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Glutenfreie Lebensmittel
Die Europäische Union (EU) verabschiedet gemeinsame Vorschriften für die Zusammensetzung und Kennzeichnung von Lebensmitteln, die für Menschen mit einer Glutenunverträglichkeit geeignet sind (Zöliakie).
RECHTSAKT
Verordnung (EG) Nr. 41/2009 der Kommission vom 20. Januar 2009 zur Zusammensetzung und Kennzeichnung von Lebensmitteln, die für Menschen mit einer Glutenunverträglichkeit geeignet sind.
ZUSAMMENFASSUNG
Diese neue europäische Rechtsvorschrift legt zwei Grenzwerte für die Glutenunverträglichkeit * bei Menschen mit Zöliakie fest. Diese Grenzwerte entsprechen dem Codex-Standard, der von der Codex alimentarius-Kommission im Juli 2008 angenommen wurde.
Betroffene Erzeugnisse
Die Verordnung (EG) Nr. 41/2009 gilt für alle Lebensmittel mit Ausnahme der Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung.
Glutenfreie Lebensmittel
Glutenfreie Lebensmittel dürfen einen Glutengehalt von höchstens 20 mg/kg im Fertigprodukt aufweisen.
Diese besondere Kennzeichnung gilt für alle Lebensmittel.
Lebensmittel mit „sehr geringem Glutengehalt“
Lebensmittel mit sehr geringem Glutengehalt dürfen einen Glutengehalt von höchstens 100 mg/kg im Fertigprodukt aufweisen.
Diese besondere Kennzeichnung gilt nur für diätetische Lebensmittel.
Hintergrund
Die neuen Rechtsvorschriften gelten ab dem 1. Januar 2012.
Schlüsselbegriffe des Rechtsakts
Bezug
Rechtsakt |
Datum des Inkrafttretens |
Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten |
Amtsblatt |
Verordnung (EG) Nr. 41/2009 |
10.2.2009 |
- |
ABl. L 16 vom 21.1.2009 |
Letzte Änderung: 22.02.2011