Die Domäne oberster Stufe „.eu“
ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:
Verordnung (EU) 2019/517 über die Durchführung und Funktionsweise der Domäne oberster Stufe .eu
WAS IST DER ZWECK DER VERORDNUNG?
- Mit der Verordnung werden die Vorschriften bezüglich der Domäne oberster Stufe (TLD) .eu aktualisiert, als Bestandteil der neuen digitalen Binnenmarktstrategie der Europäischen Union (EU). Ihr Ziel besteht darin, eine Identität der EU im Internet aufzubauen und zu länderübergreifenden Aktivitäten im Internet anzuregen.
- Aufgrund der rasanten Entwicklung des TLD-Marktes (zum Beispiel die Einführung neuer Domainnamenerweiterungen wie .com und .org) und der Volatilität der digitalen Landschaft wurde ein modernisiertes, flexibleres und nachhaltigeres regulatorisches Umfeld für die .eu-TLD durch die Verordnung eingeführt und ersetzt damit den alten Rechtsrahmen durch ein leichteres, effizienteres und zukunftssicheres prinzipienbasiertes Rechtsinstrument.
- Mit der Verordnung wird eine neue Governance-Struktur geschaffen, an der ein separates Gremium mit mehreren Interessengruppen beteiligt ist, mit dem Ziel, den Beitrag zur Leistungsfähigkeit der TLD .eu zu stärken und zu erweitern.
- Es werden neue Zulassungskriterien eingeführt, die es Bürgern in der EU / im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) ermöglichen, eine .eu-Domain zu registrieren, unabhängig davon, wo sie leben.
WICHTIGE ECKPUNKTE
Förderung und Wahrung von EU-Werten
Die Domäne .eu, ein eindeutiges und leicht wiedererkennbares Kürzel, soll zu einer Stärkung des EU-Profils sowie zur Förderung seiner Werte beitragen, etwa Mehrsprachigkeit, Achtung der Privatsphäre und der Sicherheit der Nutzer und Achtung der Menschenrechte im Internet.
Voraussetzungen für eine Domänennamensregistrierung
Die Registrierung einer Domäne .eu kann beantragt werden von:
- einem EU- und EWR-Bürger, unabhängig vom Wohnsitz;
- Nicht-EU-Bürgern mit Wohnsitz in einem Mitgliedstaat der EU;
- Unternehmen mit Sitz in der EU und
- in der EU niedergelassenen Organisationen unbeschadet der Anwendung nationaler Rechtsvorschriften.
Vorschriften bezüglich der Löschung (des Widerrufs) einer Domänennamensregistrierung
Das Register* darf Domänennamen aus den folgenden Gründen von sich aus widerrufen:
- es bestehen fällige, unbezahlte Schulden, die dem Register zustehen;
- der Domänennameninhaber erfüllt die Registrierungsvoraussetzungen nicht;
- der Domänennameninhaber verstößt aus folgenden Gründen gegen die Anforderungen für Registrierungsanfragen:
- ein Domänenname, der verleumderisch oder rassistisch ist oder gegen die öffentliche Ordnung oder die öffentliche Sicherheit verstößt, sollte auf der Grundlage einer gerichtlichen Entscheidung gesperrt werden,
- ein Domänenname, der mit einem anderen Namen, an dem Rechte nach nationalem oder EU-Recht bestehen, identisch ist oder diesem verwirrend ähnelt und der registriert worden ist, ohne dass Rechte oder ein legitimes Interesse an diesem Domänennamen bestehen, sollte grundsätzlich widerrufen und erforderlichenfalls dem rechtmäßigen Inhaber übertragen werden,
- wenn ein Domänenname in böswilliger Absicht verwendet wurde, sollte er stets widerrufen werden.
Register
Das Register ist eine gemeinnützige Organisation, das Gebühren für angefallene Kosten erheben kann und:
- für die TLD .eu in der EU und auf der ganzen Welt werben wird;
- die Regeln, Strategien und Verfahren befolgt, die in dieser Verordnung und dem Vertrag mit der Europäischen Kommission festgelegt sind, und insbesondere das EU-Datenschutzrecht;
- die TLD .eu im Interesse des Gemeinwohls organisiert und verwaltet und sicherstellt, dass ein hohes Niveau der Qualität, Transparenz, Sicherheit, Stabilität, Vorhersehbarkeit, Zuverlässigkeit, barrierefreie Zugänglichkeit, Effizienz, das Diskriminierungsverbot, faire Wettbewerbsbedingungen und der Verbraucherschutz gewahrt werden;
- sicherstellt, dass missbräuchliche Domänennamensregistrierungen schnell identifiziert werden;
- mit den zuständigen Behörden und anderen mit Cybersicherheit und Informationssicherheit befassten öffentlichen Stellen zusammenarbeitet, wie etwa den nationalen IT-Notfallteams (CERT – national computer emergency response team).
Die Durchführungsverordnung 2020/857 der Kommission (EU) legt die Punkte fest, die in den Vertrag zwischen der Kommission und dem Register über die Organisation, Verwaltung und Verwaltung der TLD .eu aufzunehmen sind. Dazu gehören:
- die Grundsätze der verantwortungsvollen Führung und der verantwortungsvollen Verwaltung;
- Aspekte der Sicherheit und des Verbraucherschutzes;
- Förderung der EU-Ziele in der Internet-Governance;
- Richtlinien und Verfahren zur aktiven Bekämpfung spekulativer und missbräuchlicher Domänennamenregistrierungen in der TLD .eu.
