This document is an excerpt from the EUR-Lex website
Energieverbrauch von Produkten: Information und Kennzeichnung (ab 1. Juli 2011)
Bislang beschränkte sich der Geltungsbereich der Richtlinie auf die Angabe des Energieverbrauchs von Produkten mittels Etiketten und Produktinformationen nur für Haushaltsgeräte. Jetzt erweitert die Europäische Kommission den Geltungsbereich dieser Richtlinie auf energieverbrauchsrelevante Produkte, die unmittelbare oder mittelbare Auswirkungen auf den Energieverbrauch haben.
RECHTSAKT
Richtlinie 2010/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Mai 2010 über die Angabe des Verbrauchs an Energie und anderen Ressourcen durch energieverbrauchsrelevante Produkte mittels einheitlicher Etiketten und Produktinformationen (Text von Bedeutung für den EWR).
ÄNDERNDER RECHTSAKT
Richtlinie 2012/27/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur Energieeffizienz, zur Änderung der Richtlinien 2009/125/EG und 2010/30/EU und zur Aufhebung der Richtlinien 2004/8/EG und 2006/32/EG (Text von Bedeutung für den EWR)
ZUSAMMENFASSUNG
Mit dieser Richtlinie wird ein Rahmen für die Information der Verbraucher im Hinblick auf den Energieverbrauch von energieverbrauchsrelevanten Produkten mittels Etiketten und Produktinformationen geschaffen.
Betroffene Produkte
Diese Richtlinie gilt für energieverbrauchsrelevante Produkte, die während des Gebrauchs wesentliche unmittelbare und mittelbare Auswirkungen auf den Verbrauch an Energie und gegebenenfalls anderen wichtigen Ressourcen haben. Sie gilt nicht für:
Außerdem schafft Richtlinie 2012/27/EU, die Richtlinie 2010/30/EU ändert, einen gemeinsamen Rahmen zur Förderung der Energieeffizienz in der Union. Aufgrund dessen werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, kumulierte Energieeffizienzmaßnahmen zu implementieren - statt Maßnahmen für jedes einzelne Produkt einzuführen.
Informationspflichten
Lieferanten, die Produkte vertreiben, müssen diese mit Etiketten versehen, die Informationen über den Verbrauch an elektrischer Energie oder anderen Energieträgern enthalten.
Die Lieferanten müssen ebenfalls eine technische Dokumentation bereitstellen. Diese umfasst:
Diese technische Dokumentation muss für einen Zeitraum von fünf Jahren bereitgehalten werden.
Die Lieferanten sind angehalten, den Händlern die für das Produkt erforderlichen Etiketten kostenfrei zur Verfügung zu stellen.
Die Händler müssen diese Etiketten lesbar und sichtbar anbringen.
Voraussetzungen für den Fernverkauf
In bestimmten Situationen, insbesondere beim Versandhandel, in Katalogen oder über das Internet, kann der Endverbraucher das Produkt nicht ausgestellt sehen. Er muss jedoch Informationen zum Produkt erhalten. In delegierten Rechtsakten wird die Form festgelegt, in der das Etikett oder das Datenblatt oder die auf dem Etikett oder dem Datenblatt enthaltenen Angaben dargestellt oder dem Endverbraucher zur Kenntnis gebracht werden.
Funktion der delegierten Rechtsakte
In den delegierten Rechtsakten ist insbesondere Folgendes festzulegen:
Fällt ein Produkt unter einen delegierten Rechtsakt, so sind Vergabebehörden, die öffentliche Bauaufträge, Lieferaufträge oder Dienstleistungsaufträge gemäß der Richtlinie 2004/18/EG vergeben, bestrebt, nur Produkte zu beschaffen, die die höchsten Leistungsniveaus und zur höchsten Energieeffizienzklasse gehören. Es handelt sich um folgende Kriterien:
Ein delegierter Rechtsakt berücksichtigt die Umweltparameter.
Die Europäische Kommission hat die Befugnis, delegierte Rechtsakte für einen Zeitraum von fünf Jahren ab dem 19. Juni 2010 zu erlassen. Dieser Zeitraum verlängert sich automatisch, es sei denn, das Europäische Parlament oder der Rat widerrufen diese Befugnis. Das Europäische Parlament oder der Rat können gegen den delegierten Rechtsakt Einwände erheben.
Übergangsbestimmungen
Die Mitgliedstaaten wenden die Vorschriften dieser Richtlinie ab dem 20. Juli 2011 an. Ab dem 21. Juli 2011 wird Richtlinie 92/75/EWG durch diese Richtlinie außer Kraft gesetzt.
Bezug
Rechtsakt |
Datum des Inkrafttretens |
Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten |
Amtsblatt |
Richtlinie 2010/30/EU |
19.6.2010 |
20.6.2011 |
ABl. L 153 vom 18.6.2010 |
Ändernder Rechtsakt
Rechtsakt |
Datum des Inkrafttretens |
Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten |
Amtsblatt |
Richtlinie 2012/27/EU |
4.12.2012 |
5.6.2014 |
ABl. L 315 vom 14.11.2012 |
Letzte Aktualisierung: 12.11.2013