismäßige Anwendung von Gewalt, so auch im Zeitraum zwischen September 2016 und Dezember 2016 als Reaktion auf die Demonstrationen in Kinshasa, bei denen eine große Zahl von Zivilpersonen von Sicherheitskräften getötet oder verletzt wurden.

Evariste Boshab war daher an der Planung, Steuerung oder Begehung von Handlungen in der Demokratischen Republik Kongo beteiligt, die schwere Menschenrechtsverletzungen oder -verstöße darstellen.

Evariste Boshab war auch an der Ausbeutung und der Verschärfung der Krise in der Kasai-Region beteiligt, wo er, insbesondere seit er im März 2019 Senator von Kasai wurde, nach wie vor eine einflussreiche Rolle spielt.

29.5.2017

6

Alex Kande MUPOMPA

alias Alexandre Kande Mupomba; Kande-Mupompa

Geburtsdatum: 23.9.1950

Geburtsort: Kananga, Demokratische Republik Kongo

Staatsangehörigkeit: Demokratische Republik Kongo und Belgien

Reisepass-Nr. (Demokratische Republik Kongo): OP0024910 (gültig vom 21.3.2016 bis zum 20.3.2021)

Anschriften: Messidorlaan 217/25, 1180 Uccle, Belgien

1, avenue Bumba, Kinshasa/Ngaliema, Demokratische Republik Kongo

Geschlecht: männlich

Als Gouverneur der Provinz Kasai Central bis Oktober 2017 war Alex Kande Mupompa ab August 2016 verantwortlich für den unverhältnismäßigen Einsatz von Gewalt, gewaltsame Repressionen und außergerichtliche Hinrichtungen durch Sicherheitskräfte und die kongolesische Nationalpolizei (PNC) in der Provinz Kasai Central, einschließlich von Tötungen im Distrikt Dibaya im Februar 2017.

Alex Kande Mupompa war daher an der Planung, Steuerung oder Begehung von Handlungen in der Demokratischen Republik Kongo beteiligt, die schwere Menschenrechtsverletzungen oder -verstöße darstellen.

Alex Kande Mupompa war auch an der Ausbeutung und der Verschärfung der Krise in der Kasai-Region beteiligt, die er bis Oktober 2019 vertrat und in der er durch den Congrès des alliés pour l’action au Congo (CAAC), der der Provinzregierung von Kasai angehört, nach wie vor Einfluss ausübt.

29.5.2017

7

Éric RUHORIMBERE

alias Eric Ruhorimbere Ruhanga; ‚Tango Two‘; ‚Tango Deux‘

Geburtsdatum: 16.7.1969

Geburtsort: Minembwe, Demokratische Republik Kongo

Staatsangehörigkeit: Demokratische Republik Kongo

Militärische ID-Nummer: 1-69-09-51400-64

Reisepass-Nr. (Demokratische Republik Kongo): OB0814241

Anschrift: Mbujimayi, Kasai Province, Demokratische Republik Kongo

Geschlecht: männlich

Als stellvertretender Befehlshaber im 21. Militärbezirk von September 2014 bis Juli 2018 war Éric Ruhorimbere für den unverhältnismäßigen Einsatz von Gewalt und außergerichtliche Hinrichtungen durch die kongolesischen Streitkräfte, insbesondere gegen die Nsapu-Miliz sowie gegen Frauen und Kinder, verantwortlich.

Éric Ruhorimbere ist seit Juli 2018 Befehlshaber des Einsatzgebiets Nord-Equateur. Aufgrund seiner Funktion trägt er Verantwortung für die jüngsten Menschenrechtsverletzungen der FARDC.

Éric Ruhorimbere war daher an der Planung, Steuerung oder Begehung von Handlungen in der Demokratischen Republik Kongo beteiligt, die schwere Menschenrechtsverletzungen oder -verstöße darstellen.

29.5.2017

8

Emmanuel Ramazani SHADARY

alias Emmanuel Ramazani Shadari Mulanda; Shadary

Geburtsdatum: 29.11.1960

Geburtsort: Kasongo, Demokratische Republik Kongo

Staatsangehörigkeit: Demokratische Republik Kongo

Anschrift: 28, avenue Ntela, Mont Ngafula, Kinshasa, Demokratische Republik Kongo

Geschlecht: männlich

Als stellvertretender Premierminister sowie Innen- und Sicherheitsminister bis Februar 2018 war Emmanuel Ramazani Shadary offiziell für die Polizei und die Sicherheitsdienste sowie die Koordinierung der Arbeit der Provinzgouverneure verantwortlich. In dieser Eigenschaft war er für die Verhaftungen von Aktivisten und Oppositionsmitgliedern sowie den unverhältnismäßigen Einsatz von Gewalt, wie beispielsweise das gewaltsame Vorgehen gegenüber Mitgliedern der Bewegung Bundu Dia Kongo (BDK) in der Provinz Kongo Central, die Repressionen in Kinshasa im Januar/Februar 2017 sowie den unverhältnismäßigen Einsatz von Gewalt und die gewaltsamen Repressionen in den Kasai-Provinzen, verantwortlich.

In dieser Eigenschaft war Emmanuel Ramazani Shadary daher an der Planung, Steuerung oder Begehung von Handlungen in der Demokratischen Republik Kongo beteiligt, die schwere Menschenrechtsverletzungen oder -verstöße darstellen.

Seit Februar 2018 ist Emmanuel Ramazani Shadary Ständiger Sekretär der Parti du peuple pour la reconstruction et le développement (PPRD), die bis Dezember 2020 die wichtigste Partei der Koalition unter dem ehemaligen Präsidenten Joseph Kabila war.

In dieser Eigenschaft erklärte er im Juli 2022, dass die PPRD bereit sei, an der Präsidentschaftswahl im Jahr 2023 teilzunehmen.

29.5.2017

9

Kalev MUTONDO

alias Kalev Katanga Mutondo; Kalev Motono; Kalev Mutundo; Kalev Mutoid; Kalev Mutombo; Kalev Mutond; Kalev Mutondo Katanga; Kalev Mutund

Geburtsdatum: 3.3.1957

Staatsangehörigkeit: Demokratische Republik Kongo

Reisepass-Nr. (Demokratische Republik Kongo): DB0004470 (gültig vom 8.6.2012 bis zum 7.6.2017)

Anschrift: 24, avenue Ma Campagne, Kinshasa, Demokratische Republik Kongo

Geschlecht: männlich

Als Leiter des Nationalen Nachrichtendienstes (ANR) bis Februar 2019 war Kalev Mutondo an der willkürlichen Verhaftung, Inhaftierung und Misshandlung von Oppositionsmitgliedern, Aktivisten der Zivilgesellschaft und anderen Personen beteiligt und dafür verantwortlich.

Kalev Mutondo war daher an der Planung, Steuerung oder Begehung von Handlungen in der Demokratischen Republik Kongo beteiligt, die schwere Menschenrechtsverletzungen oder -verstöße darstellen.

Im Mai 2019 unterzeichnete er eine Erklärung über seine bisherige und künftige Loyalität gegenüber Joseph Kabila, dessen enger Verbündeter er nach wie vor ist.

Kalev Mutondo verfügte bis Anfang 2021 in seiner Rolle als ‚politischer Berater‘ des Ministerpräsidenten der Demokratischen Republik Kongo über großen politischen Einfluss.

Es wird davon ausgegangen, dass er in einigen Teilen der Sicherheitskräfte immer noch Einfluss hat.

29.5.2017

B.   Einrichtungen


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