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Dokument 52024XG03808
Conclusions of the Council and of the representatives of the governments of the Member States meeting within the Council on inclusive societies for young people
Schlussfolgerungen des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zu inklusiven Gesellschaften für junge Menschen
Schlussfolgerungen des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zu inklusiven Gesellschaften für junge Menschen
ST/9849/2024/INIT
ABl. C, C/2024/3808, 27.6.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/3808/oj (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
Amtsblatt |
DE Reihe C |
C/2024/3808 |
27.6.2024 |
Schlussfolgerungen des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zu inklusiven Gesellschaften für junge Menschen
(C/2024/3808)
DER RAT UND DIE IM RAT VEREINIGTEN VERTRETER DER REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN —
UNTER HINWEIS AUF FOLGENDES:
1. |
Die Werte, auf die sich die Europäische Union gründet, sind die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte, einschließlich der Rechte der Personen, die Minderheiten angehören. Diese Werte sind allen Mitgliedstaaten in einer Gesellschaft gemeinsam, die sich durch Pluralismus, Nichtdiskriminierung, Toleranz, Gerechtigkeit, Solidarität und die Gleichheit von Frauen und Männern auszeichnet. Ziel der Union ist es, den Frieden und das Wohlergehen ihrer Völker zu fördern; sie bekämpft soziale Ausgrenzung und Diskriminierungen und fördert soziale Gerechtigkeit und sozialen Schutz; sie wahrt den Reichtum ihrer kulturellen und sprachlichen Vielfalt; sie berücksichtigt das Wohl des Kindes und schützt die Rechte von Kindern und jungen Menschen (1). |
2. |
Die Tätigkeit der Union hat folgende Ziele: Förderung des Ausbaus des Jugendaustauschs und des Austauschs von Jugendarbeiterinnen und Jugendarbeitern, Förderung der Teilhabe junger Menschen am demokratischen Leben in Europa sowie Erleichterung der Aufnahme einer beruflicher Bildung und Förderung der Mobilität der Ausbildenden und der in beruflicher Bildung befindlichen Personen, insbesondere der Jugendlichen (2). |
3. |
Die europäische Säule sozialer Rechte umfasst das Recht auf „allgemeine und berufliche Bildung und lebenslanges Lernen“ (Grundsatz 1), „Chancengleichheit“ (Grundsatz 3), „Betreuung und Unterstützung von Kindern“ (Grundsatz 11) sowie „Inklusion von Menschen mit Behinderungen“ (Grundsatz 17). Zur Umsetzung dieser Rechte und Grundsätze wurden die EU-Kernziele in den Bereichen Beschäftigung, Kompetenzen und Armutsbekämpfung festgelegt, die bis 2030 erreicht werden sollen; |
UNTER HINWEIS AUF DEN POLITISCHEN HINTERGRUND, DER IM ANHANG ZUR ANLAGE DARGELEGT IST, INSBESONDERE AUF FOLGENDES:
4. |
Die EU-Jugendstrategie 2019-2027 soll zur Beseitigung der Jugendarmut und aller Formen von Diskriminierung beitragen und die soziale Inklusion junger Menschen fördern sowie politische Entscheidungen bezüglich ihrer Auswirkungen auf junge Menschen in allen Bereichen — insbesondere im Bereich der sozialen Inklusion — verbessern. |
5. |
Die 11 Europäischen Jugendziele geben die Ansichten der europäischen Jugend wieder, insbesondere das Europäische Jugendziel #3, das gesellschaftliche Inklusion für alle jungen Menschen ermöglichen und sicherstellen soll, das Europäische Jugendziel #5, das eine Verbesserung des psychischen Wohlbefindens erreichen und die Stigmatisierung psychischer Krankheiten beenden und damit die gesellschaftliche Inklusion aller jungen Menschen fördern soll, sowie das Europäische Jugendziel #9, das die demokratische Beteiligung und Autonomie junger Menschen stärken und eigene Jugendbereiche in allen Teilen der Gesellschaft schaffen soll. |
6. |
Die Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung ist eines der zentralen Anliegen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten (3). Die soziale Ausgrenzung steht dem Wohlergehen der Bürgerinnen und Bürger entgegen und hindert sie daran, sich zu äußern und an der Gesellschaft teilzuhaben; |
UNTER WÜRDIGUNG DES FOLGENDEN:
7. |
Die konzertierten Anstrengungen der EU zur Förderung von Zusammenhalt, Resilienz und Werten durch Programme und Initiativen, wie Erasmus+ (einschließlich im Wege des EU-Jugenddialogs), das Europäische Solidaritätskorps, den Durchführungsbeschluss der Kommission über den Rahmen für Inklusionsmaßnahmen für die Programme Erasmus+ und Europäisches Solidaritätskorps 2021-2027, den Europäischen Sozialfonds Plus, einschließlich gegebenenfalls der Initiative ALMA („Aim, Learn, Master, Achieve“ — Anvisieren, Lernen, Meistern, Ankommen), das Programm „Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte“, die Initiative Neues Europäisches Bauhaus, die Konferenz zur Zukunft Europas (2021-2022), das Europäische Jahr der Jugend (2022) und sein Vermächtnis (4) sowie das Europäische Jahr der Kompetenzen (2023), sollen zu sozialem Zusammenhalt, sozialer Inklusion und zum Engagement und zur Teilhabe junger Menschen auf lokaler, regionaler, nationaler und EU-Ebene beitragen. |
8. |
Des zehnten Konsultationszyklus im Rahmen des EU-Jugenddialogs unter dem Dreiervorsitz Spaniens, Belgiens und Ungarns, dessen Schwerpunkt auf dem Europäischen Jugendziel #3 zu inklusiven Gesellschaften liegt, unter dem Motto „WIR BRAUCHEN JUNGE MENSCHEN“, sowie der Ergebnisse der EU-Jugendkonferenz, die vom 2. bis zum 5. März 2024 in Gent stattgefunden hat. |
9. |
Weiterentwicklung des bürgerlichen Raumes trägt zu inklusiven Gesellschaften bei und fördert damit die Umsetzung von gebilligten Schlussfolgerungen des Rates (5); |
UNTER BERÜCKSICHTIGUNG DES FOLGENDEN:
10. |
Das Zusammenleben in friedlichen und inklusiven Gesellschaften ist eine der Prioritäten der Jugendbereich-Strategie 2030 des Europarats. |
11. |
In der Agenda 2030 der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung wird die Zusage bekräftigt, dass niemand zurückgelassen wird; |
UNTER HINWEIS AUF
12. |
relevante EU-Maßnahmen und diesbezügliche Strategien und Empfehlungen: die europäische Strategie für ein besseres Internet für Kinder (BIK+, 2022), die Strategie der EU zur Bekämpfung von Antisemitismus und zur Förderung jüdischen Lebens (2021-2030), den EU-Aktionsplan gegen Rassismus (2020-2025), die Strategie für die Gleichstellung von LGBTIQ-Personen, die Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter (2020-2025), den Strategischen Rahmen der EU zur Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe der Roma (2020-2030), die Strategie für eine verstärkte Anwendung der Grundrechtecharta in der EU (2020), die EU-Kinderrechtsstrategie (2021-2024), die EU-Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen (2021-2030), die Empfehlung des Rates zur Einführung einer Europäischen Garantie für Kinder (2021) und die Empfehlung des Rates zur Stärkung der Jugendgarantie (2020) sowie die umfassende Herangehensweise im Bereich der psychischen Gesundheit (2023); |
FERNER IN ANERKENNUNG DES FOLGENDEN:
13. |
Junge Menschen sind keine homogene Gruppe; es gibt unzählige Identitäten junger Menschen, sie haben vielfältige Bedürfnisse, Ressourcen, Hintergründe, Lebenssituationen und Interessen und sind mit unterschiedlichen Herausforderungen und Chancen konfrontiert. In diesem Zusammenhang sollten die Jugendpolitik sowie die Maßnahmen, die auf junge Menschen ausgerichtet sind, für alle jungen Menschen weiterentwickelt werden und einem inklusiven, diversitätssensiblen und intersektionalen Ansatz folgen. (6) |
14. |
Junge Menschen sind eine der Stärken unserer Gesellschaften, und sie sind Inhaber individueller Rechte und Akteurinnen und Akteure des Wandels. Viele junge Menschen verfügen über ein hohes Maß an Resilienz und engagieren sich für ihre Anliegen. Dadurch tragen sie zu einem positiven Wandel in der Gesellschaft bei. Jungen Menschen sollte dieses Engagement ermöglicht werden, und sie sollten dabei unterstützt und dazu befähigt werden. |
15. |
Junge Menschen spielen eine wichtige Rolle bei einer fundierteren Gestaltung von Entscheidungsprozessen und bei der Stärkung der Demokratie. Die Anerkennung und Förderung ihres Potenzials und die Gewährleistung ihrer substanziellen Teilhabe auf allen Ebenen und in allen Phasen der Politikgestaltung, von der sie betroffen sind, können sie in dieser Rolle unterstützen. Die unterstützende Rolle von Jugendarbeiterinnen und Jugendarbeitern sowie von Jugendorganisationen in diesem Bestreben, wie im Wege des EU-Jugenddialogs, sollte ebenfalls anerkannt werden, und diese Akteurinnen und Akteure sollten dabei durch geeignete Maßnahmen gefördert werden. |
16. |
Die globale Klimakrise, der Biodiversitätsverlust (7), die COVID-19-Pandemie und Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine, der Konflikt im Nahen Osten und Konflikte in anderen Teilen der Welt, die daraus resultierende Energie- und Inflationskrise sowie wirtschaftliche und soziale Krisen in der jüngeren Vergangenheit und die Schattenseiten der rasanten digitalen Revolution wirken sich, neben anderen Faktoren, negativ auf die psychische Gesundheit und das Wohlergehen von Kindern und jungen Menschen aus. Diese Umstände und Phänomene, auch Migrationsphänomene, haben europäische Gesellschaften zu Beginn dieses Jahrzehnts stark geprägt und die zunehmenden Ungleichheiten und die wachsende Polarisierung in unseren Gesellschaften gezeigt. |
17. |
Diese gesellschaftlichen Entwicklungen und Mehrfachkrisen betreffen verschiedene Gruppen junger Menschen unterschiedlich, und manche Gruppen sind unverhältnismäßig stark betroffen. Folglich geraten die sozialen und bürgerlichen Rechte sowie die Menschenrechte junger Menschen, insbesondere Rechte im Zusammenhang mit Geschlechtergleichstellung, der Schutz von Minderheiten und der Zugang zu Diensten und Ressourcen, die für die Subsistenz, die Entwicklung und die Emanzipation junger Menschen erforderlich sind (8), unter Druck. Zudem bestehen Ungleichheiten beim Zugang zu diesen Rechten und Ressourcen für manche Gruppen. Zudem wirkt sich wachsender sozialer Druck wie Leistungsdruck zunehmend auf die psychische Gesundheit und das Wohlergehen (9) junger Menschen aus. |
18. |
Junge Menschen mit geringeren Chancen sind von gesellschaftlichen Entwicklungen und Krisen unverhältnismäßig stark betroffen, wobei dies zu intersektionaler Diskriminierung, Ausgrenzung und Ungleichbehandlung führen könnte. (10) Ferner ist eine wachsende Anzahl junger Menschen gefährdet, in eine Situation der Benachteiligung zu geraten. (11) Da sozioökonomische, demokratische und digitale Ausgrenzung häufig Hand in Hand gehen, kann eine solche Situation sich auf die aktive Bürgerschaft und auf das Vertrauen in die Institutionen auswirken. |
