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GSA - Agentur für das Europäische Globale Satellitennavigationssystem
Die Europäische Union (EU) hat eine Agentur eingerichtet, deren Aufgabe in der Maximierung des Ertrags der europäischen Investitionen in globale Satellitennavigationssysteme (GNSS) in Bezug auf die Vorteile für die Benutzer sowie wirtschaftliches Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit liegt.
RECHTSAKT
Verordnung (EU) Nr. 912/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2010 über die Errichtung der Agentur für das Europäische GNSS und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1321/2004 des Rates über die Verwaltungsorgane der europäischen Satellitennavigationsprogramme sowie zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 683/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates
ZUSAMMENFASSUNG
Die Europäische Union (EU) hat eine Agentur eingerichtet, deren Aufgabe in der Maximierung des Ertrags der europäischen Investitionen in globale Satellitennavigationssysteme (GNSS) in Bezug auf die Vorteile für die Benutzer sowie wirtschaftliches Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit liegt.
WAS IST DER ZWECK DIESER VERORDNUNG?
Mit der Verordnung (EU) Nr. 912/2010 wird die Aufsichtsbehörde für das Europäische GNSS in „Agentur für das Europäische Globale Satellitennavigationssystem (GNSS)“ umbenannt, und ihre Aufgaben werden entsprechend geändert.
Sie dient der Umsetzung des Rahmens für die öffentliche Lenkung für die GNSS-Programme für den Zeitraum 2014 bis 2020 gemäß Verordnung (EU) Nr. 1285/2013. Die Agentur ist nicht mehr dafür zuständig, die öffentlichen Interessen im Zusammenhang mit den GNSS-Programmen wahrzunehmen (dies obliegt nun der Europäischen Kommission).
WICHTIGE ECKPUNKTE
Als Organ auf EU-Ebene ist die Agentur für das Europäische GNSS zuständig für:
Aufbau
Die Agentur besteht aus drei Organen:
Der Verwaltungsrat stellt sicher, dass die Agentur die ihr übertragenen Aufgaben erfüllt, und ist in Bezug auf die Sicherheitsakkreditierung zuständig für Ressourcen- und Haushaltsfragen.
Der Exekutivdirektor wird vom Verwaltungsrat ernannt und ist zuständig für die Verwaltung und Vertretung der Agentur.
Unabhängigkeit der Sicherheitsakkreditierungstätigkeiten
Zur Anpassung an die in Verordnung Nr. 1285/2013 dargelegten Verwaltungsstrukturen für das Europäische GNSS wurde die Verordnung (EU) Nr. 912/2010 von Verordnung (EU) Nr. 512/2014 geändert. Die eingeführten Änderungen dienen der Gewährleistung der Unabhängigkeit der Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Sicherheitsakkreditierung der Systeme sowie der Trennung dieser von weiteren Tätigkeiten der Agentur. Die Änderungen umfassen:
WANN TRITT DIE VERORDNUNG IN KRAFT?
Diese Verordnung ist am 9. November 2010 in Kraft getreten.
Weiterführende Informationen sind auf der Website der Agentur für das Europäische Globale Satellitennavigationssystem erhältlich.
SCHLÜSSELBEGRIFFE
* Sicherheitsakkreditierung: Überprüfung, ob die einschlägigen Sicherheitsvorschriften des Rates und der Kommission eingehalten werden. Die allgemeinen Grundsätze in Bezug auf die Sicherheitsakkreditierung, Zuständigkeiten und Aufgaben sind in Kapitel III der Verordnung (EU) Nr. 912/2010 zu finden.
* Bodenstationen: Auf der Erdoberfläche befindliche Einrichtungen, ausgestattet, um Signale von Nachrichtensatelliten zu empfangen oder an diese zu senden bzw. zu übertragen.
BEZUG
Rechtsakt |
Datum des Inkrafttretens |
Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten |
Amtsblatt der Europäischen Union |
Verordnung (EU) Nr. 912/2010 |
9.11.2010 |
- |
Ändernde Rechtsakte |
Datum des Inkrafttretens |
Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten |
Amtsblatt der Europäischen Union |
Verordnung (EU) Nr. 1285/2013 |
23.12.2013 |
- |
|
Verordnung (EU) Nr. 512/2014 |
23.5.2014 |
- |
Letzte Aktualisierung: 06.08.2015