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Document 32022R1985

Durchführungsverordnung (EU) 2022/1985 des Rates vom 20. Oktober 2022 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen

ST/13718/2022/INIT

ABl. L 272I vom 20/10/2022, p. 1–4 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2022/1985/oj

20.10.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

LI 272/1


DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2022/1985 DES RATES

vom 20. Oktober 2022

zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 269/2014 des Rates vom 17. März 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (1), insbesondere auf Artikel 14 Absatz 1,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Rat hat am 17. März 2014 die Verordnung (EU) Nr. 269/2014 angenommen.

(2)

Die Union unterstützt nach wie vor uneingeschränkt die Souveränität und territoriale Unversehrtheit der Ukraine.

(3)

Das iranische Regime leistet militärische Unterstützung für den grundlosen und ungerechtfertigten Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine. Angesichts der sehr ernsten Lage ist der Rat der Ansicht, dass drei an der Entwicklung und Lieferung unbemannter Luftfahrzeuge an Russland beteiligte Personen und eine daran beteiligte Einrichtung in die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 enthaltene Liste der natürlichen und juristischen Personen, Einrichtungen und Organisationen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufgenommen werden sollten.

(4)

Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 sollte daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Geschehen zu Brüssel am 20. Oktober 2022.

Im Namen des Rates

Der Präsident

M. BEK


(1)  ABl. L 78 vom 17.3.2014, S. 6.


ANHANG

Die folgenden Personen und die folgende Organisation werden in die Liste der natürlichen und juristischen Personen, Einrichtungen und Organisationen in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 aufgenommen:

Personen

 

Name

Angaben zur Identifizierung

Begründung

Datum der Aufnahme in die Liste

„1263.

Mohammad Hossein BAGHERI

محمد حسین باقری

Geburtsort: Teheran, Iran

Staatsangehörigkeit: iranisch

Geschlecht: männlich

Rang: Generalmajor

Funktion: Stabschef der iranischen Streitkräfte

Generalmajor Mohammad Hossein Bagheri ist Stabschef der iranischen Streitkräfte. Er überwacht das militärische Programm für unbemannte Luftfahrzeuge (Unmanned Aerial Vehicles - UAV) und spielt eine grundlegende Rolle bei der Verteidigungszusammenarbeit Irans mit der Russischen Föderation. Er ist auch an der Expansion der Produktion iranischer UAV ins Ausland beteiligt; in dieser Funktion weihte er eine Montagestraße in Tadschikistan für zur Ausfuhr bestimmte Ababil-2-Drohnen ein. Er beteiligte sich auch an der Entwicklung von Mohajer-6-Drohnen und deren Lieferung an die Russische Föderation zur Verwendung im Angriffskrieg gegen die Ukraine. Somit ist Generalmajor Mohammad Hossein Bagheri für die Unterstützung von Handlungen verantwortlich, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen.

20.10.2022

1264.

Sayed Hojatollah QUREISHI

سید حجت الله قریشی

alias Sayyed Hojatolah GHOREISHI

Staatsangehörigkeit: iranisch

Geschlecht: männlich

Rang: General

Funktion: Leiter der Abteilung „Versorgung, Forschung und Industrie“ des iranischen Ministeriums für Verteidigung und Logistik der Streitkräfte

General Sayed Hojatollah Qureishi ist Leiter der Abteilung „Versorgung, Forschung und Industrie“ des iranischen Ministeriums für Verteidigung und Logistik der Streitkräfte und verantwortlich für die Aushandlung des Abkommens mit der Russischen Föderation über die Lieferung iranischer unbemannter Luftfahrzeuge (Unmanned Aerial Vehicles - UAV) zur Verwendung im Angriffskrieg gegen die Ukraine. Somit ist General Sayed Hojatollah Qureishi für die Unterstützung von Handlungen verantwortlich, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen.

20.10.2022

1265.

Saeed AGHAJANI / Saeed Ara Jani / Said Ara Jani / Said Agha Jani

سعید آقاجانی

Geburtsdatum: 3.4.1969

Geschlecht: männlich

Reisepass-Nr.: V47528711 (Iran)

Staatsangehörigkeit: iranisch

Rang: Brigadegeneral

Funktion: Kommandeur des UAV-Kommandos der Luft- und Weltraumstreitkräfte des Korps der Islamischen Revolutionsgarde (IRGC ASF)

Brigadegeneral Saeed Aghajani ist Befehlshaber des UAV-Kommandos der Luft- und Weltraumstreitkräfte des Korps der Islamischen Revolutionsgarde (IRGC ASF), das die tragende Säule des iranischen Programms für unbemannte Luftfahrzeuge (Unmanned Aerial Vehicles - UAV) bildet. Brigadegeneral Saeed Aghajani überwacht und leitet die Planung, Ausrüstung und Ausbildung in Bezug auf die iranischen UAV-Operationen, darunter die Lieferung von Drohnen an internationale Verbündete Irans, einschließlich der Russischen Föderation. Somit ist Brigadegeneral Saeed Aghajani für die Unterstützung von Handlungen verantwortlich, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen.

20.10.2022“

Organisationen

 

Name

Angaben zur Identifizierung

Begründung

Datum der Aufnahme in die Liste

„119.

Shahed Aviation Industries alias Shahed Aviation Industries Research Center

صنایع هوایی شاهد

مرکز تحقیقات صنایع هوایی شاهد

 

Shahed Aviation Industries ist ein mit den Luft- und Weltraumstreitkräften des Korps der Islamischen Revolutionsgarde verbundenes Unternehmen in Iran, das für die Gestaltung und Entwicklung der Shahed-Serie der iranischen unbemannten Luftfahrzeuge (Unmanned Aerial Vehicles - UAV) zuständig ist. Drohnen der Shahed-Serie wurden an die Russische Föderation geliefert und werden im Angriffskrieg gegen die Ukraine eingesetzt. Somit ist Shahed Aviation Industries für die materielle Unterstützung von Handlungen verantwortlich, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen.

20.10.2022“


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