19. |
Bei jungen Menschen, die von sozialer Ausgrenzung bedroht sind oder in prekären Situationen leben, besteht ein höheres Risiko von Problemen oder Herausforderungen im Bereich der psychischen Gesundheit. Wenn junge Menschen Diskriminierung und Ungleichheit ausgesetzt sind, dann wirkt sich dies negativ auf ihre psychische Gesundheit aus, insbesondere wenn sie in mehrfacher Hinsicht diskriminiert werden oder benachteiligt sind. Die Förderung der Gleichberechtigung, der Toleranz, der Solidarität und des Dialogs in unseren Gesellschaften ist eine entscheidende Maßnahme zur Prävention dieser Probleme und Herausforderungen im Bereich der psychischen Gesundheit. (12) |
20. |
Die Räume junger Menschen in der Gesellschaft geraten unter Druck. Wenn der Raum für junge Menschen enger wird, bedeutet dies auch Einschränkungen für ihre persönliche und bürgerliche Entwicklung sowie für ihre Fähigkeit, ihren Raum in der Gesellschaft zu definieren. Strukturelle Hindernisse auf verschiedenen Ebenen wirken einschränkend auf den Zugang junger Menschen zu verschiedenen Räumen, Rechten und Diensten sowie auf ihre gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft. Es bedarf einer pluralistischen Gesellschaft, die sich durch Gerechtigkeit, Solidarität sowie Wertschätzung, Achtung und Anerkennung aller Arten von Diversität auszeichnet, um junge Menschen, insbesondere junge Menschen mit geringeren Chancen, zu unterstützen, ihnen Möglichkeiten zu bieten und sie zu befähigen und eine gerechte Gesellschaft auf der Grundlage der Gleichberechtigung für alle zu schaffen. |
21. |
Staatliche und nichtstaatliche Strukturen, auch lokale Gemeinschaften, Jugendarbeit (13) und Freiwilligentätigkeit, können eine wichtige Rolle bei der Förderung von Gerechtigkeit, Toleranz, Solidarität und Dialog sowie bei der Erleichterung der aktiven Teilhabe und Inklusion junger Menschen in ihren Gemeinschaften und bei der Entscheidungsfindung spielen. Jugendarbeit ermöglicht jungen Menschen, kritisch über die Gesellschaft nachzudenken und zu Akteurinnen und Akteuren des Wandels zu werden, und sie unterstützt sie dabei und befähigt sie dazu. Wirksame Umsetzung und greifbare Ergebnisse von Jugendarbeit fördern soziale Inklusion. Aus solchen Anstrengungen ergeben sich häufig proaktive Maßnahmen, experimentelle Ansätze und die Verbreitung bewährter Verfahren (14)— |
STREBEN IN DIESEM ZUSAMMENHANG DANACH,
22. |
gezielte Maßnahmen zur Förderung von Gerechtigkeit, Inklusion und Unterstützung für junge Menschen bei der Definition und beim Einnehmen ihres Platzes in der Gesellschaft zu gewährleisten, insbesondere durch Jugendarbeit und durch die Entwicklung einer bereichsübergreifenden, inklusiven Jugendperspektive in allen relevanten Politikbereichen, die dazu einen Beitrag leisten können. Darüber hinaus können Mechanismen für eine wirkungsvolle und inklusive Teilhabe junger Menschen mit unterschiedlichem Hintergrund an der Entscheidungsfindung geschaffen werden, z. B. Jugendräte und Jugendorganisationen, wobei auch die Beteiligung junger Menschen außerhalb dieser Organisationen gefördert werden kann; |
23. |
eine aktive, substanzielle, gerechte und gleichberechtigte Teilhabe junger Menschen zu gewährleisten und jungen Menschen eine gestaltende Rolle in Räumen, die sie betreffen, einzuräumen, sowie gegebenenfalls emanzipatorische Räume für junge Menschen und ihre Bedürfnisse zu schaffen, weiterzuentwickeln, anzupassen und zu schützen, um junge Menschen unabhängig von ihrem Hintergrund in ihrer Entwicklung zu stärken, und ihrer Stimme und ihrem Beitrag Wertschätzung, Anerkennung und Wirksamkeit zu gewähren; |
24. |
junge Menschen stärker miteinander zu vernetzen und für junge Menschen Erfahrungen und Interaktionen mit allen Arten der Diversität — beispielsweise durch Lernmobilität oder grenzüberschreitende Solidaritätsmaßnahmen — zu gewährleisten und zu erleichtern; |
25. |
die Förderung für die Jugendarbeit und andere relevante Strukturen und Dienste zur Unterstützung der Entwicklung, der psychischen Gesundheit und des Wohlergehens, des Lernens und des Experimentieren junger Menschen zu verstärken, um die Hindernisse, vor denen junge Menschen auf verschiedenen Ebenen stehen, insbesondere für junge Menschen, die von Ausgrenzung bedroht sind, zu überwinden; |
VERWEISEN AUF
26. |
die Ideen und Meinungen, die von jungen Menschen auf der EU-Jugendkonferenz in Belgien im März 2024 vorgelegt worden sind, in Bezug auf die Mittel und Wege, um inklusive Gesellschaften für junge Menschen zu verwirklichen, sowie die Empfehlungen dieser jungen Menschen an die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten für die Umsetzung dieser Ideen, wie in Anhang III dieser Schlussfolgerungen dargelegt:
|
ERSUCHEN DIE MITGLIEDSTAATEN, AUF DEN ENTSPRECHENDEN EBENEN,
27. |
einem intersektionalen Ansatz (15) zu folgen, als Methode, um die Hindernisse und Herausforderungen zu verstehen, mit denen junge Menschen, insbesondere junge Menschen mit geringeren Chancen, konfrontiert sind, und Maßnahmen zu ergreifen, um diese Hindernisse anzuerkennen, darauf zu reagieren und sie zu überwinden. Politische Maßnahmen sollten dem vielfältigen Spektrum der Identitäten der betroffenen jungen Menschen gerecht werden, um die Hindernisse und Herausforderungen besser anzugehen, die diese — insbesondere beim Zugang zu ihren Rechten und Diensten sowie bei der Nutzung der Dienste und der Wahrung der Rechte — erfahren; |
28. |
die Lebensbedingungen und das psychische Wohlbefinden aller jungen Menschen zu verbessern, auch der jungen Menschen mit geringeren Chancen, indem sie öffentliche Einrichtungen für die besonderen Bedürfnisse junger Menschen mit geringeren Chancen sensibilisieren; |
29. |
Wege zu prüfen, für alle jungen Menschen den Zugang zu Rechten und zu den entsprechenden öffentlichen, sozialen, politischen und kulturellen Diensten zu gewährleisten und zu schützen, und insbesondere jenen Diensten Priorität einzuräumen, die für die Bekämpfung von Jugendarmut und Jugend-Obdachlosigkeit relevant sind, sowie den Diensten, die Zugang zu angemessenen Lebensbedingungen und erschwinglichem Wohnraum, zu Bildung, zu Freizeitaktivitäten und zur Gesundheitsversorgung bereitstellen; |
30. |
zugängliche Informationsdienste, einschließlich Beratungsdienste, sowie jugendgerechte Information und Kommunikation bereitzustellen, um zu gewährleisten, dass alle jungen Menschen von ihren Rechten und Möglichkeiten wissen und diese nutzen, in der Lage sind, Chancen zu erkunden, und potenzielle Wege in ihrem Leben erkennen. Junge Menschen mit geringeren Chancen sollten in ausreichendem Maße Unterstützung erhalten, um wirksamen Zugang zu ihren Rechten zu haben und in der Lage zu sein, ihre Rechte wirksam wahrzunehmen; |
31. |
Zugang für alle jungen Menschen zu digitalen Räumen und Diensten zu erleichtern, wobei dies sowohl den materiellen Zugang — einschließlich Internetanbindung und gegebenenfalls entsprechende Geräte — als auch den Erwerb digitaler Kompetenzen sowie der entsprechenden Medienkompetenz umfasst, um die Herausforderungen und Chancen zu bewältigen, die sich in Online-Räumen ergeben; |
32. |
bei der durchgängigen Berücksichtigung von Jugendfragen bereichsübergreifende Partnerschaften und Initiativen zu fördern und zu unterstützen, insbesondere zwischen Anbietern von Jugendarbeit, gegebenenfalls Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung, Sozialdiensten und Arbeitsverwaltungen, Sozialschutz- und Sozialversicherungssystemen und den Sozialpartnern, die allen jungen Menschen in ihrer Entwicklung zur Seite stehen, insbesondere, indem gemeinsame Narrative gefördert werden, mit denen dazu beigetragen wird, eine Dimension einer „inklusiven Jugendperspektive“ in die Arbeit der verschiedenen betroffenen Interessenträger einzubetten; |
33. |
die nachhaltige Mobilität für junge Menschen zu erleichtern, einschließlich der Mobilität für junge Menschen, die in ländlichen, abgelegenen oder weniger entwickelten Gebieten oder in Gebieten in (äußerster) Randlage leben, indem Mobilitätshindernisse wie Fragen in Bezug auf öffentliche Verkehrsmittel angegangen werden; |
34. |
die Fähigkeit junger Menschen zum kritischen Denken anzuerkennen und zu fördern und die verschiedenen Formen des Engagements junger Menschen als Akteurinnen und Akteure des Wandels anzuerkennen, um stärker von Zusammenhalt geprägte Gesellschaften zu verwirklichen, insbesondere indem junge Menschen dazu befähigt und dabei unterstützt und bestärkt werden, positive Vorbilder in Bezug auf die Teilhabe an der Gesellschaft und das Engagement in Entscheidungsprozessen zu werden, z. B. durch Jugendräte, Jugendorganisationen, Jugendinitiativen, Jugendbeteiligungsprojekte oder Solidaritätsprojekte; |
35. |
neue attraktive und zugängliche physische und virtuelle emanzipatorische Räume und Dienste zu schaffen, die frei sind von sozialem Druck und von Leistungsdruck und Werturteilen, in denen alle jungen Menschen zusammenkommen und einander begegnen können, und solche Räume und Dienste zu wahren, sofern sie bereits vorhanden sind; |
36. |
die Rolle junger Menschen, insbesondere junger Menschen mit geringeren Chancen, zu stärken, indem die Räume, die junge Menschen betreffen, einschließlich des öffentlichen Raumes, geschaffen, entworfen, ausgebaut, gestaltet und angepasst werden; |
37. |
verbleibende Hindernisse, insbesondere für junge Menschen mit geringeren Chancen, im Wege eines aktiven Engagements in der Jugendarbeit zu beseitigen, durch aktive Öffentlichkeitsarbeit, zusätzliche Unterstützungsangebote, Anpassung an die unterschiedlichen Bedürfnisse und Anstreben von Zusammenarbeit mit relevanten Interessenträgern aus anderen Bereichen, die mit jungen Menschen mit geringeren Chancen arbeiten, und mit den Organisationen, die diese jungen Menschen vertreten; |
38. |
Initiativen zu fördern und zu unterstützen, die jungen Menschen, insbesondere jungen Menschen mit geringeren Chancen, den Zugang zur Jugendarbeit und das Einnehmen einer aktive Rolle in diesem Bereich erleichtern; |
39. |
verschiedene Arten der nachhaltigen Unterstützung der Jugendarbeit zu fördern, um mit jungen Menschen mit geringeren Chancen zu arbeiten, beispielsweise durch angemessene kurz- und langfristige Finanzierung und Bereitstellung von Ressourcen und Infrastruktur, um günstige Bedingungen für eine hochwertige, inklusive und facettenreiche Jugendarbeit zu schaffen; |
ERSUCHEN DIE MITGLIEDSTAATEN UND DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION, IN IHREN JEWEILIGEN ZUSTÄNDIGKEITSBEREICHEN UND AUF DEN ENTSPRECHENDEN EBENEN, IM EINKLANG MIT DEM SUBSIDIARITÄTSPRINZIP,
