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Strategie für Abfallvermeidung und -recycling
Die Strategie enthält Ziele und Maßnahmen, mit denen die Umweltbelastungen aus der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen reduziert werden sollen. Hauptanliegen der Strategie ist eine Überarbeitung der Vorschriften mit dem Ziel, die Umsetzung zu verbessern, Abfälle zu vermeiden und ein effizientes Recycling zu fördern.
RECHTSAKT
Mitteilung der Kommission vom 21. Dezember 2005: „Weiterentwicklung der nachhaltigen Ressourcennutzung - Eine thematische Strategie für Abfallvermeidung und -recycling"[KOM(2005)666 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]
ZUSAMMENFASSUNG
Diese Strategie enthält die Handlungsvorgaben für die Europäische Union und eine Erläuterung der Möglichkeiten zur Verbesserung der Abfallbewirtschaftung.
Ziel der Strategie ist die Verringerung der Umweltbelastungen durch Abfälle über deren gesamte Lebensdauer hinweg, von der Erzeugung über das Recycling bis zur Beseitigung. Dieses Konzept erlaubt es, Abfall nicht nur als eine Ursache für Umweltverschmutzung zu betrachten, die es zu verringern gilt, sondern auch als ein potenziell verwertbares Produkt.
Die Ziele des EU-Abfallrechts, die vor Verabschiedung dieser Strategie festgelegt wurden, sind nach wie vor gültig: Begrenzung der Abfallmenge, Förderung der Wiederverwendung, des Recyclings und der Verwertung. Sie sind Bestandteil des Konzepts, das die Umweltfolgen und den Lebenszyklus von Ressourcen berücksichtigt.
Modernisierung des allgemeinen Rechtsrahmens
Die Strategie sieht eine Vereinfachung der bestehenden Vorschriften vor. Hierzu werden insbesondere die Rahmenrichtlinie über Abfälle, die Richtlinie über gefährliche Abfälle und die Richtlinie über Altöle zusammengefasst, Überschneidungen zwischen der Abfallrahmenrichtlinie und der IVU-Richtlinie beseitigt (etwa hinsichtlich der Erteilung von Genehmigungen) und die drei Richtlinien über die Abfälle aus der Titandioxid-Industrie konsolidiert.
Bestimmte Begriffe werden geklärt:
Vermeidung der Belastungen durch Abfälle
Die Strategie dient zwar der Abfallvermeidung, doch enthält sie keine Mengenvorgaben, da derartige Festlegungen ökologisch nicht unbedingt sinnvoll sind. So hat sich herausgestellt, dass bestimmte Techniken zur Verringerung des Abfallaufkommens sehr viel umweltschädlicher als andere Techniken sind, auch wenn sie die Abfallmengen in sehr viel stärkerem Maße verringern können.
Die Strategie zur Abfallvermeidung zielt zum einen auf die Verringerung der abfallbedingten Umweltbelastungen und zum anderen auf die Produkte, die als Abfälle enden. Dieses Konzept erfordert die Berücksichtigung sämtlicher Phasen im Lebenszyklus von Ressourcen. Daher ist die Anwendung der bereits auf der Grundlage des geltenden Gemeinschaftsrechts vorhandenen Instrumente, wie die Verbreitung der besten verfügbaren Techniken oder das Ökodesign von Produkten, ein wichtiges Kriterium für den Erfolg.
Die Strategie bietet darüber hinaus einen Rahmen zur Koordinierung einschlägiger nationaler Maßnahmen. So sieht der neue Vorschlag für eine Abfallrahmenrichtlinie vor, die Mitgliedstaaten zur Aufstellung von Programmen für die Vermeidung von Abfällen zu verpflichten. Diese für die Öffentlichkeit zugänglichen Programme beinhalten konkrete Vermeidungsziele, die es in geeigneter Weise umzusetzen gilt.
Dieses sich auf den Lebenszyklus der Produkte und Abfälle stützende Konzept erfordert bessere Kenntnisse darüber, wie sich die Verwendung von Ressourcen auf die Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen auswirkt, sowie den systematischeren Einsatz von Projektionen und Modellen.
Dies stellt insbesondere eine Ergänzung des Konzepts der IVU-Richtlinie, der Richtlinie über die integrierte Produktpolitik und der Strategie für die Nutzung von natürlichen Ressourcen dar. Mit diesem Konzept lassen sich Umweltbelastungen (Nutzung von Ressourcen und Verschmutzung) in jeder Phase des Lebenszyklus der Ressourcen verringern, sei es bei der Produktion, der Sammlung, der Verwendung oder ihrer endgültigen Beseitigung.
