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Anlageprodukte für Kleinanleger
Diese Mitteilung schlägt eine gemeinsame Definition von Anlageprodukten für Kleinanleger und einen harmonisierten Rahmen für Informationen und Vertrieb vor, um das Vertrauen in die Finanzmärkte wiederherzustellen.
RECHTSAKT
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat vom 30. April 2009 - Anlageprodukte für Kleinanleger [KOM(2009) 204 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].
ZUSAMMENFASSUNG
Diese Mitteilung erläutert die von der Europäischen Kommission geplanten Maßnahmen im Bereich der Anlageprodukte für Kleinanleger, insbesondere im Bereich Informationspflichten und Vertriebspraktiken. Ziel ist es, die gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen mit der Marktrealität in Einklang zu bringen. Zu diesem Zweck strebt die Kommission einen europaweiten horizontalen Ansatz bei Anlageprodukten für Kleinanleger an.
Merkmale
Anlageprodukte für Kleinanleger haben im Allgemeinen folgende Gemeinsamkeiten:
Diese Produkte umfassen folgende Produkttypen:
Bestehende Schwachstellen
Anlageprodukte für Kleinanleger können mit Gefahren verbunden sein, da Anbieter und Verkäufer auf der einen und Privatanleger auf der anderen Seite einen sehr unterschiedlichen Kenntnis- und Erfahrungsstand aufweisen.
Die fehlende Kohärenz des derzeitigen EU-Rechtsrahmens stellt eine weitere große Schwachstelle dieses Produkttyps dar. Dieser Rahmen ist derzeit für den aktuellen Retail-Markt nicht geeignet und kann kein ausreichend hohes Maß an Anlegerschutz gewährleisten.
Verursacht werden die wesentlichen Lücken im Gemeinschaftsrecht über Anlageprodukte für Kleinanleger durch fehlende grundlegende Informationen für Anleger und Schwachstellen bei der Regulierung der Vertriebspraktiken.
Vorschläge für einen horizontalen Ansatz
Grundlegende Anlegerinformationen
Die Anlegerinformationen müssen weitestgehend harmonisiert und standardisiert werden, damit der Anleger die Produkte besser vergleichen kann.
Die dem Kleinanleger zur Verfügung gestellten grundlegenden Informationen sollten:
Vertrieb von Privatanleger-Anlageprodukten durch Intermediäre und andere
Die Bestimmungen der MIFID-Richtlinie (Märkte für Finanzinstrumente) zum „Wohlverhalten“ und zu Interessenkonflikten werden als modellhaft betrachtet. Die Kommission empfiehlt eine Ausweitung der MIFID-Bestimmungen auf alle Anlageprodukte für Kleinanleger.
Ein horizontaler Ansatz zur Regulierung der Vertriebspraktiken würde auf folgenden Grundsätzen basieren:
Die Festlegung einer allgemeinen Definition des Begriffs „Anlageprodukt für Kleinanleger“ ist ebenso wie die Aufzählung der in ihren Geltungsbereich fallenden Produkte unerlässlich.
Hintergrund
Diese Mitteilung ist das Ergebnis der Arbeiten, zu denen der ECOFIN-Rat im Mai 2007 aufgefordert hatte und soll das Vertrauen in die Finanzmärkte wiederherstellen. Sie ist Bestandteil der Reformen, die die Europäische Union seit Beginn der Finanzkrise im Oktober 2008 eingeleitet hat. Die Finanzkrise hat gezeigt, wie wichtig es ist, die Transparenz der Finanzprodukte sicherzustellen und hat die verheerenden Auswirkungen eines verantwortungslosen Vertriebs verdeutlicht.
Letzte Änderung: 20.08.2009