Dieses Dokument ist ein Auszug aus dem EUR-Lex-Portal.
In diesem Abschnitt finden Sie Maßnahmen der EU-Mitgliedstaaten zur Umsetzung von EU-Rechtsakten – vor allem Richtlinien – in nationales Recht. Sie können nach Titeln und, falls verfügbar, nach Wortlaut der Maßnahmen suchen, ebenso wie nach Notifizierungsdaten, nationalen Kennzeichnern der Rechtsakte und Links zum umgesetzten EU-Rechtsakt.
Dieser Abschnitt wird wöchentlich aktualisiert.
Am linken Rand dieser Seite befinden sich die Suchwerkzeuge.
Um einen Überblick über alle nationalen Umsetzungsmaßnahmen zu erhalten, die die EU-Mitgliedstaaten für eine bestimmte Richtlinie erlassen haben, gehen Sie auf die Seite der Richtlinie und klicken Sie im Menü auf der linken Seite auf „Nationale Umsetzung“.
Titel und gegebenenfalls Wortlaut der nationalen Maßnahmen können Sie maschinell in alle EU-Amtssprachen übersetzen lassen.
Richtlinien sind EU-Rechtsakte, die für den EU-Mitgliedstaat, an den sie gerichtet sind, verbindliche zu erreichende Ziele setzen (Artikel 288 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union).
Die Form und die Mittel für die Umsetzung von Richtlinien in nationales Recht bleiben den Mitgliedstaaten überlassen. Sie sind jedoch hinsichtlich des zu erreichenden Ziels und der Frist für die Umsetzung an die Bestimmungen der Richtlinie gebunden. Die nationalen Behörden müssen die Europäische Kommission über die von ihnen ergriffenen Maßnahmen in Kenntnis setzen. Die Europäische Kommission prüft die Vollständigkeit und Korrektheit der Umsetzung von EU-Recht in nationales Recht.
EUR-Lex veröffentlicht Informationen über nationale Umsetzungsmaßnahmen (Titel, Datum der Veröffentlichung, umgesetzte Richtlinie/n usw.). Die nationalen Behörden können sich auch dazu bereiterklären, den Wortlaut der nationalen Umsetzungsmaßnahmen auf EUR-Lex zugänglich zu machen. Die Mitgliedstaaten sind für alle in diesem Abschnitt aufgeführten Informationen, die sie über die Umsetzung des EU-Rechts in nationales Recht zur Verfügung stellen, allein verantwortlich.