EUR-Lex Der Zugang zum EU-Recht
Dieses Dokument ist ein Auszug aus dem EUR-Lex-Portal.
In diesem Abschnitt finden Sie die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union, darunter:
Diese Dokumente finden Sie zusammen mit einer umfangreichen rechtlichen Analyse und Links zu zugehörigen Informationen (z. B. von einer gerichtlichen Entscheidung betroffene oder ausgelegte Rechtsvorschriften, in der Rechtsprechung zitierte Rechtsakte usw.). In den meisten Fällen stehen auch Zusammenfassungen von Entscheidungen und Verweise auf einschlägige wissenschaftliche Artikel zur Verfügung.
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Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) ist das rechtsprechende Organ der EU. Er stellt sicher, dass das EU-Recht durch seine beiden Gerichte einheitlich ausgelegt und angewandt wird: den Gerichtshof und das Gericht.
Der Gerichtshof ist in erster Linie zuständig für:
Das Gericht erster Instanz ist hauptsächlich für Folgendes zuständig:
Fachgerichtsbarkeit
Das Europäische Parlament und der Rat können im Wege des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens Fachgerichte (Artikel 257 AEUV) schaffen. Diese Gerichte können in bestimmten Fällen in erster Instanz entscheiden.
Das einzige bisher eingerichtete Fachgericht ist das Gericht für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union. Dieses Fachgericht wurde 2005 eingerichtet, um Rechtssachen zwischen der EU und ihrem öffentlichen Dienst zu bearbeiten; 2016 wurde es aufgelöst und seine Zuständigkeiten wieder auf das Gericht übertragen.
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