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Stärkung der Wirtschafts- und Währungsunion

 

ZUSAMMENFASSUNG DER DOKUMENTE:

Mitteilung (COM(2015) 600 final) über Schritte zur Vollendung der Wirtschafts- und Währungsunion

Artikel 119 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union

Artikel 120 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union

Artikel 121 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union

WAS IST DER ZWECK DIESER MITTEILUNG UND DER VERTRAGSARTIKEL ÜBER DIE WIRTSCHAFTS- UND WÄHRUNGSPOLITIK?

In dieser Mitteilung werden die Maßnahmen dargelegt, die für den Abschluss der ersten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) bis Anfang 2017 zu ergreifen waren. Diese erste Stufe ist am 1. Juli 2015 angelaufen. Im Anschluss daran legte die Europäische Kommission ein stärker zukunftsgerichtetes Reflexionspapier zur Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion vor.

Die Artikel 119, 120 und 121 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union betreffen die Wirtschafts- und Währungspolitik der Europäischen Union (EU). Gemäß diesen Artikeln verpflichten sich die EU-Länder:

  • ihre Wirtschaftspolitik zu koordinieren,
  • auf eine Konvergenz ihrer Wirtschaftsleistungen hinzuarbeiten und
  • im Einklang mit den Grundsätzen einer offenen Marktwirtschaft zu handeln.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Diese Mitteilung fordert folgende Schritte:

  • ein neugestaltetes Europäisches Semester* durch:
    • eine engere Integration von Euroraum und einzelstaatlichen Politiken,
    • eine stärkere Ausrichtung auf beschäftigungs- und sozialpolitische Strategien,
    • die Förderung von wirtschaftlicher Konvergenz durch Benchmarking und bewährte Praktiken,
    • den Einsatz der Struktur- und Investitionsfonds der EU sowie technische Unterstützung zur Förderung von Strukturreformen;
  • eine verbesserte wirtschaftspolitische Steuerung, indem:
    • Haushaltsregeln vereinfacht werden und ihre Transparenz erhöht wird;
    • Verfahren gestärkt werden, die makroökonomischen Ungleichgewichten entgegenwirken;
    • nationale Ausschüsse für Wettbewerbsfähigkeit geschaffen werden, die unabhängiges Expertenwissen zur Verfügung stellen;
    • ein beratender Europäischer Fiskalausschuss eingerichtet wird, um die fiskalpolitische Überwachung des Euro-Währungsgebiets zu verbessern;
  • eine stärkere Außenvertretung des Euro-Währungsgebiets, indem die Länder des Euro-Währungsgebiets dazu angehalten werden, auf internationaler Ebene, insbesondere beim Internationalen Währungsfonds, mit einer Stimme zu sprechen;
  • Schritte hin zu einer Finanzunion, insbesondere durch:
  • eine effektivere demokratische Legitimität, indem die Kontrolle des Europäischen Parlaments über die Entwicklungen der WWU gestärkt und eine engere Beteiligung der einzelstaatlichen Parlamente gefördert wird.

Im Mai 2017 veröffentlichte die Kommission auf Grundlage der Mitteilung von 2015 ein Reflexionspapier zur Vertiefung der WWU. Darin befürwortete die Kommission vier Grundsätze, um die gemeinsame Währung zu festigen und Fragen von gemeinsamem Interesse, die über Landesgrenzen hinweg von Belang sind, gemeinsam anzugehen. Diese vier Grundsätze sind:

  • Arbeitsplätze, Wachstum, soziale Gerechtigkeit, wirtschaftliche Konvergenz und finanzielle Stabilität, welche die Hauptziele der WWU darstellen;
  • Verantwortung und Solidarität sowie Risikoeindämmung und gemeinsames Schultern von Risiken – Bereiche, die in engem Zusammenhang stehen;
  • WWU-Mitgliedschaft, die allen EU-Ländern offensteht (davon ausgenommen sind das Vereinigte Königreich (1) und Dänemark, die über eine Nichtbeteiligungsklausel verfügen) – der Binnenmarkt ist eine wesentliche Voraussetzung für eine funktionsfähige gemeinsame Währung, und seine Integrität muss daher gewahrt werden;
  • der Entscheidungsprozess, der transparenter werden und die demokratische Rechenschaftslegung gewährleisten sollte.

Das Reflexionspapier unterstrich darüber hinaus die Notwendigkeit weiterer Maßnahmen in drei Bereichen:

  • die Vollendung einer echten Finanzunion, insbesondere, indem die Krisenfestigkeit des Bankensektors gestärkt wird;
  • eine stärker integrierte Wirtschafts- und Fiskalunion, indem die makroökonomische Stabilisierung im Euro-Währungsgebiet verbessert wird;
  • eine Stärkung der WWU-Architektur, indem in Angelegenheiten des Euro-Währungsgebiets innerhalb eines gemeinsamen Rechtsrahmens einzelstaatliche Zuständigkeiten verstärkt geteilt und mehr Entscheidungen gemeinsam getroffen werden.

HINTERGRUND

Im Juni 2015 legten die Präsidenten der Kommission, des Europäischen Parlaments, der Europäischen Zentralbank, des Euro-Gipfels und der Euro-Gruppe ihren Bericht („Bericht der fünf Präsidenten“) für die Vollendung der WWU vor. Die Mitteilung geht näher auf den Fahrplan der Stufe 1 ein, der in diesem Bericht behandelt wurde.

Das Reflexionspapier der Kommission über die WWU gehört zu einer Reihe von Papieren, die sich an das Weißbuch der Kommission vom März 2017 zur Zukunft Europas anschlossen. Dazu zählen unter anderem auch:

Weiterführende Informationen:

SCHLÜSSELBEGRIFFE

Europäisches Semester: bildet den Rahmen für die Koordinierung der Wirtschafts- und Haushaltspolitik der EU-Länder.

HAUPTDOKUMENTE

Konsolidierte Fassung des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union – Dritter Teil – Die internen Politiken und Maßnahmen der Union – Titel VIII – Die Wirtschafts- und Währungspolitik – Artikel 119 (ex-Artikel 4 EGV) (ABl. C 202 vom 7.6.2016, S. 96-97)

Konsolidierte Fassung des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union – Dritter Teil – Die internen Politiken und Maßnahmen der Union – Titel VIII – Die Wirtschafts- und Währungspolitik – Kapitel 1 – Die Wirtschaftspolitik – Artikel 120 (ex-Artikel 98 EGV) (ABl. C 202 vom 7.6.2016, S. 97)

Konsolidierte Fassung des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union – Dritter Teil – Die internen Politiken und Maßnahmen der Union – Titel VIII – Die Wirtschafts- und Währungspolitik – Kapitel 1 – Die Wirtschaftspolitik – Artikel 121 (ex-Artikel 99 EGV) (ABl. C 202 vom 7.6.2016, S. 97-98)

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und die Europäische Zentralbank – Schritte zur Vollendung der Wirtschafts- und Währungsunion (COM(2015) 600 final vom 21.10.2015)

VERBUNDENE DOKUMENTE

Reflexionspapier zur Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion (COM(2017) 291 final, 31.5.2017)

Die Wirtschafts- und Währungsunion Europas vollenden, Bericht von Jean-Claude Juncker in enger Zusammenarbeit mit Donald Tusk, Jeroen Dijsselbloem, Mario Draghi und Martin Schulz vom 22.6.2015

Letzte Aktualisierung: 01.12.2017



(1) Zum 1. Februar 2020 tritt das Vereinigte Königreich aus der Europäischen Union aus und ist dann ein Drittland (Nicht-EU-Land).

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