40. |
eine inklusive Jugendperspektive in relevanten politischen Maßnahmen weiter zu fördern, beispielsweise, gegebenenfalls, durch Einrichtung, Einbeziehung oder Fortführung von Mechanismen zur Abschätzung der Folgen von Regelungen für junge Menschen, mit dem Ziel, die Hindernisse und Herausforderungen, mit denen junge Menschen konfrontiert sind, besser zu verstehen und zu beseitigen. Dies kann dazu beitragen, die durchgängige Berücksichtigung von Jugendfragen in allen Politikbereichen zu verbessern und auch die mögliche Anwendung eines EU-Jugendtests umfassen; |
41. |
politische Entscheidungsträger auf allen Ebenen in allen Sektoren zu unterstützen, indem sie relevante Informationen und Kenntnisse über bewährte Verfahren in Bezug auf inklusive Gesellschaften, inklusive und diversitätssensible Jugendarbeit, inklusive und emanzipatorische Räume für junge Menschen sowie Möglichkeiten zu Co-Creation anbieten, um gegebenenfalls eine bereichsübergreifende, inklusive Jugendperspektive in allen relevanten Politikbereichen aufzuzeigen; |
42. |
den Dialog und die Synergien zwischen Jugendorganisationen, Jugendarbeit, Jugendpolitik und Jugendforschung zu stärken und die Koordinierung zwischen der lokalen, der regionalen, der nationalen und der europäischen Ebene zu fördern, im Hinblick darauf, die Zusammenarbeit, den Kapazitätsaufbau, das Peer-Learning, die Vernetzung und den Austausch in folgenden Bereichen zu erleichtern:
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43. |
Fragen und bestimmende Faktoren der psychischen Gesundheit anzugehen, indem ein Umfeld geschaffen wird, in dem das sozioökonomische, physische und psychische Wohlergehen aller jungen Menschen gefördert wird, und sektorübergreifende Maßnahmen zu ergreifen, mit denen die psychische Gesundheit junger Menschen gefördert und die Verbesserung eines gleichberechtigten und erschwinglichen Zugangs zu Diensten der psychischen Gesundheitsversorgung unterstützt wird, insbesondere durch Umsetzung der Schlussfolgerungen des Rates zu einem umfassenden Ansatz für die psychische Gesundheit junger Menschen in der Europäischen Union (16); |
44. |
die Kompetenzen zu ermitteln, die junge Menschen, bezahlte und ehrenamtliche Jugendarbeiterinnen und Jugendarbeiter und andere Akteurinnen und Akteure im Bildungswesen benötigen, um auf Diversität, intersektionale Diskriminierung, Ausgrenzungsfaktoren, Stereotype, Vorurteile, Diskriminierungen und Privilegien in der Gesellschaft, auch im Bereich der Bildung und des Arbeitsmarkts, aufmerksam zu werden, und Lernmöglichkeiten und -module zu entwickeln, mit denen eine Jugendarbeit angestrebt wird, die für Diversität und Diskriminierung sensibilisiert sozial inklusiv ist, um Erfahrungen und Interaktionen mit allen Arten der Diversität zu erleichtern und sichere, emanzipatorische und inklusive physische und virtuelle Räume zu schaffen; |
45. |
die Jugendarbeit als treibende Kraft der Inklusion hervorzuheben, mit der Begegnungen zwischen unterschiedlichen Gruppen junger Menschen in verschiedenen Sektoren gefördert werden, indem sie das Interesse an der Jugendarbeit wecken und das Wissen über die Jugendarbeit fördern, aufbauen und bewahren und die Diversität der Jugendarbeit und der Menschen, die daran teilnehmen, sichtbar machen und dabei berücksichtigen, dass junge Menschen keine homogene Gruppe sind und unzählige Identitäten und vielfältige Bedürfnisse, Ressourcen, Hintergründe, Lebenssituationen und Interessen haben; |
46. |
die Erforschung, die Analyse, die Überwachung und die Erhebung aufgeschlüsselter Daten zur sozialen Ausgrenzung weiter zu unterstützen; hervorzuheben, wie Ausgrenzung sich auf junge Menschen auswirkt, und mögliche Maßnahmen zur Inklusion für die Jugendarbeit aufzuzeigen; die Schaffung inklusiver Gesellschaften und Räume zu unterstützen und dafür zu sorgen, dass die Ergebnisse leicht lesbar und zugänglich sind; dabei bestehende Programme und Forschungsinitiativen wie Horizont Europa und das RAY-Network maximal zu nutzen; |
47. |
einen echten Dialog zwischen jungen Menschen und politischen Entscheidungsträgern in Europa zu gewährleisten, um das Engagement der Europäischen Union für die jungen Menschen in Europa zu unterstützen, indem Mittel zur Überwachung der Folgemaßnahmen und zur Bewertung der Ergebnisse des EU-Jugenddialogs eingeführt werden und junge Menschen Rückmeldung zu diesen Folgemaßnahmen erhalten; |
ERSUCHEN DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION, IM EINKLANG MIT DEM SUBSIDIARITÄTSPRINZIP,
48. |
EU-Programme im Sinne des Zusammenhalts, der Resilienz und der Werte weiter zu mobilisieren, um die soziale Inklusion und den sozialen Zusammenhalt weiter zu stärken, indem eine bereichsübergreifende Dimension der Inklusion junger Menschen in allen EU-Programmen gewährleistet wird, und weiter zu betonen, dass junge Menschen positive Akteurinnen und Akteure des Wandels in Bezug auf Inklusion, Diversität und von Zusammenhalt geprägte Gesellschaften sind, indem diese EU-Programme auf die Unterstützung inklusiver, von der Jugend getragene Maßnahmen und Initiativen ausgerichtet werden; |
49. |
die Entwicklung von Inklusion und inklusiven Projekten zu unterstützen, die junge Menschen mit geringeren Chancen aktiv einbeziehen, und die Mobilität dieser jungen Menschen durch verschiedene EU-Programme, EU-Initiativen und, soweit möglich, nachhaltige Ressourcen, einschließlich der wichtigsten Programme im Jugendbereich wie Erasmus+ und des Europäischen Solidaritätskorps, sowie durch deren Fortführung, zu stärken; |
50. |
die Bemühungen fortzusetzen, die EU-Jugendprogramme inklusiver und diversitätssensibler zu gestalten, insbesondere im Wege von Maßnahmen, die auf die Bedürfnisse der jungen Menschen mit geringeren Chancen sowie der Organisationen, die diese jungen Menschen vertreten und mit ihnen arbeiten, insbesondere in Bezug auf die sozioökonomische Zugänglichkeit, den für die Aktivität vorgesehenen Zeitraum, die persönliche und angepasste Unterstützung sowie die Verwaltungs- und Berichterstattungsanforderungen, zugeschnitten sind; |
51. |
den Zugang zu EU-Jugendprogrammen, beispielsweise zu Erasmus+ und zum Europäischen Solidaritätskorps, für alle jungen Menschen durch Folgendes weiter zu verbessern:
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52. |
eine inklusive Jugendperspektive in EU-Programmen und EU-Initiativen im Sinne des Zusammenhalts, der Resilienz und der Werte, auch im Rahmen der der Initiative „Neues Europäisches Bauhaus“ und ihrer Fortführung, zu unterstützen und durchgängig zu berücksichtigen und Synergien zwischen diesen zu fördern, um Bemühungen zu unterstützen, mit Initiativen, die auf die Entwicklung inklusiver, sicherer und emanzipatorischer Räume für junge Menschen, die zur Verwirklichung von Gesellschaften, die von Zusammenhalt geprägt sind, beitragen, weiter zu experimentieren und solche Initiativen zu schaffen und zu fördern; |
53. |
weitere Anreize für die Schaffung weiterer Räume für substanzielle Teilhabe im Wege des EU-Jugenddialogs zu bieten. Dies kann durch Unterstützung der nationalen Arbeitsgruppen beim Austausch bewährter Verfahren im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit und der Arbeit mit jungen Menschen mit geringeren Chancen sowie durch Sensibilisierung für den EU-Jugenddialog in allen Sektoren und in allen politischen Strategien und Maßnahmen der EU erreicht werden. Insbesondere kann dies im Wege gezielter Maßnahmen zur Jugendinklusion und Jugendbeteiligung in allen relevanten von der EU getragenen Initiativen und Programmen erfolgen, wodurch der duale Ansatz der EU-Jugendstrategie und das Bestreben, Jugendfragen in allen Politikbereichen durchgängig zu berücksichtigen, weiter unterstützt werden; |
54. |
eine verstärket Zusammenarbeit zwischen der EU-Jugendkoordinatorin bzw. dem EU-Jugendkoordinator und der Koordinatorin bzw. dem Koordinator der Europäischen Kommission für die Rechte des Kindes sowie mit anderen relevanten Koordinatorinnen bzw. Koordinatoren der Europäischen Kommission, die im Bereich der Unterstützung von Inklusion und der Bekämpfung von Diskriminierung tätig sind, zu fördern, beispielsweise durch Schaffung von Anreizen für Austausch, regelmäßige Kommunikation und Zusammenarbeit; |
55. |
Synergien zwischen dem EU-Jugenddialog, dem europäischen Jugendportal und der EU-Plattform für die Beteiligung von Kindern anzuregen; |
56. |
die Umsetzung dieser Ersuchen in den oben genannten EU-Strategien im Wege des dualen Ansatzes der EU-Jugendstrategie (18) zu fördern; |
ERMUTIGEN DIE IM JUGENDBEREICH TÄTIGE ZIVILGESELLSCHAFT,
57. |
weiterhin strukturelle Hindernisse zu beseitigen und die Herausforderungen anzugehen, mit denen junge Menschen, insbesondere junge Menschen mit geringeren Chancen, konfrontiert sind, und in weiterer Folge für die Rechte junger Menschen einzutreten, sich an relevanten Entscheidungsprozessen zu beteiligen und Brücken zwischen politischen Entscheidungsträgern und jungen Menschen in all ihrer Diversität zu bauen; |
58. |
weiterhin unterstützte, sichere und emanzipatorischer physische und virtueller Räume zu gestalten und zu fördern und deren Sichtbarkeit zu erhöhen, um jungen Menschen dabei zu helfen, alle Arten von Diversität zu erfahren und zu lernen, mit diesen zu interagieren, und Jugendarbeiterinnen und Jugendarbeiter, Akteurinnen und Akteure im Bildungswesen und andere Personen, die beispielsweise in Sozialdiensten und Arbeitsverwaltungen tätig sind, oder Personen, die mit jungen Menschen, insbesondere mit jungen Menschen mit geringeren Chancen, arbeiten, mit den erforderlichen Kenntnissen und Kompetenzen auszustatten; |
59. |
der Jugendarbeit mehr Sichtbarkeit und Anerkennung zu geben, indem ermöglicht wird, dass sie sich zu Wort meldet und an der gemeinsamen Gestaltung positiver Diskurse für junge Menschen, insbesondere für junge Menschen mit geringeren Chancen, beteiligt; |
60. |
mobile Jugendarbeit zu erleichtern, zu fördern und zu unterstützen, im Hinblick darauf, junge Menschen, die nicht von anderen Formen der Jugendarbeit erreicht werden, besser zu erreichen; |
61. |
Informationen und bewährte Verfahren auszutauschen, auf lokaler, regionaler, nationaler und europäischer Ebene zusammenzuarbeiten und sich zu vernetzen, um inklusive Gesellschaften für junge Menschen und mit jungen Menschen zu fördern. |
(1) Die Werte der Europäischen Union, die in Artikel 2, Artikel 3 Absätze 1 und 3 des Vertrags über die Europäische Union (EUV), Artikel 8, 9 und 10 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und Artikel 21 und Artikel 24 Absatz 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankert sind.
