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In der Europäischen Union übernommene internationale Rechnungslegungsstandards

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 vom 3. November 2008 zur Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002

WAS IST DER ZWECK DER VERORDNUNG?

  • Sie legt die internationalen Rechnungslegungsstandards (International Accounting Standards – IAS) dar, die in der EU übernommen wurden. Gemäß einer parallelen Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1606/2002Internationale Rechnungslegungsstandards) müssen alle in der EU börsennotierten Unternehmen*, einschließlich Banken und Versicherungsgesellschaften, ihre konsolidierten Abschlüsse gemäß diesen Anforderungen erstellen.
  • Sie ersetzt Verordnung (EG) Nr. 1725/2003, mit der zuvor bestimmte internationale Rechnungslegungsstandards angenommen wurden, und hebt diese auf.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Die Verordnung und nachfolgende Änderungen umfassen:

Die Europäische Kommission:

WANN TRITT DIE VERORDNUNG IN KRAFT?

Sie ist am 2. Dezember 2008 in Kraft getreten.

HINTERGRUND

  • Börsennotierte Unternehmen erstellen ihre konsolidierten Abschlüsse gemäß einheitlichen internationalen Rechnungslegungsstandards.
  • Diese Standards sollen die Transparenz und Vergleichbarkeit von Unternehmensabschlüssen gewährleisten. Diese Informationen tragen zur effizienten und kostenwirksamen Funktionsweise des EU-Kapitalmarkts bei.
  • Weiterführende Informationen:

SCHLÜSSELWÖRTER

Börsennotierte Unternehmen: Unternehmen, deren Wertpapiere auf einem geregelten Markt gehandelt werden.

HAUPTDOKUMENT

Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 der Kommission vom 3. November 2008 zur Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 320 vom 29.11.2008, S. 1-481)

Nachfolgende Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

VERBUNDENE DOKUMENTE

Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Juli 2002 betreffend die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards (ABl. L 243 vom 11.9.2002, S. 1-4)

Siehe konsolidierte Fassung.

Verordnung (EG) Nr. 1725/2003 der Kommission vom 29. September 2003 betreffend die Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 261 vom 13.10.2003, S. 1-420)

Siehe konsolidierte Fassung.

Letzte Aktualisierung: 02.05.2019

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