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Sichere Milcheiweißerzeugnisse für die menschliche Ernährung

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Richtlinie (EU) 2015/2203 über Kaseine und Kaseinate für die menschliche Ernährung

ZUSAMMENFASSUNG

WAS IST DER ZWECK DIESER RICHTLINIE?

Die Richtlinie aktualisiert und vereinfacht die Regeln für die Kennzeichnung von für die menschliche Ernährung bestimmten Kaseinen. Sie übermittelt Lebensmittelunternehmen die für die ordnungsgemäße Kennzeichnung von Verbraucherprodukten benötigten Informationen. Dies ist insbesondere wichtig, um es den Verbrauchern zu erleichtern, Allergene in ihren Lebensmitteln zu erkennen.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Kasein ist neben Molke eines der wesentlichen Proteine in Milch. Es wird in der Käseherstellung, als Schönungsmittel für die Klärung von Wein sowie als Nahrungsergänzung verwendet. Die unter diese Richtlinie fallenden Kaseine sind:

  • Säure-Nährkasein: wird durch Waschen und Trocknen von Feststoffen in Magermilch nach einem Säuretrennverfahren gewonnen;
  • Labnährkasein: wird durch Waschen und Trocknen von Feststoffen in Magermilch nach einem Trennverfahren gewonnen, in dem Lab, ein natürlicher Stoff, der in den Mägen von Rindern erzeugt wird, verwendet wird;
  • Nährkaseinat: wird durch die Behandlung von Nährkasein mit neutralisierenden Stoffen (zur Änderung des Säuregehalts) und anschließender Trocknung gewonnen. Kaliumhydroxid ist ein solcher Stoff und wird verwendet, um das Protein löslicher für die Verwendung in der Klärung von Wein zu machen.

Kennzeichnung

Die Bezeichnung des Milcherzeugnisses (Kasein oder Kaseinat) ist auf allen Verpackungen anzugeben. Bei Mischungen ist der folgende Wortlaut zu verwenden: „Mischung aus …“, gefolgt von einer Liste der Erzeugnisse in absteigender Reihenfolge des Gewichtsanteils.

Bei Nährkaseinaten ist die Bezeichnung des neutralisierenden oder sonstigen verwendeten Mittels ebenfalls anzugeben.

Die Angaben auf dem Etikett müssen außerdem Folgendes beinhalten:

  • den Proteingehalt von Mischungen, die Nährkaseinate enthalten;
  • das Nettogewicht;
  • den Namen und die Anschrift des Lebensmittelunternehmens oder Einführers, wenn das Erzeugnis von außerhalb der EU stammt;
  • das Ursprungsland, wenn es von außerhalb der EU stammt;
  • das Los der Erzeugnisse oder das Herstellungsdatum.

Diese Angaben können alternativ auf einem Begleitpapier vermerkt sein.

Ein EU-Land verbietet das Inverkehrbringen dieser Milcherzeugnisse, wenn die Angaben auf dem Etikett nicht in einer für die Käufer in dem Land leicht verständlichen Sprache vermerkt sind.

Normen

In den Anhängen der Richtlinie werden Normen für Kaseine und Kaseinate wie z. B. der Mindestproteinanteil festgelegt. Wird der Mindestmilchproteingehalt überschritten, kann dies entsprechend auf den Verpackungen angegeben werden. In den Anhängen sind zudem zugelassene Stoffe und Zusatzstoffe für die Verarbeitung von Kasein, einschließlich der zur Erzeugung von Kaseinaten verwendeten Mittel, aufgeführt.

Aufhebung

Die Richtlinie hebt Richtlinie 83/417/EWG mit Wirkung vom 22. Dezember 2016 auf.

WANN TRITT DIE RICHTLINIE IN KRAFT?

Sie ist am 21. Dezember 2015 in Kraft getreten. Die Umsetzung in nationales Recht in den EU-Ländern musste bis zum 22. Dezember 2016 erfolgen.

RECHTSAKT

Richtlinie (EU) 2015/2203 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Kaseine und Kaseinate für die menschliche Ernährung und zur Aufhebung der Richtlinie 83/417/EWG des Rates (ABl. L 314 vom 1.12.2015, S. 1-9)

Letzte Aktualisierung: 18.04.2016

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