(2) Artikel 165 Absatz 2 und Artikel 166 Absatz 2 AEUV.
(3) Wie in Artikel 3 Absätze 1 und 3 EUV sowie in Artikel 8, 9 und 10 AEUV hervorgehoben. „Derzeit sind junge Menschen überall in Europa mit vielfältigen Herausforderungen konfrontiert, etwa mit Problemen beim Zugang zu ihren gesellschaftlichen Rechten, mit sozialer Ausgrenzung und mit ‚Fake News‘ und Propaganda“. Entschließung zu einem Rahmen für die jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa: EU-Jugendstrategie 2019-2027 (2018/C 456/01, S. 5).
(4) Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zum Europäischen Jahr der Jugend 2022 (COM(2024) 1 final),
(5) Schlussfolgerungen des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zur Gewährleistung und Schaffung eines bürgerlichen Raumes für junge Menschen, der der Jugend eine substanzielle Teilhabe ermöglicht (2021/C 501 I/04), Schlussfolgerungen des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Mitgliedstaaten zur sozialen Dimension eines nachhaltigen Europas für junge Menschen (2023/C 185/06); Schlussfolgerungen des Rates zum Beitrag einer qualitätsvollen Jugendarbeit zur Entwicklung, zum Wohlbefinden und zur sozialen Inklusion junger Menschen (2013/C 168/03); Schlussfolgerungen des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zur Stärkung der Mehrebenen-Governance bei der Förderung der Teilhabe junger Menschen an Entscheidungsprozessen (2021/C 241/03); Schlussfolgerungen des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zur digitalen Jugendarbeit (2019/C 414/02); Schlussfolgerungen des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zu einem umfassenden Ansatz für die psychische Gesundheit junger Menschen in Europa (C/2023/1337); Schlussfolgerungen des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zur Unterstützung der generationenübergreifenden Dimension im Jugendbereich, um Dialog und sozialen Zusammenhalt zu fördern (2022/C 495/03), unter anderem.
(6) In der Entschließung zu einem Rahmen für die jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa: die EU-Jugendstrategie 2019-2027 (2018/C 456/01) wird das Leitprinzip der Inklusion beschrieben und festgestellt: „In Anbetracht der Tatsache, dass junge Menschen keine homogene Gruppe sind und daher unterschiedliche Bedürfnisse, Hintergründe, Lebenssituationen und Interessen haben, sollte die EU-Jugendstrategie Tätigkeiten und politische Maßnahmen fördern, die für alle jungen Menschen inklusiv sind, insbesondere für jene mit geringeren Möglichkeiten und/oder jene, deren Stimme möglicherweise überhört wird“; Nummer 6 der Schlussfolgerungen des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Mitgliedstaaten zur sozialen Dimension eines nachhaltigen Europas für junge Menschen (2023/C 185/01, S. 6).
(7) Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die EU-Biodiversitätsstrategie für 2030: Mehr Raum für die Natur in unserem Leben.
(8) Dienste und Ressourcen wie Basisversorgung, Gesundheitsversorgung, Bildung, Erholung und Freizeit sowie Zugang zu Informationen.
(9) Europäisches Jugendziel #5: „Eine nennenswerte und stetig wachsende Zahl junger Menschen ist besorgt über die Zunahme von psychischen Gesundheitsproblemen wie extremem Stress, Angstzuständen, Depression und anderen psychischen Erkrankungen bei ihren Altersgenossinnen und -genossen. Junge Menschen verweisen auf den extremen sozialen Druck, unter dem sie heute stehen, und sehen den Bedarf für eine bessere psychische Gesundheitsversorgung“. Schlussfolgerungen des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zu einem umfassenden Ansatz für die psychische Gesundheit junger Menschen in Europa (C/2023/1337).
(10) Eurostat, Young people in Europe: a statistical summary, 2022. (Eurostat, Junge Menschen in Europa: eine Zusammenfassung der Statistiken) Eurostat-Daten zufolge war im Jahr 2021 ein Viertel (25,3 %) der jungen Menschen in der EU von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht. Bei Menschen aller Altersgruppen war der Anteil mit etwas über einem Fünftel (21,7 %) niedriger.
(11) European Commission, Employment and Social Developments in Europe — Young Europeans: employment and social challenges ahead, 2022. (Europäische Kommission, Beschäftigung und soziale Entwicklungen in Europa — Junge Europäerinnen und Europäer: Beschäftigung und künftige soziale Herausforderungen, 2022).
(12) Nummern 10 und 18 der Schlussfolgerungen des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zu einem umfassenden Ansatz für die psychische Gesundheit junger Menschen in Europa (C/2023/1337).
(13) Jugendarbeit, wie beschrieben in der Empfehlung CM/Rec(2017)4 des Europarats und in der Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zu dem Rahmen für die Festlegung einer Europäischen Jugendarbeitsagenda (2020/C 415/01), ABl. C 415 vom 1.12.2020, S. 1.
(14) Nummern 3 und 4 der Schlussfolgerungen des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zur Unterstützung der generationenübergreifenden Dimension im Jugendbereich, um Dialog und sozialen Zusammenhalt zu fördern (2022/C 495/03); Nummer 10 der Schlussfolgerungen des Rates zum Beitrag einer qualitätsvollen Jugendarbeit zur Entwicklung, zum Wohlbefinden und zur sozialen Inklusion junger Menschen (2013/C 168/03).
(15) „Intersektionalität“ kann beschrieben werden als analytisches Werkzeug zur Untersuchung, zum Verständnis und zur Reaktion, auf welche Art und Weise sich persönliche Eigenschaften und Identitäten überschneiden und wie diese Überschneidungen zu eindeutigen Diskriminierungserfahrungen beitragen. Siehe auch Fußnote 16 des „Strategischen Rahmens der EU zur Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe der Roma“ (2020-2030).
(16) Schlussfolgerungen des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zu einem umfassenden Ansatz für die psychische Gesundheit junger Menschen in Europa (C/2023/1337).
(17) Artikel 29 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2021/888 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2021 zur Aufstellung des Programms für das Europäische Solidaritätskorps und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) 2018/1475 und (EU) Nr. 375/2014 (Abl. L 202 vom 8.6.2021, S. 32).
(18) „Dualer Ansatz: Politische Maßnahmen, die darauf abzielen, das Leben von jungen Menschen zu verbessern, können nie nur auf den Bereich Jugend selbst beschränkt sein. Daher ist der im vorangegangenen Rahmen für die Zusammenarbeit 2010-2018 beschlossene duale Ansatz weiterhin unabdingbar, da mit diesem jugendrelevante Themen einerseits durch Einbeziehung von Initiativen in die unterschiedlichen Politikbereiche und andererseits durch spezifische Initiativen im Jugendsektor angegangen werden sollen.“ Entschließung zu einem Rahmen für die jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa: EU-Jugendstrategie 2019-2027 (2018/C 456/01, S. 3).
