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Der Euro - Europas gemeinsame Währung
Rechtssicherheit, insbesondere für die Bürger und die Unternehmen, ist beim Übergang eines Landes von der nationalen Währung zum Euro unumgänglich. Diese beiden Verordnungen bieten diese Sicherheit, um einen reibungslosen Übergang sicherzustellen.
RECHTSAKT
Verordnung (EG) Nr. 1103/97 des Rates vom 17. Juni 1997 über bestimmte Vorschriften im Zusammenhang mit der Einführung des Euro.
Verordnung (EG) Nr. 974/98 des Rates vom 3. Mai 1998 über die Einführung des Euro.
ZUSAMMENFASSUNG
Rechtssicherheit, insbesondere für die Bürger und die Unternehmen, ist beim Übergang eines Landes von der nationalen Währung zum Euro unumgänglich. Diese beiden Verordnungen bieten diese Sicherheit, um einen reibungslosen Übergang sicherzustellen.
WAS IST DER ZWECK DIESER VERORDNUNGEN?
Die Verordnungen (EG) Nr. 1103/97 und (EG) Nr. 974/98 (geändert durch Verordnung (EG) Nr. 2169/2005) bilden die rechtliche Grundlage für die Einführung des Euro (Wirtschafts- und Währungsunion - WWU). Die erstgenannte Verordnung umfasst Themen wie Umrechnungskurse und -verfahren, den Stand von Verträgen sowie Zahlungsanweisungen. In der zweiten Verordnung wird ein Zeitplan für den Übergang zum Euro dargelegt. Die Vorschriften beider Verordnungen müssen von allen EU-Ländern beim Übergang zum Euro eingehalten werden.
WICHTIGE ECKPUNKTE (VERORDNUNG (EG) NR. 1103/97)
WICHTIGE ECKPUNKTE (VERORDNUNG (EG) NR. 947/98 UND (EG) NR. 2169/2005)
Verordnung (EG) Nr. 974/98 des Rates regelte die Einführung des Euro in den ersten teilnehmenden EU-Ländern und wurde von der Verordnung (EG) Nr. 2169/2005 zur Vorbereitung auf die Erweiterung des Euroraums angepasst. (Eine zugehörige Zusammenfassung beschreibt den praktischen Ablauf des Übergangs zum Euro.)
LÄNDER, DIE DEN EURO EINGEFÜHRT HABEN
Österreich, Belgien, Finnland, Frankreich, Deutschland, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Portugal und Spanien (seit 1999), Griechenland (2001), Slowenien (2007), Zypern und Malta (2008), Slowakei (2009), Estland (2011), Lettland (2014) und Litauen (2015).
Weitere Informationen stehen auf der Webseite der Generaldirektion Wirtschaft und Finanzen der Europäischen Kommission zur Verfügung und sind der Veröffentlichung zu entnehmen.
BEZUG
Rechtsakt |
Datum des Inkrafttretens |
Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten |
Amtsblatt der Europäischen Union |
Verordnung (EG) Nr. 1103/97 |
20.6.1997 |
- |
|
Verordnung (EG) Nr. 974/98 |
1.1.1999 |
- |
Ändernde(r) Rechtsakt(e) |
Datum des Inkrafttretens |
Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten |
Amtsblatt der Europäischen Union |
Verordnung (EG) Nr. 2169/2005 |
18.1.2006 |
- |
Letzte Aktualisierung: 10.09.2015