Förderung des Abfallrecyclings
Die Strategie zielt darauf ab, dem Recyclingsektor Anreize dafür zu geben, die Abfälle wieder dem Wirtschaftskreislauf in Form hochwertiger Produkte zuzuführen und dabei die Umweltbelastungen möglichst gering zu halten.
Letztendlich könnten für das Recycling angemessene Ziele festgelegt werden, die die Besonderheiten der einzelnen Materialien und den Umfang der Recyclingmöglichkeiten dieser Materialien berücksichtigen.
Das Recycling ließe sich durch eine Änderung des Rechtsrahmens fördern, der vor allem die Möglichkeit vorsehen müsste, Effizienzkriterien für Verwertungsmaßnahmen festzulegen sowie Kriterien, die eine Unterscheidung zwischen Abfällen und Produkten gestatten, etwa Kriterien für die Festlegung von Mindestqualitätsstandards und die Verbreitung vorbildlicher Verfahrensweisen zwischen den Mitgliedstaaten.
Die Strategie sieht auch andere Maßnahmen vor, wie den Informationsaustausch über einzelstaatliche Deponiesteuern sowie materialspezifische Maßnahmen und möglicherweise Maßnahmen zur Ergänzung der Marktmechanismen, sofern sich diese als unzureichend für die Weiterentwicklung des Recyclings erweisen sollten.
Besondere Aufmerksamkeit gilt den biologisch abbaubaren Abfällen, die gemäß der Richtlinie 1999/31/EG zu zwei Dritteln anderen Behandlungsverfahren als der Deponie zugeführt werden sollen. Die Strategie sieht insbesondere die Verabschiedung von Leitlinien durch die Kommission vor, die Verabschiedung von Bewirtschaftungsplänen durch die Mitgliedstaaten sowie die Aufnahme der biologisch abbaubaren Abfälle anlässlich der Überarbeitung der IVU-Richtlinie und der Richtlinie über die Ausbringung von Klärschlamm in der Landwirtschaft in deren Geltungsbereiche.
Kontext
Ressourcen, die auf dem Markt angeboten werden, enden früher oder später als Abfall und bei jeder Art von Produktion fällt irgendeine Art von Abfall an. Siedlungsabfälle werden in der EU derzeit zu 49 % deponiert, zu 18 % verbrannt und zu 33 % dem Recycling oder der Kompostierung zugeführt.
Der Anteil von Recycling und Verbrennung an der Abfallentsorgung nimmt zwar zu, die absolute Menge deponierter Abfälle sinkt jedoch wegen des steigenden Abfallaufkommens nicht. Auch sind bestimmte Stoffe besonders gefährlich und umweltschädlich und stellen ein großes Risiko für Umwelt und Gesundheit dar, sobald sie aus dem Wirtschaftskreislauf herausfallen.
Diese Strategie eröffnet neue Möglichkeiten für die Abfallbewirtschaftung mit dem Ziel, die Deponiemengen zu verringern, verstärkt zu kompostieren und energetisch zu verwerten und das Recycling quantitativ und qualitativ zu verbessern. Daran knüpft sich die Erwartung, Wirksamkeit und Kosteneffizienz durch die stärkere Berücksichtigung von Umweltbelangen zu erhöhen, Kosten und Hemmnisse für das Recycling abzubauen und die Umweltbelastung durch Abfälle, vor allem Treibhausgasemissionen, zu verringern.
Die Strategie für Abfallvermeidung und -recycling ist eine der sieben thematischen Strategien des 2002 verabschiedeten 6. Umweltaktionsprogramms.
VERBUNDENE RECHTSAKTE
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Dezember 2005 über Abfälle [KOM(2005667 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht] Der Vorschlag beinhaltet eine Neufassung der Abfallrahmenrichtlinie unter Einbeziehung der Richtlinien über gefährliche Abfälle und Altöle. Der Vorschlag enthält auch Umweltziele und klärt bestimmte Begriffsbestimmungen (Verwertung, Abfallbegriff). Aufgenommen wurden auch Verfahren für die Festlegung von Mindestqualitätsnormen. Die Mitgliedstaaten werden verpflichtet, nationale Programme für die Vermeidung von Abfällen auszuarbeiten.
Mitteilung der Kommission vom 27. Mai 2003: „Eine thematische Strategie für Abfallvermeidung und -recycling" [KOM(2003)301 - Amtsblatt C 76 vom 25. März 2004] Die Kommission legt den Grundstein für eine europäische Strategie für Abfallvermeidung und -recycling und erläutert ausgehend von den bereits erzielten Fortschritten die möglichen strategischen Optionen, mit dem Ziel, darüber eine Diskussion in Gang zu setzen.
Weitere Informationen finden sich auf der Website der Generaldirektion Umwelt der Europäischen Kommission (EN).
Letzte Änderung: 31.01.2006