ANLAGE I
Politische Hintergrunddokumente
Mit der Annahme dieser Schlussfolgerungen haben der Rat und die im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten folgende Dokumente zur Kenntnis genommen:
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Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zum Europäischen Jahr der Jugend 2022 (COM(2024) 1 final), |
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Schlussfolgerungen des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zu einem umfassenden Ansatz für die psychische Gesundheit junger Menschen in Europa (C/2023/1337), |
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Schlussfolgerungen des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zur Förderung der durchgängigen Berücksichtigung der Jugend in politischen Entscheidungsprozessen in der Europäischen Union (C/2023/1342), |
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Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über eine umfassende Herangehensweise im Bereich der psychischen Gesundheit, COM(2023) 298 final, |
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Schlussfolgerungen des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Mitgliedstaaten zur sozialen Dimension eines nachhaltigen Europas für junge Menschen (2023/C 185/06), |
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Beschluss (EU) 2023/936 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Mai 2023 über ein Europäisches Jahr der Kompetenzen (PE/12/2023/REV/1), |
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Schlussfolgerungen des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zur Unterstützung der generationenübergreifenden Dimension im Jugendbereich, um Dialog und sozialen Zusammenhalt zu fördern (2022/C 495/03), |
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Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen — Eine digitale Dekade für Kinder und Jugendliche: die neue europäische Strategie für ein besseres Internet für Kinder (BIK+), (COM/2022/212 final), |
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Schlussfolgerungen des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zur Förderung des Engagements junger Menschen als Akteure des Wandels zum Schutz der Umwelt, (2022/C 159/07), |
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Beschluss (EU) 2021/2316 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Dezember 2021 über ein Europäisches Jahr der Jugend (2022), (PE/81/2021/REV/1), |
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Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Strategie der EU zur Bekämpfung von Antisemitismus und zur Förderung jüdischen Lebens (2021-2030), (COM/2021/615 final), |
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Schlussfolgerungen des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zur Gewährleistung und Schaffung eines bürgerlichen Raumes für junge Menschen, der der Jugend eine substanzielle Teilhabe ermöglicht (2021/C 501 I/04), |
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Empfehlung (EU) 2021/1004 des Rates vom 14. Juni 2021 zur Einführung einer Europäischen Garantie für Kinder (ST/9106/2021/INIT), |
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Schlussfolgerungen des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zur Stärkung der Mehrebenen-Governance bei der Förderung der Teilhabe junger Menschen an Entscheidungsprozessen (2021/C 241/03), |
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Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: EU-Kinderrechtsstrategie, (COM/2021/142 final), |
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Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen — Aktionsplan zur europäischen Säule sozialer Rechte, (COM/2021/102 final), |
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Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen — Eine Union der Gleichheit: Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2021-2030 (COM/2021/101 final), |
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Verordnung (EU, Euratom) 2020/2093 des Rates vom 17. Dezember 2020 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2021 bis 2027, |
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Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen — Strategie für eine verstärkte Anwendung der Grundrechtecharta in der EU (COM/2020/711 final), |
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Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen — Eine Union der Gleichheit: Strategie für die Gleichstellung von LGBTIQ-Personen 2020-2025, (COM/2020/698 final), |
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Empfehlung des Rates vom 30. Oktober 2020 zum Thema „Eine Brücke ins Arbeitsleben — Stärkung der Jugendgarantie“ und zur Ersetzung der Empfehlung des Rates vom 22. April 2013 zur Einführung einer Jugendgarantie (2020/C 372/01), |
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Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen — Eine Union der Gleichheit: Strategischer Rahmen der EU zur Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe der Roma (COM/2020/620 final), |
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Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen — Eine Union der Gleichheit: EU-Aktionsplan gegen Rassismus 2020-2025 (COM/2020/565 final), |
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Aktionsplan der EU für Menschenrechte und Demokratie 2020-2024 (JOIN/2020/5 final), |
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Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen — Eine Union der Gleichheit: Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter 2020-2025 (COM/2020/152 final), |
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Schlussfolgerungen des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zur digitalen Jugendarbeit (2019/C 414/02), |
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Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zu einem Rahmen für die jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa: die EU-Jugendstrategie 2019-2027 (2018/C 456/01), |
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Interinstitutionelle Proklamation zur europäischen Säule sozialer Rechte (2017/C 428/09), |
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Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 20. Mai 2014 zum Überblick über den strukturierten Dialog einschließlich der sozialen Inklusion junger Menschen (2014/C 183/01), |
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Schlussfolgerungen des Rates vom 20. Mai 2014 zur Förderung des Unternehmergeists junger Menschen im Hinblick auf ihre soziale Inklusion (2014/C 183/04), |
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Schlussfolgerungen des Rates zur Förderung der sozialen Inklusion junger Menschen, die weder eine Arbeit haben noch eine schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren (2014/C 30/03), |
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Schlussfolgerungen des Rates zum Beitrag einer qualitätsvollen Jugendarbeit zur Entwicklung, zum Wohlbefinden und zur sozialen Inklusion junger Menschen (2013/C 168/03), |
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Schlussfolgerungen des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 27. November 2012 über die Teilhabe und soziale Inklusion von jungen Menschen, insbesondere jenen mit Migrationshintergrund (2012/C 393/05), |
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Charta der Grundrechte der Europäischen Union, (2012/C 326/02), |
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Entschließung des Rates vom 27. November 2009 über einen erneuerten Rahmen für die jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa (2010-2018), (2009/C 311/01). |
ANLAGE II
Für die Zwecke dieser Schlussfolgerungen des Rates gelten folgende Begriffsbestimmungen:
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„diversitätssensibler Ansatz“: Anerkennung und Achtung individueller Unterschiede zwischen jungen Menschen und zugleich Reflexion über Faktoren, die zu Vorurteilen, Diskriminierung und Ausgrenzung führen, im Hinblick darauf, Einstellungen und Praktiken zu überwinden, die verhindern, dass junge Menschen sich willkommen fühlen und an Maßnahmen und Aktivitäten, die auf sie ausgereichtet sind, teilnehmen. Das Ziel besteht darin, Strukturen, Einstellungen und Praktiken neu zu denken und zu entwickeln, die für diese Faktoren sensibel, für Diversität offen und daher von Anfang an inklusiv sind; (1) |
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„emanzipatorische Räume“: Räume, in denen junge Menschen sie selbst sein können, in denen experimentiert und Neues ausprobiert werden darf, in denen Scheitern erlaubt ist und als Teil des Lern- und sozialen Integrationsprozesses angesehen wird (2)– und in weiterer Folge zur Autonomie und zur psychischen Gesundheit und zum Wohlergehen junger Menschen beiträgt. Junge Menschen brauchen Räume, in denen sie sie selbst sein und sich entfalten können. Spezifische Gruppen benötigen gegebenenfalls eigene, sichere Räume, in denen sie gestärkt werden und Unterstützung finden, um aktive Mitglieder einer Gesellschaft zu werden, in der junge Menschen mit unterschiedlichem Hintergrund zusammenkommen, interagieren, einander begegnen; |
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„intersektionaler Ansatz“ einen Ansatz, der für die Art und Weise sensibel ist, in der sich persönliche Eigenschaften und Identitäten überschneiden und wie diese Überschneidungen zu eindeutigen Diskriminierungserfahrungen beitragen. Dabei wird berücksichtigt, dass jede Person zu unterschiedlichen und einander überschneidenden sozialen Gruppen gehört und daher mit unterschiedlichen und nicht selten einander überschneidenden Formen der Diskriminierung, der Ausgrenzung — oder umgekehrt der Bevorzugung — konfrontiert sein kann; |
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„junge Menschen mit geringeren Chancen“: junge Menschen, die aus wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen, geografischen oder gesundheitlichen Gründen, aufgrund ihres Migrationshintergrunds oder wegen einer Behinderung oder Lernschwierigkeiten oder aus anderen Gründen, einschließlich eines Grundes, der zu einer Diskriminierung im Sinne von Artikel 21 der Charta führen könnte, mit Hindernissen konfrontiert sind, durch welche sie an einem gleichberechtigten Zugang zu Möglichkeiten, an der Teilhabe an der Gesellschaft oder an der Ausübung ihrer Bürgerschaft gehindert werden oder gefährdet sind, gehindert zu werden; (3) |
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„Jugendräte“: von jungen Menschen geführte Gremien, die entweder auf nationaler oder regionaler Ebene oder auf lokaler Ebene oder Gemeindeebnen tätig sind; Letztere werden auch als lokale Jugendräte bezeichnet. Letztere werden auch als lokale Jugendräte bezeichnet. Da sie unabhängig von Regierungen tätig sind, werden diese Räte entweder als NRO oder mittels Gesetzgebungsakt eingerichtet. Ihre Tätigkeiten umfassen unter anderem das Eintreten für die Anliegen der Jugend, das Herausgeben von Empfehlungen oder Stellungnahmen für Entscheidungsträger, das Einbringen von Expertise in die Gestaltung von (Jugend-)Politik, die Wahrung und die Förderung demokratischer Werte sowie die Unterstützung der demokratischen Beteiligung junger Menschen. (4) |
(1) SALTO-YOUTH Inclusion and Diversity Resource Centre: Embracing Diversity. A guide to diversity management for organisations active in intercultural youth work, 2021. (Leitfaden für den Umgang mit Diversität für Organisationen, die in der interkulturellen Jugendarbeit tätig sind).
(2) Schlussfolgerungen des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zur Förderung neuer Ansätze in der Jugendarbeit für die Sichtbarmachung und Entwicklung des Potenzials junger Menschen (2016/C 467/03).
(3) Definition: „junge Menschen mit geringeren Chancen“ entsprechend der Bestimmung des Begriffs nach Artikel 2 Nummer 4 der Verordnung (EU) 2021/888.
(4) Empfehlung Rec(2006)1 des Ministerkomitees des Europarats an die Mitgliedstaaten über die Rolle der nationalen Jugendräte im Hinblick auf die Gestaltung der Jugendpolitik.
ANLAGE III
ERGEBNISSE DER EU-JUGENDKONFERENZ IN GENT (MÄRZ 2024)
Beim zehnten Konsultationszyklus im Rahmen des EU-Jugenddialogs unter dem Dreiervorsitz Spaniens, Belgiens und Ungarns liegt der thematische Schwerpunkt auf dem Europäischen Jugendziel #3 — inklusive Gesellschaften, mit dem die Inklusion aller jungen Menschen in die Gesellschaft gewährleistet werden soll, unter dem Motto „WE NEED YOUTH“ (WIR BRAUCHEN JUNGE MENSCHEN).
Im Rahmen dieser Bemühungen richtete der belgische Vorsitz die EU-Jugendkonferenz aus, die vom 2. bis zum 5. März 2024 in Gent stattfand. Während der Konferenz erörterten zehn Arbeitsgruppen sechs Themen zu inklusiven Gesellschaften: 1) Strukturelle Hindernisse der Inklusion, 2) die Rolle von Informationen, 3) Gesundheit und psychisches Wohlbefinden, 4) formale inklusive Lernumgebungen, 5) nicht-formale und informelle inklusive Lernumgebungen und 6) Infragestellen diskriminierender Einstellungen und Traditionen.
Ziel der Konferenz war es, eine solide Grundlage für politisches Handeln zu schaffen, wobei die Ergebnisse der Erörterungen Leitlinien für weitere politische Entwicklungen bieten sollten. Die Ergebnisse der Konferenz umfassen sechs Empfehlungen und 34 Umsetzungsmaßnahmen:
Empfehlungen: Aus den Erörterungen in den Arbeitsgruppen der Konferenz gingen sechs Empfehlungen hervor, die sechs Themen zu inklusiven Gesellschaften betreffen. Ein spezielles Redaktionsteam — bestehend aus einer Jugendvertreterin bzw. einem Jugendvertreter der belgischen Nationalen Jugendräte, einer Vertreterin bzw. einem Vertreter des Europäischen Jugendforums, den an der Analyse der Ergebnisse des Konsultationsprozesses beteiligten Forschenden, einer bzw. einem Sachverständigen von SALTO Inclusion and Diversity und einer Vertreterin bzw. einem Vertreter des Ratsvorsitzes — erarbeitete und präzisierte diese Empfehlungen auf der Grundlage der Beiträge und Rückmeldungen der Teilnehmenden der Konferenz, unterstützt durch die Expertise der Delegierten auf Ministeriumsebene. Diese Empfehlungen sind unter Nummer 26 der vorliegenden Schlussfolgerungen ausgeführt.
