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Mit dem Beschluss wird der Abschluss eines Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens (SAA) zwischen der Europäischen Union (EU) und Serbien eingerichtet.
Ziel dieses Abkommens ist es,
Das Abkommen umfasst zehn Positionen.
Das SAA basiert auf einer Reihe wesentlicher Grundsätze. Serbien erklärt sich bereit:
Der politische Dialog zwischen den Vertragsparteien ist weiterzuentwickeln. Mit dem politischen Dialog wird insbesondere gefördert:
Von Serbien wird gefordert:
Die EU kann im Rahmen ihrer Programme für technische Hilfe Projekte mit einer regionalen oder grenzübergreifenden Dimension unterstützen.
Die Zusammenarbeit konzentriert sich auf eine Reihe spezifischer Bereiche, unter anderem:
Die EU und Serbien nehmen eine enge Zusammenarbeit im Rahmen eines breiten politischen Bereichs auf, wie zum Beispiel in der Wirtschafts- und der Handelspolitik, der industriellen Zusammenarbeit, der Bildung und Fortbildung, mit der ein Beitrag zum Entwicklungs- und Wachstumspotenzial Serbiens geleistet werden soll. Diese Zusammenarbeit wird sie bestehenden Wirtschaftsbeziehungen zum Wohle beider Vertragsparteien stärken.
Mit dem Abkommen SAA wird ein Stabilitäts- und Assoziationsrat eingerichtet, der die Anwendung und die Durchführung des Abkommens beaufsichtigen soll.
Der Beschluss ist am und das Abkommen am in Kraft getreten.
Weiterführende Informationen:
Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Serbien andererseits (ABl. L 278 vom , S. 16-473)
Die im Nachhinein vorgenommenen Änderungen des Abkommens wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
Beschluss 2013/490/EU, Euratom des Rates und der Kommission vom über den Abschluss des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Serbien andererseits (ABl. L 278 vom , S. 14-15)
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