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Verantwortungsvoller Handel mit Mineralen aus Hochrisiko- oder Konfliktgebieten

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Verordnung (EU) 2017/821 über die Pflichten für Einführer von Zinn, Tantal, Wolfram, deren Erzen und Gold aus Konflikt- und Hochrisikogebieten

WAS IST DER ZWECK DER VERORDNUNG?

Diese Verordnung der Europäischen Union (EU) soll

  • sicherstellen, dass EU-Einführer von Zinn, Wolfram, Tantal und Gold (3TG) die internationalen Beschaffungsstandards der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) einhalten;
  • sicherstellen, dass globale und europäische Hütten und Raffinerien* 3TG auf verantwortungsvolle Weise beschaffen;
  • dabei helfen, die Verknüpfung zwischen Konflikten und illegalem Mineralabbau zu durchbrechen;
  • dazu beitragen, die Ausbeutung und den Missbrauch lokaler Gemeinschaften, einschließlich Minenarbeiter, zu beenden und die lokale Entwicklung zu unterstützen.

WICHTIGE ECKPUNKTE

  • In politisch instabilen Gebieten kann der Handel mit Mineralen wie 3TG zur Finanzierung bewaffneter Gruppen genutzt werden, zu Zwangsarbeit und anderen Menschenrechtsverletzungen führen und Korruption und Geldwäsche unterstützen.
  • Diese Konfliktmineralien werden dann in Alltagsprodukten wie Mobiltelefonen und Personenkraftwagen oder in Schmuck verwendet.

Sorgfaltspflicht

  • Der Begriff Sorgfalt bedeutet, mit der gebotenen Umsicht zu handeln und einen Sachverhalt zu untersuchen, bevor eine Entscheidung getroffen wird. Es ist ein kontinuierlicher, proaktiver und reaktiver Prozess, in dessen Rahmen Unternehmen Systeme und Verfahren einführen, um Risiken in ihrer Lieferkette zu ermitteln, zu steuern und darüber zu berichten.
  • Für die Minerale, auf die sich die Verordnung bezieht, bedeutet dies, dass die Unternehmen prüfen müssen, ob das, was sie kaufen, verantwortungsvoll beschafft wird und nicht zu Konflikten oder anderen damit zusammenhängenden illegalen Aktivitäten beiträgt.
  • Unternehmen, die ihrer Sorgfaltspflicht nachkommen, prüfen zunächst, wie riskant es ist, Rohstoffe aus einem fragilen oder konfliktbehafteten Gebiet zu beziehen. Sie bewerten die Wahrscheinlichkeit, dass mit diesen Rohstoffen Konflikte, Zwangsarbeit oder andere in der Verordnung aufgeführte Risiken finanziert werden. Indem sie ihre Lieferketten überprüfen, können sie sicherstellen, dass sie diese Risiken auf verantwortungsvolle Weise steuern.
  • Diese Verordnung baut auf den OECD-Leitsätzen für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht zur Förderung verantwortungsvoller Lieferketten für Minerale aus Konflikt- und Hochrisikogebieten aus dem Jahr 2011, welche den internationalen Maßstab für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht in der Lieferkette setzen, und der gemeinsamen Mitteilung „Verantwortungsvolle Beschaffung von Mineralen aus Konflikt- und Hochrisikogebieten: Für ein integriertes EU-Konzept“ aus dem Jahr 2014 auf.

Gemäß der Verordnung müssen die EU-Einführer von Mineralen

  • in ihrer Lieferkette für Minerale die Risiken ermitteln und bewerten;
  • zur Reaktion auf die ermittelten Risiken eine Strategie umsetzen;
  • eine Prüfung der Erfüllung der Sorgfaltspflicht in der Lieferkette durch unabhängige Dritte durchführen;
  • jährlich über ihre Strategien und Verfahren im Hinblick auf eine verantwortungsvolle Beschaffung berichten.

Die zuständigen Behörden der EU-Mitgliedstaaten müssen Kontrollen durchführen, um sicherzustellen, dass die EU-Einführer von Mineralen und Metallen ihren Verpflichtungen zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten nachkommen.