Mögliche Umsetzungsmaßnahmen: 34 mögliche Maßnahmen wurden vorgeschlagen, wobei diese direkt aus den Erörterungen in den Arbeitsgruppen der Konferenz, unterstützt durch die Expertise der Delegierten auf Ministeriumsebene, entstanden sind. Mit diesen Maßnahmen sollen die in den sechs Empfehlungen dargelegten Ideen der Jugend in konkretes Handeln umgesetzt werden, wobei das Subsidiaritätsprinzip, die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche, die geeigneten Ebenen und die beteiligten Akteure zu achten sind. Für jede vorgeschlagene Maßnahme wird angegeben, auf welcher politischen Ebene sie umgesetzt werden könnte.
Europäisches Jugendziel #3 zu inklusiven Gesellschaften — Mögliche Umsetzungsmaßnahmen
1. DAS SYSTEM ÄNDERN: STRUKTURELLE HINDERNISSE FÜR DIE SOZIALE INKLUSION
1.1 Erforschung der Möglichkeiten, die Mobilität für junge Menschen in Grenzregionen zu erhöhen Die Europäische Kommission sollte Forschungen zu grenzüberschreitendem Verkehr in ländlichen Gebieten sowie zu Maßnahmen, die im Sinne der Erleichterung der Zusammenarbeit zwischen den jeweiligen regionalen Verkehrsmitteln ergriffen werden könnten, anstellen. Ein besonderer Schwerpunkt sollte auf den Auswirkungen der Schaffung größerer Kohäsion zwischen den grenzüberschreitenden Systemen für die Preise liegen, wobei besondere Aufmerksamkeit den Auswirkungen auf junge Menschen mit geringeren Chancen gelten sollte. Eine Toolbox mit geeigneten Maßnahmen ist zu erstellen. Dies sollte dazu führen, dass Preise sinken und das Ticket-System für Verbraucherinnen und Verbraucher erschwinglicher wird. |
EBENE: regional, EU |
1.2 Unabhängige Jugend: finanzielle Unterstützung für Wohnraum für junge Menschen Diese Maßnahme ist an alle jungen Menschen im Alter zwischen 16 und 30 Jahren gerichtet, einschließlich Schülerinnen und Schüler sowie Studierende, junge Beschäftigte, NEET usw.; ihnen wird finanzielle Unterstützung für Wohnraum auf der Grundlage ihres sozialen und wirtschaftlichen Hintergrunds und Status gewährt. Die Umsetzung dieser Maßnahme gewährleistet gerechte und faire finanzielle Unterstützung. Dies sollte zur Unabhängigkeit und zum Wohlergehen junger Menschen in allen Aspekten der Teilhabe an der Gesellschaft führen. |
EBENE: EU |
1.3 Digitale Handlungskompetenz für europäische Jugendliche in ländlichen Gebieten und in Gebieten in äußerster Randlage Die Europäische Kommission sollte die Mitgliedstaaten ermutigen, für gleichberechtigten digitalen Zugang für junge Menschen in ganz Europa zu sorgen. Dies beinhaltet auch die Schaffung umfassender Wi-Fi-Verfügbarkeit in ländlichen Gebieten und die Bereitstellung von Zugang zu Laptops für unzureichend versorgte Gemeinschaften. Wenn wir der digitalen Inklusion Priorität einräumen, stärken wir junge Menschen, indem wir ihnen die Instrumente geben, die sie für Telearbeit, die Entwicklung ihrer Kompetenzen und den Zugang zu digitalen Diensten benötigen. Dies sollte zu einer Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und des Zugangs zu Informationen führen. |
EBENE: EU |
1.4 Kostenlose öffentliche Verkehrsmittel für alle jungen Menschen Bereitstellung kostenloser öffentlicher Verkehrsmittel für alle jungen Menschen, um den Zugang zu Schulen, Arbeitsplätzen und sozialen Chancen zu verbessern und Wachstum in benachteiligten Gebieten an wichtigen Verkehrsknotenpunkten zu ermöglichen. Diese Initiative zeigt, dass die EU die Sorgen junger Menschen anerkennt und bestrebt ist, diese wirksam anzugehen. Dies sollte zu einer nachhaltigen, bereichsübergreifenden Verringerung von Ungleichheiten führen. |
EBENE: national |
1.5 Leerstandssteuer als finanzieller Anreiz für sozialen Wohnraum für die Jugend Wohnraum, der mehr als zwei Jahre lang leer steht (weniger als einen Monat pro Jahr bewohnt wird), ist mit einer Leerstandssteuer zu besteuern. Mittel, die auf diese Weise erhoben werden, werden genutzt, um Immobilieneigentümern Anreize zu bieten, dem Sozialwohnungsmarkt Wohnraum zugänglich zu machen, insbesondere für junge Menschen mit geringeren Chancen. Dies sollte dazu führen, dass Immobilieneigentümer sich in Programmen zur Schaffung von Wohnraum für die Jugend engagieren, und die Möglichkeiten für junge Menschen erweitern. |
EBENE: national |
1.6. Hohe Qualitätsstandards bei der finanziellen Kompetenz für alle jungen Menschen in der EU Ein solides Verständnis finanzieller Angelegenheiten (finanzielle Kompetenz) befähigt junge Menschen und gibt ihnen das Vertrauen, sich den Herausforderungen des Lebens zu stellen und auf ihre langfristigen Ziele hinzuarbeiten. Für die Umsetzung eines umfassenden Programms für finanzielle Kompetenz ist ein integrierter Ansatz unter Einbeziehung eines breiten Spektrums von Interessenträgern, beispielsweise Schulen, Unternehmen, Banken und gemeinnützige Organisationen, erforderlich. Dies sollte zur Befähigung der Jugend und zur Verbesserung der finanziellen Kompetenz sowie der Planung von Lebensprojekten junger Menschen führen. |
EBENE: national |
2. GESUNDHEIT UND PSYCHISCHES WOHLBEFINDEN
2.1 Zugang zu einem Psychologen bzw. einer Psychologin an jeder Schule Die Mitgliedstaaten und die Bewerberländer sollten dafür sorgen, dass Psychologinnen bzw. Psychologen in allen Phasen der formalen Bildung verfügbar sind. Psychologische Betreuung an Schulen kann den Zugang zur psychischen Gesundheitsversorgung verbessern und zum frühzeitigen Abbau von Stigmatisierung beitragen. Aktive Zusammenarbeit mit der gesamten Schulgemeinschaft bei der Prävention ist von entscheidender Bedeutung. Diese Psychologinnen bzw. Psychologen sollten, unabhängig von den Lehrkräften, die Befugnis haben, weitere professionelle Unterstützung für einen Schüler bzw. eine Schülerin zu empfehlen, ohne dass dafür die Zustimmung der Eltern erforderlich wäre. Dies sollte zu einer Erleichterung des Zugangs zu psychologischer Betreuung und zur Prävention psychischer Gesundheitsprobleme führen. |
EBENE: national |
2.2. Einbeziehung unterschiedlicher Gruppen bei der Forschung im Hinblick auf die Forschungsfinanzierung im medizinischen Bereich Die Europäische Kommission sollte bei der Zuerkennung von Forschungsfinanzierung im medizinischen Bereich die Inklusion unterschiedlicher Gruppen gewährleisten. Basierend auf von McKinsey & Company durchgeführten Forschungsarbeiten zum Thema „Closing the data gaps in women’s health“ (Geschlechtsspezifische Verzerrungen im Bereich der Frauengesundheit ausgleichen) gibt es im Bereich der medizinischen Forschung geschlechtsspezifische Verzerrungen. Dies führt dazu, dass die Mehrheit der Bevölkerung von einer wirksamen und funktionierenden Gesundheitsversorgung ausgeschlossen ist. Dieses Problem betrifft insbesondere junge Frauen, da bei diesen schon die Wahrscheinlichkeit niedriger ist, dass es zu einer Diagnose kommt. Dies sollte zu einer niedrigeren Mortalität und zu mehr Gleichheit der Gesundheitssysteme für junge Menschen führen. |
EBENE: EU |
2.3 Förderung für Bildungsmaßnahmen und Initiativen für das psychische Wohlbefinden junger Menschen Die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten sollten auf der Grundlage der Strategie für die Förderung der psychischen Gesundheit (2023) Programme unterstützen, mit denen junge Menschen durch nicht-formale Bildung, den Austausch bewährter Verfahren und auf Forschung beruhende Information für Fragen des Wohlbefindens und der psychischen Gesundheit sensibilisiert werden. Der Austausch und die Verbreitung bestehender Methoden und Programme sollten über verschiedene Plattformen in den Mitgliedstaaten erfolgen. Auch die EU-Bewerberländer werden ermutigt, diese Maßnahme umzusetzen. Dies sollte zu einem Aufbau von Kapazitäten bei den Interessenträgern und zur Stärkung der psychischen Resilienz junger Menschen beitragen. |
EBENE: EU |
2.4 Die Gesundheit als Diskriminierungsgrund in die Rechtsvorschriften aufnehmen Die Mitgliedstaaten sollten die Gesundheit in die Liste der Diskriminierungsgründe aufnehmen; Gesundheit umfasst sowohl physische Gesundheit als auch psychische Gesundheit; dadurch sollen Menschen beispielsweise am Arbeitsplatz und im Bereich der Bildung vor Diskriminierung geschützt werden. Der rechtliche Rahmen sollte alle Bürgerinnen und Bürger, einschließlich Schülerinnen und Schüler sowie Studierende schützen und ihnen die Ressourcen bieten, damit sie sich in ihrem jeweiligen Umfeld gleichberechtigt entfalten können. Dies sollte zu gleichberechtigtem Zugang zu Bildung und Arbeit für alle Menschen führen. |
EBENE: EU |
2.5. Ein Ausbildungsprogramm über psychisches Wohlbefinden für Akteurinnen und Akteure im Bildungswesen und Jugendarbeiterinnen und Jugendarbeiter Akteurinnen und Akteure im Bildungswesen sowie Jugendarbeiterinnen und Jugendarbeiter sollten verpflichtende Erstausbildung sowie Fortbildung zu Empathie und Lebenskompetenzen erhalten, um wirksam kommunizieren, wirksame Unterstützung für psychisches Wohlbefinden bieten und zur diesbezüglichen Sensibilisierung bei jungen Menschen, je nach deren Bedürfnissen, beitragen zu können. Ferner sollten die entsprechenden Stellen diesbezüglich über fortlaufend aktualisiertes Material verfügen, wobei die bestehenden Instrumente und Programme genutzt werden sollten. Dies sollte von den entsprechenden Stellen angemessen finanziert werden. Auch die EU-Bewerberländer werden ermutigt, dies umzusetzen. Dies sollte dazu führen, dass junge Menschen Zugang zu Fachkräften haben, die in der Förderung der psychischen Gesundheit geschult sind. |
EBENE: EU |
3. INKLUSIVE LERNUMGEBUNGEN — FORMALE BILDUNG UND SCHULEN
