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Beziehungen zum Nordteil Zyperns

Es sollen Maßnahmen zur wirtschaftlichen Entwicklung des Nordteils von Zypern und zu seiner Heranführung an die Europäische Union vorgeschlagen werden.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen vom 3. Juni 2003 „Möglichkeiten für die Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung des Nordteils von Zypern und seine nähere Heranführung an die Union" [KOM(2003) 325 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Solange es keine umfassende Lösung für die De-facto-Teilung von Zypern gibt, sollen Maßnahmen zur wirtschaftlichen Entwicklung des Nordteils von Zypern und zu seiner Heranführung an die Europäische Union durchgeführt werden. Die Maßnahmen sollen in zwei Bereichen erfolgen; zum einen soll finanzielle Hilfe geleistet und zum anderen der Handel gefördert werden.

Finanzielle Hilfe

Zur Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung werden im Jahr 2003 9 Millionen EUR als finanzielle Hilfe der Union für folgende Maßnahmen bereitgestellt:

  • Infrastrukturprojekte für die Großstädte im Nordteil der Insel;
  • nichtrückzahlbare Zuschüsse für kleine und mittlere Unternehmen;
  • Vorstudien für die Einbindung des Nordteils von Zypern in die Europäische Union, nachdem eine politische Lösung für die Teilung der Insel gefunden worden ist.

Um den Nordteil von Zypern an die Union heranzuführen, wird die Kommission im Jahr 2003 ihre Informationsmaßnahmen intensivieren. 3 Millionen EUR werden für die nachstehenden Maßnahmen bereitgestellt:

  • Veranstaltung von Seminaren über den gemeinschaftlichen Besitzstand für Bürger des Nordteils der Insel;
  • Organisation von Besuchen türkischsprachiger Zyprer bei den Organen der Europäischen Union;
  • Konsultation der zyprischen Behörden zu Möglichkeiten der Förderung einer stärkeren Teilnahme der Bürger des Nordteils von Zypern an den Gemeinschaftsprogrammen;
  • Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten;
  • Unterstützung der Zivilgesellschaft und der Sozialpartner im Nordteil der Insel;
  • Übersetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes ins Türkische.

Handelsförderung

In der vorliegenden Mitteilung wird vorgeschlagen, eine Regelung einzuführen, nach der Waren aus dem Norden der Insel aufgrund des von Zypern und der Gemeinschaft unterzeichneten Assoziierungsabkommens zu Präferenzzöllen ausgeführt werden können. Seit 1994, als die von der Türkischen Republik Nordzypern erteilten Verkehrsbescheinigungen nicht mehr anerkannt wurden, konnte für die Ausfuhren von Waren aus dem Nordteil der Insel nicht mehr die Vorzugsbehandlung in Anspruch genommen, die dem Rest Zyperns aufgrund des Assoziierungsabkommens gewährt wurde. Nach der neuen Regelung soll der türkisch-zyprischen Handelskammer die Befugnis übertragen werden, für im Nordteil der Insel gewonnene oder hergestellte Erzeugnisse Verkehrsbescheinigungen zu erteilen.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat „Jahresbericht 2006-2007 über die Durchführung der Gemeinschaftshilfe gemäß der Verordnung (EG) Nr. 389/2006 des Rates vom 27. Februar 2006 zur Schaffung eines finanziellen Stützungsinstruments zur Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung der türkischen Gemeinschaft Zyperns“ [KOM(2007) 0536 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Dieser Bericht bewertet das erste Jahr der Umsetzung des Wirtschaftshilfeprogramms für die türkisch-zyprische Gemeinschaft. Er zeichnet eine positive Bilanz vor allem aufgrund der verbesserten Verwaltungskapazität. Allerdings wurde die Dauer des Programms von fünf Jahren (2005-2009) auf drei Jahre (2007-2009) verkürzt. Die globale Kürzung des Planungszeitraums bewirkt auch eine Verkürzung der Fristen für die Auftragsvergabe.

Verordnung (EG) Nr. 389/2006 des Rates vom 27. Februar 2006 zur Schaffung eines finanziellen Stützungsinstruments zur Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung der türkischen Gemeinschaft Zyperns und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2667/2000 über die Europäische Agentur für Wiederaufbau [Amtsblatt L 65 vom 7.3.2006]

FREIER PERSONEN-, DIENSTLEISTUNGS- UND WARENVERKEHR

Mitteilung der Kommission vom 27. August 2008 „Jahresbericht über die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 866/2004 des Rates vom 29. April 2004 und die sich aus ihrer Anwendung ergebende Lage“ [KOM(2008) 529 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]. Die Kommission ist der Ansicht, dass die Verordnung (EG) Nr. 389/2006 einen angemessenen rechtlichen Rahmen darstellt. Die Zahl der Personen, die die Trennungslinie überqueren, verdoppelte sich zwischen dem 1. Mai 2007 und dem 30. April 2008 und erreichte damit das höchste Niveau seit Einrichtung der Trennungslinie. Allerdings erhöhte sich gleichzeitig die illegale Migration. Die Warenströme nahmen in diesem Zeitraum um ein Drittel zu, obwohl weiterhin Einschränkungen für den Handel, insbesondere mit Waren aus dem Nordteil der Insel, in dem die Regierung keine tatsächliche Kontrolle ausübt, bestehen. Die Verordnung wurde am 15. Juni 2008 geändert, um den Handel zwischen beiden Landesteilen zu erleichtern. Die Kommission soll weiterhin die Umsetzung der Verordnung bewerten.

Entscheidung 2007/330/EG der Kommission vom 4. Mai 2007 zur Aufhebung des Verbringungsverbots für bestimmte tierische Erzeugnisse auf der Insel Zypern gemäß Verordnung (EG) Nr. 866/2004 des Rates und zur Festlegung von Bedingungen für das Verbringen dieser Produkte K(2007) 1911) (Text von Bedeutung für den EWR) [Amtsblatt L 123 vom 12.5.2007].

Verordnung (EG) Nr. 866/2004 des Rates vom 29. April 2004 über eine Regelung nach Artikel 2 des Protokolls Nr. 10 zur Beitrittsakte [Amtsblatt L 161 vom 30.4.2004]. Die Landesteile, in denen die Regierung der Republik Zypern eine tatsächliche Kontrolle ausübt oder keine tatsächliche Kontrolle ausübt, sind durch eine Trennungslinie getrennt. Bei dieser Linie handelt es sich nicht um eine Außengrenze der EU.

Diese Verordnung legt fest, unter welchen Bedingungen Kontrollen von Personen, Waren und Dienstleistungen erfolgen, die die Trennungslinie überschreiten.

Letzte Änderung: 07.09.2009

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