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Verordnung (EU) 2017/2063 – Restriktive EU-Maßnahmen angesichts der Lage in Venezuela
Beschluss (GASP) 2017/2074 – Restriktive EU-Maßnahmen angesichts der Lage in Venezuela
Sie setzen die Maßnahmen der Europäischen Union (EU) fest, mit denen die EU das Ziel verfolgt, hinsichtlich der Lage in Venezuela eine friedliche Lösung auf dem Verhandlungsweg zu fördern. Sie wurden durch Schlussfolgerungen des Rates ergänzt, in denen die politische Haltung der EU dargelegt und die Gründe für den Erlass der Sanktionen erläutert werden.
Ein weiterer Beschluss des Rates, der im Januar 2018 angenommen wurde, sah restriktive Maßnahmen gegen sieben Amtsträger vor.
Die EU-Verträge bilden die erforderliche Rechtsgrundlage, nach welcher der EU die Befugnis zugesprochen wird, Sanktionen (restriktive Maßnahmen) gegen Regierungen von Nicht-EU-Ländern, nicht staatlichen Organisationen und Einzelpersonen zu verhängen, um eine Änderung in ihrer Politik oder ihrem Handeln zu bewirken.
Restriktive Maßnahmen
Der Beschluss und die Verordnung sehen insbesondere folgende Maßnahmen vor:
Die Verordnung gilt unmittelbar in den EU-Ländern und ist verbindlich für deren zuständige Behörden. Dies soll die einheitliche Anwendung innerhalb der EU, insbesondere für Unternehmen, gewährleisten. Der Beschluss (über das Reiseverbot und das Waffenembargo) ist für die EU-Länder verbindlich, erfordert jedoch nationale Umsetzungsmaßnahmen.
Die Verordnung und der Beschluss sind am 14. November 2017 in Kraft getreten.
Weiterführende Informationen:
Verordnung (EU) 2017/2063 des Rates vom 13. November 2017 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Venezuela (ABl. L 295 vom 14.11.2017, S. 21-37)
Nachfolgende Änderungen der Verordnung (EU) 2017/2063 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
Beschluss (GASP) 2017/2074 des Rates vom 13. November 2017 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Venezuela (ABl. L 295 vom 14.11.2017, S. 60-68)
Siehe konsolidierte Fassung.
Durchführungsverordnung (EU) 2018/88 des Rates vom 22. Januar 2018 zur Durchführung der Verordnung (EU) 2017/2063 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Venezuela (ABl. L 16I vom 22.1.2018, S. 6-8)
Konsolidierte Fassung des Vertrags über die Europäische Union – Titel V – Allgemeine Bestimmungen über das auswärtige Handeln der Union und besondere Bestimmungen über die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik – Kapitel 2 – Besondere Bestimmungen über die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik – Abschnitt 1 – Gemeinsame Bestimmungen – Artikel 29 (ex-Artikel 15 EUV) (ABl. C 202 vom 7.6.2016, S. 33)
Konsolidierte Fassung des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union – Fünfter Teil – Das auswärtige Handeln der Union – Titel IV – Restriktive Maßnahmen – Artikel 215 (ex-Artikel 301 EGV) (ABl. C 202 vom 7.6.2016, S. 144)
Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates vom 5. Mai 2009 über eine Gemeinschaftsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Verbringung, der Vermittlung und der Durchfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck (ABl. L 134 vom 29.5.2009, S. 1-269)
Siehe konsolidierte Fassung.
Letzte Aktualisierung: 19.07.2018