3.1. Integration der von NRO getragenen nicht-formalen Bildung in die formale politische Bildung Schulen sollten Anreize geboten werden, von der Jugend getragene NRO, in Zusammenarbeit mit Jugendarbeiterinnen und Jugendarbeitern, bei der Umsetzung des Lehrplans zur politischen Bildung einzubeziehen. Diese Initiative sollte von den EU-Organen unterstützt werden. Der Unterricht sollte vom nationalen Lehrplan ausgehen und gemeinsam mit Jugendarbeiterinnen und Jugendarbeitern sowie Lehrkräften vorbereitet werden. Der Unterricht durch von der Jugend getragene NRO wird es jungen Menschen ermöglichen, mehr über die Zivilgesellschaft zu erfahren, ihnen bessere Chancen eröffnen, sich für soziale Inklusion zu engagieren und diese zu verbessern, indem ihnen eine praktische Peer-Learning-Erfahrung geboten wird. Dies sollte dazu führen, dass im Rahmen der politischen Bildung die Möglichkeit zum Engagement und zum Erlernen von praxisrelevanten Kompetenzen geboten wird. |
EBENE: lokal, national, EU |
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3.2 Definition rechtlicher Rahmen für inklusive Gremien zur Vertretung von Schülerinnen und Schülern sowie Studierenden auf nationaler und regionaler Ebene Die Mitgliedstaaten sollten diese Rechtsrahmen umsetzen, um die Selbstverwaltung der Schülerinnen und Schüler sowie der Studierenden zu definieren, bürgerschaftliche Beteiligung zu fördern und den Schülerinnen und Schülern sowie den Studierendeneinen einen gewissen Grad an Einfluss auf den deliberativen Prozess der Verwaltung zuzuweisen, wodurch diese zu wichtigen Interessenträgern im Entscheidungsprozess auf allen Ebenen werden. Diese Strukturen müssen in ihren Tätigkeiten und in ihrem gesamten Aufbau der Intersektionalität Priorität einräumen, und es muss gewährleistet werden, dass es Verantwortliche für Diversität und Inklusivität gibt. In diesem rechtlichen Rahmen müssen die Freiheit der Schülerinnen und Schüler sowie der Studierenden, ihre Anliegen zur Sprache zu bringen, und ihr Recht auf Rückmeldung gewahrt bleiben. Dies sollte zu einer Stärkung der Vertretung, der Selbstverwaltung und Mitbestimmung sowie des Demokratievertrauens der Schülerinnen und Schüler sowie der Studierenden führen. |
EBENE: lokal, regional, national |
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3.3 Verbesserung der Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierung in der Berufsbildung Unterstützungssysteme für Schülerinnen und Schüler sowie Studierende, die Praxis-Ausbildungsstellen suchen, sollten eingerichtet werden, und die Wege durch die Auswahlverfahren der Auszubildenden sollten vereinfacht werden durch
Dies sollte zu einer Verringerung der Wahrscheinlichkeit von Diskriminierung in Verfahren zur Personalauswahl und bei der Vergabe von Praxis-Ausbildungsstellen in der Berufsbildung führen. |
EBENE: regional, national, EU |
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3.4 Gemeinsame Bildungsinitiativen mit Schülerinnen und Schülern mit unterschiedlichem Hintergrund Junge Menschen mit unterschiedlichem Hintergrund, einschließlich junger Menschen mit geringeren Chancen, sollten in nicht-formalen Lernumgebungen an gemeinsamen Initiativen mitwirken (z. B. im Rahmen einer Zusammenarbeit zwischen Schulen mit Schwerpunkt auf besonderen pädagogischen Bedürfnissen und anderen Schulen). Schulen sollten gemeinsame Aktivitäten mit einem gemeinsamen Ziel organisieren, wobei der Schwerpunkt auf dem Weg zu diesem Ziel auf dem Peer-Learning liegen sollte. Durch solche Aktivitäten werden Barrieren für junge Menschen abgebaut, um Interaktion und gegenseitige Bereicherung zu ermöglichen. Finanzielle Mittel sind von entscheidender Bedeutung, damit alle jungen Menschen eine faire Chance zur Teilnahme haben. Dies sollte zu gemeinsamen Erlebnissen und Erfahrungen sowie zu verbesserten Kenntnissen über unterschiedliche Gruppen junger Menschen und zu besserem Verständnis dieser Gruppen füreinander führen. |
EBENE: lokal, national |
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3.5 Optimierte Finanzierung für junge Menschen mit geringeren Chancen im Bereich der Bildung Vorsehen spezifischer Finanzmittel in allen Phasen der allgemeinen und beruflichen Bildung für die Einrichtung von Unterstützungsprogrammen in Bildungseinrichtungen für Lernende, die mit verschiedenen Formen von Benachteiligung konfrontiert sind. Diese Finanzierung soll zweckgebunden und für gezielte Unterstützungsdienste vorgesehen sein, unter anderem für die Bereitstellung von Unterstützungstechnologie und die Entwicklung von Infrastruktur, um den verschiedenen Bedürfnissen dieser Lernenden in Bezug auf den Zugang zur Bildung gerecht zu werden. Dies sollte zu besserem Zugang zu und mehr Erfolg in der Bildung für Lernende in sozialer Randstellung führen. |
EBENE: lokal, national, EU |
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3.6 Lebenslanges Lernen für Lehrkräfte zum Thema Inklusion Schaffung spezifischer „Train-the-Trainer“-Projekte (Projekte zur Ausbildung der Ausbildenden) im Rahmen von Erasmus+ für Lehrkräfte zur Inklusion und Diversität; Weitergabe des Wissens und der Kompetenzen durch diese Lehrkräfte an ihre Kolleginnen und Kollegen an ihren Schulen. Erarbeitung nationaler/regionaler Programme für Schulen zum Austausch und zur Bewertung von Verfahren für Inklusion und Diversität. Dadurch sollte es Schulen ermöglicht werden, ihren Ansatz im Bereich der Inklusivität und Diversität zu verbessern, und erleichtert werden, ihre eigene Praxis fortlaufend zu reflektieren. Dies sollte dazu führen, dass Lehrkräfte zu einem besseren Verständnis der Inklusion gelangen und die entsprechenden Kompetenzen erwerben. |
EBENE: regional, national, EU |
4. INKLUSIVE LERNUMGEBUNGEN: NICHT-FORMALE UND INFORMELLE BILDUNG UND JUGENDARBEIT
4.1 Förderung der Professionalisierung von Jugendarbeit in ganz Europa durch Strukturinvestitionen und Ausbildungsmaßnahmen Anerkennung des informellen Lernens und der Jugendarbeit bei der Schaffung inklusiver Räume. Förderung evidenzbasierter wissenschaftlicher Forschung zur Unterstützung der Wirkung der Jugendarbeit. Die Finanzierung sollte nachhaltig sein und in Form von Strukturinvestitionen erfolgen, wodurch bessere Dienste für die Jugend und Bildungsmaßnahmen zur Inklusion gewährleistet werden. Stärkung der Anerkennung der Expertise der Jugendarbeiterinnen und Jugendarbeiter durch gemeinsame Standards. Dies sollte dazu führen, dass die Rechte junger Menschen aus nachteiligen Verhältnissen gewahrt werden. |
EBENE: national, EU |
4.2 Gewährleistung von Kapazitätsaufbau und eines kontinuierlichen Dialogs zwischen der Jugendarbeit und Interessenträgern Diese Maßnahme ist in drei Phasen umzusetzen: (1) Konsultationsphase: Jugendarbeiterinnen und Jugendarbeiter sowie Akteurinnen und Akteure der formalen und informellen Bildung nehmen an einem Dialog mit politischen Entscheidungsträgern teil und erarbeiten eine Bestandsaufnahme über ihre Bedürfnisse; (2) Phase der Erstellung eines Aktionsplans: Entscheidungsträger einigen sich auf eine Reihe von Maßnahmen zu an Zielen orientierten Themen, die in der vorhergehenden Phase festgelegt worden sind; (3) Umsetzungs- und Bewertungsphase: Maßnahmen werden umgesetzt und ihre Wirkung wird bewertet. Dies sollte dazu führen, dass gewährleistet ist, dass dem Bedarf der Jugendarbeit Rechnung getragen wird und ein kontinuierlicher Dialog stattfindet. |
EBENE: national |
4.3 Besserer Zugang zu Finanzierungsmöglichkeiten auf lokaler Ebene Einführung eines vereinfachten Finanzierungsrahmens für die nicht-formale Bildung und Befähigung junger Menschen. Diese Finanzierung sollte aus dafür vorgesehenen Haushaltsmitteln aus bestehenden Programmen auf europäischer und nationaler Ebene kommen. Mit diesen Finanzmitteln sollte es ermöglicht werden, von der Gemeinschaft getragene Initiativen für benachteiligte junge Menschen umzusetzen. Informationen über den Rahmen sollten über verschiedene relevante Kommunikationskanäle und Kommunikationsstrukturen leicht zugänglich sein. Für den Zugang zu diesen Finanzmitteln sollte es ein Verfahren zur direkten Bewerbung im Wege nutzerfreundlicher Plattformen geben. Dies sollte dazu führen, dass benachteiligte junge Menschen Zugang zu hinlänglich finanzierter nicht-formaler Bildung haben und von diesen Bildungsmaßnahmen profitieren. |
EBENE: lokal |
4.4 Auf die Jugend ausgerichtete, partizipative Haushaltsplanung Durch nicht-formale Ansätze, auf Daten beruhende Ergebnisse und partizipative Strukturen werden junge Menschen auf lokaler Ebene befähigt, mit verschiedenen Interessenträgern im Rahmen einer partizipativen Haushaltsplanung zusammenzuarbeiten. Dadurch wird soziale Inklusion unterstützt, Hindernisse werden abgebaut, und Kompetenzen junger Menschen werden gefördert. Zudem werden Anreize zum Erwerb von Kenntnissen in Bezug auf die nicht-formale Bildung geboten. Dies sollte zu intensiverer Teilhabe junger Menschen führen sowie zu stärkerem Zusammenhalt in der Gemeinschaft und zu verbesserten wirtschaftlichen Chancen. |
EBENE: lokal, regional |
4.5 Mobile Jugendarbeit Um junge Menschen mit geringeren Chancen zu erreichen, sollten die Mitgliedstaaten Ressourcen für mobile Jugendarbeit bereitstellen. Die mobile Jugendarbeit wird, gemeinsam mit lokalen Interessenträgern, darauf hinarbeiten, Informationen und Programme für junge Menschen bereitzustellen, die mit sozialer Ausgrenzung konfrontiert sind. Dadurch wird die Zusammenarbeit zwischen Jugendarbeiterinnen bzw. Jugendarbeitern und lokalen Interessenträgern gestärkt; ferner soll gleichberechtigter Zugang zu Möglichkeiten zu nicht-formalen Bildungserfahrungen bereitgestellt werden. Dies sollte zu gleichberechtigtem Zugang zu Möglichkeiten zu nicht-formalen Bildungserfahrungen führen. |
EBENE: lokal, national |
