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MwSt.: Sonderregelung für Gebrauchtgegenstände, Kunstgegenstände, Sammlungsstücke und Antiquitäten
Diese Richtlinie zielt auf eine Vervollständigung des gemeinsamen Mehrwertsteuersystems durch die Einführung einer gemeinschaftlichen Steuerregelung für Gebrauchtgegenstände, Kunstgegenstände, Sammlungsstücke und Antiquitäten ab.
RECHTSAKT
Richtlinie 94/5/EG des Rates vom 14. Februar 1994 zur Ergänzung des gemeinsamen Mehrwertsteuersystems und zur Änderung der Richtlinie 77/388/EWG - Sonderregelung für Gebrauchtgegenstände, Kunstgegenstände, Sammlungsstücke oder Antiquitäten [Amtsblatt L 60 vom3.3.1994]
ZUSAMMENFASSUNG
Die Richtlinie enthält für Gebrauchtgegenstände, Kunstgegenstände, Sammlungsstücke und Antiquitäten:
Sonderregelung für steuerpflichtige Wiederverkäufer:
Sonderregelung für öffentliche Versteigerungen:
- des vom Veranstalter der öffentlichen Versteigerung ans einen Kommittenten gezahlten oder zu zahlenden Nettobetrags;
- des Betrags der vom Veranstalter der öffentlichen Versteigerung für seine Lieferung zu entrichtenden Steuer.
Die Mitgliedstaaten können mit Zustimmung des Rates besondere Maßnahmen zur Betrugsbekämpfung einführen.
Bezug
Rechtsakt |
Datum des Inkrafttretens - Datum des Außerkrafttretens |
Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten |
Amtsblatt |
Richtlinie 94/5/EG |
23.3.1994 |
1.1.1995 |
ABl. L 60 vom 3.3.1994 |
Letzte Änderung: 17.01.2007