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Anlageprodukte für Kleinanleger

Diese Mitteilung schlägt eine gemeinsame Definition von Anlageprodukten für Kleinanleger und einen harmonisierten Rahmen für Informationen und Vertrieb vor, um das Vertrauen in die Finanzmärkte wiederherzustellen.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat vom 30. April 2009 - Anlageprodukte für Kleinanleger [KOM(2009) 204 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Diese Mitteilung erläutert die von der Europäischen Kommission geplanten Maßnahmen im Bereich der Anlageprodukte für Kleinanleger, insbesondere im Bereich Informationspflichten und Vertriebspraktiken. Ziel ist es, die gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen mit der Marktrealität in Einklang zu bringen. Zu diesem Zweck strebt die Kommission einen europaweiten horizontalen Ansatz bei Anlageprodukten für Kleinanleger an.

Merkmale

Anlageprodukte für Kleinanleger haben im Allgemeinen folgende Gemeinsamkeiten:

  • sie sind mit dem Risiko des Basiswerts verbunden;
  • ihre Hauptfunktion ist die Vermögensbildung;
  • sie stellen auf den mittel- bis langfristigen Markt ab;
  • sie werden direkt an Kleinanleger vertrieben.

Diese Produkte umfassen folgende Produkttypen:

  • Investmentfonds;
  • Anlagen in Form von Lebensversicherungen;
  • strukturierte Wertpapiere für Kleinanleger;
  • strukturierte Termineinlagen.

Bestehende Schwachstellen

Anlageprodukte für Kleinanleger können mit Gefahren verbunden sein, da Anbieter und Verkäufer auf der einen und Privatanleger auf der anderen Seite einen sehr unterschiedlichen Kenntnis- und Erfahrungsstand aufweisen.

Die fehlende Kohärenz des derzeitigen EU-Rechtsrahmens stellt eine weitere große Schwachstelle dieses Produkttyps dar. Dieser Rahmen ist derzeit für den aktuellen Retail-Markt nicht geeignet und kann kein ausreichend hohes Maß an Anlegerschutz gewährleisten.

Verursacht werden die wesentlichen Lücken im Gemeinschaftsrecht über Anlageprodukte für Kleinanleger durch fehlende grundlegende Informationen für Anleger und Schwachstellen bei der Regulierung der Vertriebspraktiken.

Vorschläge für einen horizontalen Ansatz

Grundlegende Anlegerinformationen

Die Anlegerinformationen müssen weitestgehend harmonisiert und standardisiert werden, damit der Anleger die Produkte besser vergleichen kann.

Die dem Kleinanleger zur Verfügung gestellten grundlegenden Informationen sollten:

  • angemessen und klar sein und den Anleger nicht in die Irre führen;
  • den Anleger beim Treffen einer fundierten Anlageentscheidung unterstützen (Ertragskraft, Risiken, Gebühren);
  • so kurz und einfach wie möglich sein;
  • rechtzeitig bereitgestellt werden.

Vertrieb von Privatanleger-Anlageprodukten durch Intermediäre und andere

Die Bestimmungen der MIFID-Richtlinie (Märkte für Finanzinstrumente) zum „Wohlverhalten“ und zu Interessenkonflikten werden als modellhaft betrachtet. Die Kommission empfiehlt eine Ausweitung der MIFID-Bestimmungen auf alle Anlageprodukte für Kleinanleger.

Ein horizontaler Ansatz zur Regulierung der Vertriebspraktiken würde auf folgenden Grundsätzen basieren:

  • die Behandlung des Anlegers sollte fair sein;
  • die verkauften Produkte sollten dem Profil und den Bedürfnissen des Anlegers entsprechen;
  • der Anleger muss klar auf die Risiken hingewiesen werden, falls er auf die Beratung verzichtet;
  • Interessenkonflikte, die sich für den Anleger nachteilig auswirken, sollten vermieden werden;
  • dem Anleger müssen klare und aussagekräftige Informationen über die Vergütungsregelungen und alle in Rechnung gestellten Kosten, Provisionen und Gebühren erteilt werden;
  • wer die Eignung der Produkte beurteilt, sollte deren Merkmale verstehen.

Die Festlegung einer allgemeinen Definition des Begriffs „Anlageprodukt für Kleinanleger“ ist ebenso wie die Aufzählung der in ihren Geltungsbereich fallenden Produkte unerlässlich.

Hintergrund

Diese Mitteilung ist das Ergebnis der Arbeiten, zu denen der ECOFIN-Rat im Mai 2007 aufgefordert hatte und soll das Vertrauen in die Finanzmärkte wiederherstellen. Sie ist Bestandteil der Reformen, die die Europäische Union seit Beginn der Finanzkrise im Oktober 2008 eingeleitet hat. Die Finanzkrise hat gezeigt, wie wichtig es ist, die Transparenz der Finanzprodukte sicherzustellen und hat die verheerenden Auswirkungen eines verantwortungslosen Vertriebs verdeutlicht.

Letzte Änderung: 20.08.2009

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