4.6 Formale Anerkennung ehrenamtlicher Jugendarbeit Gewährleistung kostenloser Schulungen für ehrenamtliche Jugendarbeiterinnen und Jugendarbeiter, um ihnen zu ermöglichen, kontinuierlich ihre Kenntnisse und ihre Kompetenzen, die erforderlich sind, um inklusive, sichere Räume für junge Menschen in Zusammenarbeit mit Jugendorganisationen und zu schaffen, zu erwerben oder zu erweitern. Bei Abschluss einer Schulung erhalten die Ehrenamtlichen ein Zertifikat, das mit Vorteilen verknüpft ist, beispielsweise mit Leistungspunkten, die an Hochschulen anrechenbar sind, Ermäßigungen für öffentliche Verkehrsmittel, Kulturveranstaltungen usw. Mit diesen Schulungen werden die erforderlichen Kenntnisse und das erforderliche Bewusstsein zu Fragen der Diskriminierung, der (sozialen) Exklusion und der psychischen Gesundheit vermittelt. Dies sollte dazu führen, dass mehr Jugendarbeiterinnen und Jugendarbeiter mit besserem Wissen ausgestattet sind. |
EBENE: national |
5. DIE ROLLE VON INFORMATION UND SOZIALE INKLUSION
5.1 Umsetzung von Jugendworkshops zu Information und kritischem Denken in Schulen Nicht-formale Workshops zum Umgang mit Desinformation, die in Zusammenarbeit mit jungen Menschen gestaltet werden, sollten von Jugendorganisationen in Schulen gehalten werden; sie sollten an Schülerinnen und Schüler gerichtet sein, insbesondere Schülerinnen und Schüler mit geringeren Chancen. Die Mitgliedstaaten werden ermutigt, diese interaktiven Workshops in die formale Bildung einzubinden. Die Finanzierung für die Jugendorganisationen für die Umsetzung dieser Workshops sollte von Initiativen der Europäischen Kommission kommen. Dies sollte dazu führen, dass Jugendliche Kompetenzen zum langfristigen kritischen Denken und Medienkompetenzen erwerben. |
EBENE: lokal, EU |
5.2 Ausloten zuverlässiger Nachrichten und Quellen sowie verifizierbarer Informationen. Eine unabhängige Plattform, auf der Fakten überprüft werden können, sollte eingerichtet werden. Diese Plattform bietet inklusive Instrumente für Zwecken der Bildung und der Verbesserung der Medienkompetenz. Da wir wissen, dass eine solche Plattform in einigen Mitgliedstaaten bereits existiert, ermutigen wir zu Peer-Learning-Aktivitäten, um bewährte Verfahren auszutauschen, insbesondere mit Schwerpunkt auf jungen Menschen mit geringeren Chancen. Zur Gewährleistung der korrekten und inklusiven Umsetzung ermutigen wir dazu, junge Menschen mit verschiedenem Hintergrund in die Gestaltung der Plattform einzubeziehen. Dies solle dazu führen, dass Vorurteile vermieden und junge Menschen mit geringeren Chancen gestärkt werden. |
EBENE: EU |
5.3 Kampagne für hochwertige Informationen und Medienkompetenz zur Befähigung der Jugend. Die EU-Organe sollten, zusammen mit den Mitgliedstaaten, eine Kampagne mit Langzeitwirkung einleiten, indem sie Ressourcen für Initiativen im Bereich der Gesellschaft, der Bildung und der Information sowie gezielte Programme für junge Menschen bereitstellen. Mit dieser Kampagne soll für die Qualität der Informationen und Medien, die junge Menschen in Europa konsumieren, als bedeutender Faktor bei der sozialen Inklusion, sensibilisiert werden. Auf diese Weise wird das Medieninteresse in Europa erhöht, wobei die Globale Woche der Vereinten Nationen für Medien- und Informationskompetenz einen Schwerpunkt bilden könnte. Dies sollte dazu führen, dass junge Menschen hochwertige Informationen erkennen und Desinformation bekämpfen können. |
EBENE: national, EU |
5.4 Schaffung inklusiver Jugendräume, die als Informationszentren fungieren. Die Mitgliedstaaten sollten Gemeinden dabei unterstützen, auf lokaler Ebene Jugendräume einzurichten, die für junge Menschen ansprechend sind, Freiraum für Experimente und zum Lernen bieten und sowohl für junge Menschen als auch für Jugendarbeiterinnen und Jugendarbeiter gut ausgestattet sind. Diese Räume sollten sowohl in Bezug auf die finanziellen Ressourcen als auch auf die Humanressourcen gut ausgestattet sein. Jugendarbeiterinnen und Jugendarbeiter sollten gut informiert und gut ausgebildet sein, sie sollten in der Lage sein, jungen Menschen den Weg zu zuverlässigen Informationsquellen zu weisen und ein hochwertiges Programm zu gestalten. Dies sollte dazu führen, dass junge Menschen gut informiert und aktiv sind. |
EBENE: lokal, regional |
5.5 EU vereinfacht: systematisch inklusive Information für alle. Die EU-Organe sollten einem systematischen Ansatz folgen, um alle öffentlichen EU-Informationen, wie Webseiten, politische Maßnahmen und Programme, die für junge Menschen relevant sind, in leicht lesbarer Sprache und in zugänglicher Form in audiovisuellen Formaten, in Gebärdensprache und in allen europäischen Sprachen zugänglich machen. Hierfür sollten Kriterien und Leitlinien erstellt werden, wie diese Informationen zu formulieren sind, und Qualitätsüberprüfungen in Bezug auf die Zugänglichkeit sollten von Schwerpunktgruppen vor der Veröffentlichung vorgenommen werden. Dies sollte zur Befähigung junger Menschen führen, Chancen zu ergreifen, sowie zu mehr Vertrauen in die EU. |
EBENE: EU |
6. INFRAGESTELLEN DISKRIMINIERENDER EINSTELLUNGEN UND TRADITIONEN
6.1 Inklusive Sprache in politischen Dokumenten der EU Die EU sollte aktuelle politische Dokumente überprüfen und erforderlichenfalls diskriminierende Sätze/Terminologie/Wörter durch inklusive Alternativen ersetzen. Alle neuen politischen Rahmen sollten in inklusiver Sprache formuliert werden, und sie sollten einer Bewertung unterzogen werden, im Hinblick darauf, ob alle Menschen darin repräsentiert sind, ungeachtet des Alters, der Rasse, des Geschlechts, der Religion, der ethnischen Zugehörigkeit, der Herkunft oder einer Behinderung. Diese Leitlinien sollten befolgt werden, wenn politische Maßnahmen in andere Amtssprachen übersetzt werden, um zu gewährleisten, dass dem Aspekt der Inklusivität der Sprache Rechnung getragen wird. Dies sollte dazu führen, dass alle Menschen, die von diesen Dokumenten betroffen sind, sich darin vertreten und einbezogen fühlen. |
EBENE: national, EU |
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6.2 Kontinuierliches Lernen mit Schwerpunkt auf Akzeptanz und Bewusstsein für Diversität Um diskriminierende Einstellungen und Traditionen anzugehen, sollte in allen Phasen des Lebens der Bürgerinnen und Bürger kontinuierliches Lernen — mit Schwerpunkt auf Akzeptanz und Sensibilisierung für Diversität — gefördert werden. In den Lernmaterialien sollte kultureller Austausch, Inklusivität, Intersektionalität und Desegregation sozialer Gruppen hervorgehoben werden. Lernmaterialien sollten zugänglich (online/offline) und leicht für verschiedene Bereiche der Gesellschaft anpassbar sein, unter anderem für Kinder im Pflichtschulbereich und sowie für Arbeitsverwaltungen und den Bereich der Beschäftigung. Dies sollte zu einer Sensibilisierung für Diversität führen, was sich positiv auf die Allgemeine Akzeptanz auswirkt. |
EBENE: national, EU |
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6.3 Ein intersektionaler und repräsentativer Ansatz in allen Strategien Die Mitgliedstaaten sollten bei der Umsetzung von Mechanismen und Strategien einen intersektionalen Ansatz verfolgen, um diskriminierenden Einstellungen und Traditionen entgegenzuwirken (beispielsweise den EU-Jugenddialog inklusiver gestalten, nationale Pläne erstellen oder angemessen umsetzen). Dabei müssen Menschen mit entsprechenden Erfahrungen einbezogen und repräsentative Strukturen in einen nachhaltigen partizipativen Prozess aufgenommen werden, wobei den Rechten der Betroffenen im Einklang mit dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes und anderen Menschenrechtskonventionen Rechnung zu tragen ist. Dies sollte zu einer Gesellschaft führen, in der die Bedürfnisse aller Menschen geachtet werden. |
EBENE: national |
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6.4 Gewährleistung gleicher Rechte: angemessene Jugendtests auf allen Ebenen. Nicht alle Bedürfnisse junger Menschen werden bei der Politikgestaltung berücksichtigt; dadurch wird für junge Menschen die uneingeschränkte Wahrnehmung ihrer wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte erschwert. Ein angemessener Jugendtest, also ein Instrument zur Folgenabschätzung, sollte zwei Phasen umfassen: eine Phase der Ex-ante-Evaluierung, in der die potenziellen Auswirkungen des vorgeschlagenen Rechtsakts für junge Menschen bewertet werden, und eine Phase der Ex-post-Evaluierung, in der die kurz- und langfristigen tatsächlichen Auswirkungen des angenommenen Rechtsakts bewertet werden. Dies sollte dazu führen, dass die Bedürfnisse und die Schwierigkeiten junger Menschen Beachtung finden. |
EBENE: lokal, regional, national, EU |
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6.5 EU-Finanzmittel für Räume für alle Generationen in europäischen Gemeinden Organisierte sowie nicht organisierte Gruppen und/oder Einzelpersonen und lokale Gebietskörperschaften sollten die Möglichkeit haben, Finanzmittel für sichere und freie Räume zu beantragen, in denen Menschen/Gruppen einander begegnen können. In Gemeinschaften sollte es die Möglichkeit geben, dass Menschen zusammenzukommen und einen wertschätzenden Umgang miteinander lernen. Diese Räume sollten frei, zugänglich und sicher sein, und die Einbeziehung unterschiedlicher Gruppen sollte gewährleistet sein. Die Nutzer sollten sich an der (Neu-)Gestaltung ungenutzter Räume, von der Planung bis hin zur Verwaltung und tatsächlichen Nutzung, beteiligen bzw. darin einbezogen werden. Dies sollte dazu führen, dass 1 500 Räume in der EU neugestaltet werden. |
EBENE: lokal, national, EU |
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6.6 Prävention von Vorurteilen durch die Akzeptanz von Minderheitengruppen und durch Bildung im Sinne der Selbstreflexion
Dies sollte zur Förderung des gegenseitigen Verständnisses, zur Bekämpfung von Vorurteilen und zur Befähigung von Akteurinnen und Akteure im Bildungswesen führen. |
EBENE: lokal, regional, national, EU |
ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/3808/oj
ISSN 1977-088X (electronic edition)