WHOIS-Datenbank*
Das Register ist zuständig für die Einrichtung und Verwaltung einer WHOIS-Datenbank, indem es korrekte und aktuelle Registrierungsinformationen über die Domänennamen einschließlich Informationen über die administrativen Ansprechpartner und die Inhaber des Domänennamens bereitstellt.
.eu-Multi-Stakeholder-Beratungsgruppe
- Diese Gruppe ist zuständig für die Beratung der Kommission:
- bei der Durchführung dieser Verordnung;
- bei strategischen Fragen der Organisation und Verwaltung der TLD .eu, auch zu Fragen im Zusammenhang mit der Cybersicherheit und dem Datenschutz;
- zu bewährten Verfahren gegen die missbräuchliche Registrierung von Domänennamen.
- Die Beratungsgruppe setzt sich aus Vertretern von in der EU niedergelassenen Interessenträgern zusammen und einem Vertreter von außerhalb der EU, angeführt von einem Vertreter der Kommission oder einer von der Kommission ernannten Person.
Bewertung und Überprüfung
- Bis zum 13. Oktober 2027 und dann alle drei Jahre bewertet die Kommission die Wirksamkeit und Funktionsweise der TLD .eu.
- Im Dezember 2020 wurde der Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat der Europäischen Union veröffentlicht. In dem Bericht wird die Zusammenarbeit des Betreibers des Registers .eu mit dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum und anderen EU-Agenturen im Hinblick auf die Bekämpfung missbräuchlicher und spekulativer Domänennamenregistrierungen bewertet.
- Seitdem hat die Kommission weitere Schritte unternommen, um die Umsetzung des .eu-Rechtsrahmens abzuschließen, einschließlich der Einführung des Auswahlverfahrens für das nächste .eu-Register, das mit der Auswahl von EURid abgeschlossen wurde, und der Annahme folgender Rechtsakte:
- Durchführungsverordnung (EU) 2020/857 der Kommission vom 17. Juni 2020 zur Festlegung der Grundsätze, die in dem Vertrag zwischen der Kommission und dem Register für die Domäne oberster Stufe .eu aufzunehmen sind;
- Delegierte Verordnung (EU) 2020/1083 der Kommission vom 14. Mai 2020 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2019/517 durch Festlegung der Zulassungsvoraussetzungen und der Auswahlkriterien sowie des Verfahrens für die Benennung des Registers für die Domäne oberster Stufe .eu;
- Durchführungsverordnung (EU) 2022/1862 der Kommission vom 4. Oktober 2022 zur Erstellung der Listen der reservierten und gesperrten Domänennamen unter der Domäne oberster Stufe.eu gemäß der Verordnung (EU) 2019/517.
Aufhebung
Mit der Verordnung kommt es zu einer Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 733/2002 und (EG) Nr. 874/2004 zum 12. Oktober 2022.
WANN TRITT DIE VERORDNUNG IN KRAFT?
Sie ist am 13. Oktober 2022 in Kraft getreten. Das geänderte Kriterium zur Registrierung von Domänennamen ist am 19. Oktober 2019 in Kraft getreten.
HINTERGRUND
Weiterführende Informationen:
SCHLÜSSELBEGRIFFE
Register. Die Einrichtung, die mit der Organisation und Verwaltung der Domäne oberster Stufe (TLD – Top-Level Domain) .eu, einschließlich der Pflege der Datenbanken und der damit verbundenen öffentlichen Abfragedienste, der Registrierung von Domänennamen, des Betriebs des Domänennamenregisters, des Betriebs der TLD-Namenserver des Registers betraut ist.
WHOIS-Datenbank. Die Sammlung von Daten mit Informationen über die technischen und administrativen Aspekte der Registrierungen in der TLD .eu.
HAUPTDOKUMENT
Verordnung (EU) 2019/517 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. März 2019 über die Durchführung und Funktionsweise der Domäne oberster Stufe .eu, zur Änderung und Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 733/2002 und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 874/2004 der Kommission (ABl. L 91 vom 29.3.2019, S. 25-35).
VERBUNDENE DOKUMENTE
Durchführungsverordnung (EU) 2020/857 der Kommission vom 17. Juni 2020 zur Festlegung der Grundsätze, die in den gemäß der Verordnung (EU) 2019/517 des Europäischen Parlaments und des Rates zu schließenden Vertrag zwischen der Europäischen Kommission und dem Register für die Domäne oberster Stufe .eu aufzunehmen sind (ABl. L 195 vom 19.6.2020, S. 52-56).
Verordnung (EG) Nr. 874/2004 der Kommission vom 28. April 2004 zur Festlegung von allgemeinen Regeln für die Durchführung und die Funktionen der Domäne oberster Stufe „.eu“ und der allgemeinen Grundregeln für die Registrierung (ABl. L 162 vom 30.4.2004, S. 40-50).
Nachfolgende Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 874/2004 wurden in den Originaltext aufgenommen. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
Verordnung (EG) Nr. 733/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. April 2002 zur Einführung der Domäne oberster Stufe „.eu“ (ABl. L 113 vom 30.4.2002, S. 1-5).
Siehe konsolidierte Fassung.
Letzte Aktualisierung: 14.10.2022