Systeme zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht in der Lieferkette

  • Regierungen, Industrieverbände und Gruppen interessierter Organisationen, die über Systeme zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht verfügen, können beantragen, dass ihre Systeme von der Europäischen Kommission als mit der Verordnung übereinstimmend anerkannt werden. Ein delegierter Rechtsakt, die Delegierte Verordnung (EU) 2019/429, legt die Methodik und die Kriterien fest, die es der Kommission ermöglichen, zu beurteilen, ob die Sorgfaltspflichten in der Lieferkette in Bezug auf 3TG die Anforderungen der Verordnung (EU) 2017/821 erfüllen, und solche Systeme anzuerkennen.
  • Die Kommission wird ein Register der anerkannten Systeme zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht in der Lieferkette erstellen, welches über das Internet öffentlich zugänglich gemacht wird, sowie eine weltweite Liste verantwortungsvoller Hütten und Raffinerien.

Leitlinien

In Absprache mit dem Europäischen Auswärtigen Dienst und der OECD hat die Kommission unverbindliche Leitlinien für Wirtschaftsakteure erstellt, in denen erläutert wird, wie die Kriterien zur Ermittlung von Konflikt- und Hochrisikogebieten am besten anzuwenden sind. Die Empfehlung (EU) 2018/1149 enthält in ihrem Anhang unverbindliche Leitlinien zur Ermittlung von Konflikt- und Hochrisikogebieten und anderen Lieferkettenrisiken gemäß der Verordnung (EU) 2017/821 des Europäischen Parlaments und des Rates.

Überprüfung

Bis zum 1. Januar 2023 und danach alle drei Jahre überprüft die Kommission die Anwendung, Wirksamkeit und die Auswirkungen des neuen Systems, und sie schlägt neue Maßnahmen vor, um eine anhaltend verantwortungsvolle weltweite Lieferkette für Minerale zu gewährleisten.

Änderung der Verordnung (EU) 2017/821

Mit der Delegierten Verordnung (EU) 2020/1588 wird Anhang I der Verordnung (EU) 2017/821 durch Festsetzung von Mengenschwellen für Tantalerze oder Nioberze und ihre Konzentrate, Golderze und ihre Konzentrate, Zinnoxide und -hydroxide, Tantalate und Tantalcarbide geändert.

WANN TRITT DIE VERORDNUNG IN KRAFT?

Sie ist am 1. Januar 2021 in Kraft getreten.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

SCHLÜSSELBEGRIFFE

Hütten und Raffinerien. Privatpersonen oder Unternehmen, die aus Aufbereitungsschritten bestehende metallurgische Verfahren zur Gewinnung von Metallen aus Mineralen durchführen.

HAUPTDOKUMENT

Verordnung (EU) 2017/821 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2017 zur Festlegung von Pflichten zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette für Unionseinführer von Zinn, Tantal, Wolfram, deren Erzen und Gold aus Konflikt- und Hochrisikogebieten (ABl. L 130 vom 19.5.2017, S. 1-20).

Nachfolgende Änderungen der Verordnung (EU) 2017/821 wurden in das Originaldokument eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

VERBUNDENE DOKUMENTE

Delegierte Verordnung (EU) 2019/429 der Kommission vom 11. Januar 2019 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2017/821 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Methode und Kriterien für die Bewertung und Anerkennung von Systemen zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht in der Lieferkette für Zinn, Tantal, Wolfram und Gold (ABl. L 75 vom 19.3.2019, S. 59-65).

Empfehlung (EU) 2018/1149 der Kommission vom 10. August 2018 zu unverbindlichen Leitlinien für die Ermittlung von Konflikt- und Hochrisikogebieten und sonstigen Lieferkettenrisiken gemäß der Verordnung (EU) 2017/821 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 208 vom 17.8.2018, S. 94-106).

Gemeinsame Mitteilung an das Europäische Parlament und den Rat – Verantwortungsvolle Beschaffung von Mineralien aus Konflikt- und Hochrisikogebieten: Für ein integriertes EU-Konzept (JOIN(2014) 8 final vom 5.3.2014).

Bewertung des Arbeitsdokuments der Kommissionsdienststellen Teil I (Folgenabschätzung) Begleitdokument zum Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung eines Unionssystems für die Selbstzertifizierung der Sorgfaltspflicht in der Lieferkette von verantwortungsbewussten Einführern von Zinn, Tantal und Wolfram, deren Erze und Gold aus Konflikt- und Hochrisikogebieten stammen (SWD(2014) 53 final, 5.3.2014).

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat – Die Rohstoffinitiative – Sicherung der Versorgung Europas mit den für Wachstum und Beschäftigung notwendigen Gütern (KOM(2008) 699 endgültig vom 4.11.2008).

Letzte Aktualisierung: 19.10.2021

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