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Für eine Kinderrechtsstrategie
Die Europäische Kommission schlägt eine umfassende Strategie zur Förderung und zum effektiven Schutz der Kinderrechte bei den internen und externen Maßnahmen der Europäischen Union und die Unterstützung der diesbezüglichen Anstrengungen der Mitgliedstaaten vor.
RECHTSAKT
Mitteilung der Kommission vom 4. Juli 2006 im Hinblick auf eine EU-Kinderrechtsstrategie [KOM(2006) 367 endgültig - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].
ZUSAMMENFASSUNG
Die Kinderrechte * sind Bestandteil der Menschenrechte, zu deren Einhaltung sich die EU durch das UN-Übereinkommen über die Rechte des Kindes und die dazugehörigen Fakultativprotokolle, die Millennium-Entwicklungsziele und die Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte (EMRK) verpflichtet hat. Die EU hat die Kinderrechte ausdrücklich in der Europäischen Charta der Grundrechte anerkannt.
Die Rechte der Kinder sind noch längst nicht überall anerkannt, und selbst elementare Bedürfnisse, wie das Recht auf angemessene Nahrung, grundlegende Gesundheitsversorgung oder Bildung, werden mitunter nicht gedeckt. Darüber hinaus müssen viele Kinder arbeiten, werden zu Handelsobjekten oder sind in bewaffneten Konflikten im Einsatz.
Spezifische Probleme in der EU sind u. a. Ausgrenzung und Diskriminierung von Roma-Kindern, Kinderhandel, Kinderpornographie im Internet oder die Verabreichung von Arzneimitteln, die vorher nicht auf ihre Kindertauglichkeit getestet wurden.
Die Europäische Union verfügt dank ihrer langen Tradition im Bereich der Menschenrechte allgemein und insbesondere der Kinderrechte über das nötige Gewicht, um Kinderrechten den ihnen zustehenden Platz in der internationalen Politik zu verschaffen und dafür zu werben, dass den Bedürfnissen der Kinder mehr Aufmerksamkeit geschenkt wird. Dabei kann sie das europäische Modell des Sozialschutzes sowie ihre Programme auf verschiedenen Gebieten nutzen.
In dieser Mitteilung schlägt die Kommission eine Strategie zum Schutz der Kinderrechte bei den internen und externen Maßnahmen der EU vor, die Folgendes zum Ziel hat:
Zur Erreichung dieser Ziele sieht die Strategie verschiedene Maßnahmen vor:
Die Kommission verpflichtet sich, die zur Umsetzung der in dieser Mitteilung vorgeschlagenen Maßnahmen und für die künftige Strategie erforderlichen Ressourcen bereitzustellen. Sie wird jährlich einen Zwischenbericht vorlegen.
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VERBUNDENE RECHTSAKTE
Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen vom 5. Februar 2008 – Außenmaßnahmen der EU: Ein besonderer Platz für Kinder [KOM(2008) 55 endgültig – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]. Diese Mitteilung ist ein Beitrag zu einem Aktionsplan zum Thema Kinder im Rahmen der Außenmaßnahmen der EU. Der Plan beruht auf einem umfassenden Ansatz, der alle Aspekte des Problems - von der humanitären Hilfe und der Entwicklungspolitik über die Sicherheit bis hin zu den Menschenrechten - umfasst. Die Mitteilung ergänzt die „Leitlinien der EU für die Förderung und den Schutz der Rechte des Kindes“, (pdf) die am 10. Dezember 2007 vom Rat angenommen wurden und die Grundlage für außenpolitische Maßnahmen der EU im Bereich der Förderung und des Schutzes der Kinderrechte darstellen.
Weitere Informationen sind auf der Website der Generaldirektion Justiz, Freiheit und Sicherheit abrufbar (EN).
Letzte Änderung: 21.03.2008