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Sichere Milcheiweißerzeugnisse für die menschliche Ernährung
ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:
Richtlinie (EU) 2015/2203 über Kaseine und Kaseinate für die menschliche Ernährung
ZUSAMMENFASSUNG
WAS IST DER ZWECK DIESER RICHTLINIE?
Die Richtlinie aktualisiert und vereinfacht die Regeln für die Kennzeichnung von für die menschliche Ernährung bestimmten Kaseinen. Sie übermittelt Lebensmittelunternehmen die für die ordnungsgemäße Kennzeichnung von Verbraucherprodukten benötigten Informationen. Dies ist insbesondere wichtig, um es den Verbrauchern zu erleichtern, Allergene in ihren Lebensmitteln zu erkennen.
WICHTIGE ECKPUNKTE
Kasein ist neben Molke eines der wesentlichen Proteine in Milch. Es wird in der Käseherstellung, als Schönungsmittel für die Klärung von Wein sowie als Nahrungsergänzung verwendet. Die unter diese Richtlinie fallenden Kaseine sind:
Kennzeichnung
Die Bezeichnung des Milcherzeugnisses (Kasein oder Kaseinat) ist auf allen Verpackungen anzugeben. Bei Mischungen ist der folgende Wortlaut zu verwenden: „Mischung aus …“, gefolgt von einer Liste der Erzeugnisse in absteigender Reihenfolge des Gewichtsanteils.
Bei Nährkaseinaten ist die Bezeichnung des neutralisierenden oder sonstigen verwendeten Mittels ebenfalls anzugeben.
Die Angaben auf dem Etikett müssen außerdem Folgendes beinhalten:
Diese Angaben können alternativ auf einem Begleitpapier vermerkt sein.
Ein EU-Land verbietet das Inverkehrbringen dieser Milcherzeugnisse, wenn die Angaben auf dem Etikett nicht in einer für die Käufer in dem Land leicht verständlichen Sprache vermerkt sind.
Normen
In den Anhängen der Richtlinie werden Normen für Kaseine und Kaseinate wie z. B. der Mindestproteinanteil festgelegt. Wird der Mindestmilchproteingehalt überschritten, kann dies entsprechend auf den Verpackungen angegeben werden. In den Anhängen sind zudem zugelassene Stoffe und Zusatzstoffe für die Verarbeitung von Kasein, einschließlich der zur Erzeugung von Kaseinaten verwendeten Mittel, aufgeführt.
Aufhebung
Die Richtlinie hebt Richtlinie 83/417/EWG mit Wirkung vom 22. Dezember 2016 auf.
WANN TRITT DIE RICHTLINIE IN KRAFT?
Sie ist am 21. Dezember 2015 in Kraft getreten. Die Umsetzung in nationales Recht in den EU-Ländern musste bis zum 22. Dezember 2016 erfolgen.
RECHTSAKT
Richtlinie (EU) 2015/2203 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Kaseine und Kaseinate für die menschliche Ernährung und zur Aufhebung der Richtlinie 83/417/EWG des Rates (ABl. L 314 vom 1.12.2015, S. 1-9)
Letzte Aktualisierung: 18.04.2016