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Gezielte längerfristige Refinanzierungsgeschäfte (GLRGs)

 

ZUSAMMENFASSUNG DER DOKUMENTE:

Beschluss 2014/541/EU über Maßnahmen im Zusammenhang mit gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäften (EZB/2014/34)

Beschluss (EU) 2016/810 über eine zweite Reihe gezielter längerfristiger Refinanzierungsgeschäfte (EZB/2016/10)

Beschluss (EU) 2019/1311 über eine dritte Reihe gezielter längerfristiger Refinanzierungsgeschäfte (EZB/2019/21)

WAS IST DER ZWECK DIESER BESCHLÜSSE?

Die Beschlüsse ermöglichen es dem Eurosystem, gemäß den in den Beschlüssen festgelegten Regeln gezielte längerfristige Refinanzierungsgeschäfte (GLRGs) durchzuführen, um die Kreditvergabe der Banken an Unternehmen und Verbraucher aufrechtzuerhalten oder zu erhöhen.

WICHTIGE ECKPUNKTE

GLRGs sind liquiditätszuführende befristete Transaktionen*, die dezentral von den nationalen Zentralbanken, in Form von Standardtendern und in Form von Mengentendern durchgeführt werden.

Durch die Beschlüsse hat die Europäische Zentralbank (EZB) drei Reihen von GLRGs ins Leben gerufen: GLRG I im Jahr 2014, GLRG II im Jahr 2016 und TLTRO III im Jahr 2019. Die erste und zweite Reihe sind bereits beendet, während die Teilnahme an der dritten Reihe nach wie vor läuft.

Die Beschlüsse zielen darauf ab, die folgenden Geschäfte zu regeln, die für die jeweiligen GLRG-Reihen gelten:

  • Kreditlimits;
  • Zinssätze;
  • Möglichkeiten der vorzeitigen Rückzahlung;
  • Meldepflichten;
  • Strafen für Teilnehmer, die die Meldepflichten nicht erfüllen.

Institute können unter bestimmten Bedingungen entweder einzeln oder als Teil einer Gruppe an GLRGs teilnehmen.

Seit der Annahme des Beschlusses (EU) 2019/1311 wurden die Parameter und Bedingungen von GLRG III mehrfach, je nach Bedarf, verhältnismäßig und angemessen angepasst, und das unter Berücksichtigung der Risiken für die Preisstabilität, des Mechanismus der geldpolitischen Transmission* und des wirtschaftlichen Ausblicks im Euro-Währungsgebiet zu jenem Zeitpunkt. Mit den Änderungen soll der geldpolitische Kurs* eingeführt werden, der zur Erhaltung und Wiederherstellung der mittelfristigen Preisstabilität beiträgt.

WANN TRETEN DIE BESCHLÜSSE IN KRAFT?

  • Der Beschluss 2014/541/EU ist am 29. August 2014 in Kraft getreten.
  • Der Beschluss (EU) 2016/810 ist am 3. Mai 2016 in Kraft getreten.
  • Der Beschluss (EU) 2019/1311 ist am 3. August 2019 in Kraft getreten.

HINTERGRUND

GLRGs sind eines der wichtigsten Instrumente der EZB, um günstige Finanzierungsbedingungen zu erhalten und dabei zu helfen, die Wirtschaft zu unterstützen. Sie bieten den Banken langfristige Finanzierungen zu günstigen Kosten, sofern sie die Kreditvergabe an Unternehmen und private Haushalte unterstützen. Dies ermutigt Banken, Kredite zu vergeben, wenn sie andernfalls zögerlicher wären.

GLGRs halten die Kreditkosten niedrig und unterstützen das Sparen und Investitionen, insbesondere wenn die Wirtschaft vor großen Herausforderungen steht. Dies wiederum trägt dazu bei, die Inflation mittelfristig in Richtung des EZB-symmetrischen Ziels* von 2 % zu bringen.

Weiterführende Informationen:

SCHLÜSSELBEGRIFFE

Befristete Transaktion. Ein Geschäft, bei dem eine Zentralbank Vermögenswerte im Rahmen eines Pensionsgeschäfts kauft oder verkauft oder Kreditgeschäfte gegen Sicherheiten durchführt.
Geldpolitische Transmission. Der Prozess, durch den geldpolitische Entscheidungen die Wirtschaft im Allgemeinen und das Preisniveau im Besonderen beeinflussen.
Geldpolitischer Kurs. Beitrag der Geldpolitik zur wirtschaftlichen, finanziellen und monetären Entwicklung.
Symmetrisches Ziel. „Symmetrisch“ bedeutet, dass sowohl negative als auch positive Abweichungen der Inflation vom Ziel gleichermaßen als unerwünscht angesehen werden.

HAUPTDOKUMENTE

Beschluss 2014/541/EU der Europäischen Zentralbank vom 29. Juli 2014 über Maßnahmen im Zusammenhang mit gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäften (EZB/2014/34) (ABl. L 258 vom 29.8.2014, S. 11-29).

Nachfolgende Änderungen des Beschlusses 2014/541/EU wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

Beschluss (EU) 2016/810 der Europäischen Zentralbank vom 28. April 2016 über eine zweite Reihe gezielter längerfristiger Refinanzierungsgeschäfte (EZB/2016/10) (ABl. L 132 vom 21.5.2016, S. 107-128).

Siehe konsolidierte Fassung.

Beschluss (EU) 2019/1311 der Europäischen Zentralbank vom 22. Juli 2019 über eine dritte Reihe gezielter längerfristiger Refinanzierungsgeschäfte (EZB/2019/21) (ABl. L 204 vom 2.8.2019, S. 100-122).

Siehe konsolidierte Fassung.

Letzte Aktualisierung: 12.12.2022

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