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Textilerzeugnisse: Bezeichnung von Textilfasern und Etikettierung
ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:
ZUSAMMENFASSUNG
WAS IST DER ZWECK DIESER VERORDNUNG?
Sie gewährleistet die ordnungsgemäße Information der Verbraucher in der EU und das reibungslose Funktionieren des europäischen Textil- und Bekleidungsmarktes.
Sie enthält Vorschriften über:
WICHTIGE ECKPUNKTE
Die Verordnung regelt:
Ausnahme: Textilerzeugnisse, die an Heimarbeiter, unabhängige Unternehmen oder selbstständige Schneider übergeben werden.
Faserbezeichnungen
Für die Beschreibung der Faserzusammensetzungen von Textilerzeugnissen dürfen nur die Textilfaserbezeichnungen nach Anhang I der Verordnung verwendet werden.
Hersteller können beantragen, dass eine neue Faserbezeichnung in Anhang I dieser Verordnung von der Europäischen Kommission aufgenommen wird. Bei der Antragstellung müssen sie ein technisches Dossier einreichen, das gemäß Anhang II und den darin genannten Mindestanforderungen zusammengestellt wurde.
Angabe der Zusammensetzung
Etikettierung und Kennzeichnung von Textilerzeugnissen
Marktüberwachung
Die Marktüberwachungsbehörden der einzelnen EU-Länder müssen die Faserzusammenstellung der Textilerzeugnisse entsprechend den Methoden in Anhang VIII kontrollieren.
WANN TRITT DIE VERORDNUNG IN KRAFT?
Diese Verordnung findet seit dem 8. Mai 2012 Anwendung.
HINTERGRUND
Gesetzgebung über Textilerzeugnisse und Bekleidung
RECHTSAKT
Verordnung (EU) Nr. 1007/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. September 2011 über die Bezeichnungen von Textilfasern und die damit zusammenhängende Etikettierung und Kennzeichnung der Faserzusammensetzung von Textilerzeugnissen und zur Aufhebung der Richtlinie 73/44/EWG des Rates und der Richtlinien 96/73/EG und 2008/121/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 272 vom 18.10.2011, S. 1-64)
Die im Nachhinein vorgenommenen Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 1007/2011 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
Letzte Aktualisierung: 30.11.2015