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Statistiken über Wissenschaft und Technologie

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Entscheidung Nr. 1608/2003/EG – Erstellung und Entwicklung von EU-Statistiken über Wissenschaft und Technologie

WAS IST DER ZWECK DIESER ENTSCHEIDUNG?

Mit der Entscheidung wird ein statistisches Informationssystem zur Verwaltung der Wissenschafts- und Technologiepolitik der Europäischen Union (EU) eingerichtet. Dieses System ermöglicht die Bewertung der Forschung und Entwicklung (FuE) und der Innovationsfähigkeit der Regionen der EU unter Berücksichtigung der Unterstützung durch die Strukturfonds.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Die Schaffung eines statistischen Informationssystems der EU für Wissenschaft, Technologie und Innovation umfasst zwei zentrale Aspekte:

  • 1.

    Regelmäßige Übermittlung von Statistiken durch die EU-Länder innerhalb festgelegter Fristen, insbesondere von Daten über

    • FuE-Tätigkeiten in allen einschlägigen Bereichen sowie
    • die Mittelausstattung der FuE-Tätigkeiten, einschließlich staatlicher Unterstützung für FuE, wobei die regionale Dimension zu berücksichtigen ist, indem Statistiken auf der Basis der gemeinsamen Klassifikation der Gebietseinheiten für die Statistik (NUTS-Klassifikation) erstellt werden;
  • 2.

    Entwicklung neuer statistischer Variablen, die kontinuierlich zu erstellen sind. Dadurch können ausführlichere Informationen über Wissenschaft und Technologie erbracht werden.

Diese Informationen konzentrieren sich insbesondere auf die Messung

  • des Wissenschafts- und Technologieoutputs,
  • der Wissensverbreitung und
  • der Innovationsleistung.

Schwerpunktbereiche

  • Diese Informationen sind erforderlich, damit die politischen Entscheidungsträger die Wissenschafts- und Technologiepolitik in den zunehmend wissensbasierten Volkswirtschaften der EU-Länder festlegen und bewerten können. Dabei wird der Erstellung von Daten in den folgenden Bereichen Vorrang eingeräumt:
    • Innovation (sowohl in technologischer als auch nichttechnologischer Hinsicht, z. B. Innovationen im Dienstleistungsbereich wie etwa Änderungen in der Organisationsstruktur),
    • Personal in Wissenschaft und Technologie,
    • Patente (von den Patentämtern der EU-Länder zu beziehende Daten),
    • Statistiken über Hochtechnologie (Identifizierung und Klassifizierung von Produkten und Dienstleistungen, Messung der wirtschaftlichen Leistung und des Beitrags zum Wirtschaftswachstum),
    • geschlechtsdifferenzierte Wissenschafts- und Technologiestatistiken (d. h. nach Geschlecht untergliederte Zahlen).
  • Zudem werden die Standards und Handbücher zu Konzepten und Methoden unter besonderer Berücksichtigung der Konzepte im Dienstleistungsbereich und der koordinierten Methoden zur Messung der FuE-Tätigkeiten verbessert.
  • Darüber hinaus wird die EU eng mit der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und anderen internationalen Organisationen zusammenarbeiten, um die Vergleichbarkeit der Daten zu gewährleisten und Doppelarbeit zu vermeiden.
  • Im Jahr 2009 wurde der Ausschuss für das Statistische Programm durch den Ausschuss für das Europäische Statistische System ersetzt. Dieser Ausschuss unterstützt die Europäische Kommission bei der Durchführung dieser Entscheidung. Er setzt sich aus Vertretern der EU-Länder zusammen und steht unter dem Vorsitz der Kommission.

WANN TRITT DIE ENTSCHEIDUNG IN KRAFT?

Die Entscheidung ist am 6. Oktober 2003 in Kraft getreten.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

HAUPTDOKUMENT

Entscheidung Nr. 1608/2003/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juli 2003 zur Erstellung und Entwicklung von Gemeinschaftsstatistiken über Wissenschaft und Technologie (ABl. L 230 vom 16.9.2003, S. 1–3)

Letzte Aktualisierung: 08.09.2017

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