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Binnenschifffahrt: Einzelheiten der Befrachtung und der Frachtratenbildung
Die Richtlinie zielt auf die Anpassung einer kommerziell flexibleren Gestaltung der Rotations-Befrachtungssysteme, die zum 1. Januar 2000 einem System freier Geschäftsabschlüsse weichen sollen.
RECHTSAKT
Richtlinie
des Rates vom 19. November 1996 über die Einzelheiten der Befrachtung und der Frachtratenbildung im innerstaatlichen und grenzüberschreitenden Binnenschiffsgüterverkehr in der Gemeinschaft.
ZUSAMMENFASSUNG
1. Gemäß der Richtlinie werden im innerstaatlichen und grenzüberschreitenden Binnenschiffsgüterverkehr in der Gemeinschaft die Verträge zwischen den betroffenen Parteien grundsätzlich frei geschlossen und die Preise frei ausgehandelt, gegebenenfalls an Frachtbörsen.
Jedoch ist eine Übergangszeit vorgesehen, während der die Anwendung des Rotationssystems allmählich eingeschränkt wird, bis ein System freier Befrachtung und freier Frachtratenbildung aufgebaut ist. Außerdem müssen die Mitgliedstaaten während der Übergangszeit dafür sorgen, daß die Verlader die Möglichkeit erhalten, Verträge für mehrfache Fahrten zu schließen, d.h. für mehrere aufeinanderfolgende Fahrten mit demselben Schiff, und daß einfache oder mehrfache Fahrten, die nacheinander zweimal im Rotationssystem angeboten wurden, ohne daß sich ein Abnehmer gemeldet hat, aus diesem System herausgenommen und frei ausgehandelt werden.
Ferner müssen die Mitgliedstaaten innerhalb von zwei Jahren ab Inkrafttreten dieser Richtlinie die erforderlichen Maßnahmen treffen, damit die Verlader die freie Wahl zwischen drei verschiedenen Vertragstypen haben:
Schließlich erhält die Kommission das Recht, bei einer schweren Störung des Binnen Schifffahrtsmarkts mit Unterstützung eines Ausschusses geeignete Maßnahmen zu treffen.
Rechtsakt |
Datum des Inkrafttretens - Datum des Außerkrafttretens |
Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten |
Amtsblatt |
Richtlinie 96/75/EG |
30.11.1996 |
1.1.11997 |
ABl. L 304 vom 27.11.1996 |
Ändernde(r) Rechtsakt(e) |
Datum des Inkrafttretens |
Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten |
Amtsblatt |
Verordnung(EG) Nr. 1882/2003 |
19.10.2003 |
- |
Abl. L 284 vom 31.10.2003 |
Letzte Änderung: 24.01.2007