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Gender-Mainstreaming im Rahmen der Strukturfonds

Die Europäische Union ermutigt die Mitgliedstaaten, die Strukturfonds verstärkt zur Unterstützung von Maßnahmen einzusetzen, die auf die Beseitigung von Ungleichheiten und auf die Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern abzielen

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialsausschuss und den Ausschuss der Regionen vom 12. Dezember 2002 zur „Implementierung des Gender-Mainstreaming in den Strukturfonds-Programmplanungsdokumenten 2000-2006" [KOM(2002) 748 endgültig - nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Mit der Einbeziehung der Dimension der Chancengleichheit in die Strukturpolitiken wird der Notwendigkeit Rechnung getragen, Chancenungleichheiten zwischen Frauen und Männern hinsichtlich Beschäftigung, Ausbildung, Zugang zum Arbeitsmarkt und Beteiligung an Entscheidungsprozessen abzubauen. Die europäischen Strukturfonds (EFRE, ESF, EAGFL und FIAF) sind wertvolle Instrumente, die - im Einklang mit ihren jeweiligen rechtlichen und wirtschaftlichen Verpflichtungen - zur Verwirklichung dieser Ziele beitragen können. Insbesondere können die Fonds eine wichtige Rolle spielen, wenn es darum geht, für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf und für eine bessere Integration benachteiligter Frauen zu sorgen.

Die Mitteilung gibt einen Überblick darüber, in welchem Umfang das Gender-Mainstreaming in die Programmplanung der Strukturfonds für den Zeitraum 2000-2006 Eingang gefunden hat. Es wird eine Bilanz der Fortschritte gezogen, es werden einige Beispiele vorgestellt, und es wird aufgezeigt, in welchen Bereichen die Entwicklung nur langsam vorankommt.

Mit der Mitteilung soll ein Beitrag geleistet werden zur Halbzeitüberprüfung der Strukturfonds, bei der über die Zuweisung der leistungsgebundenen Reserve sowie über ggf. erforderliche Anpassungen hinsichtlich der Mittelzuweisungen, Ziele, Prioritäten und Maßnahmen beschlossen wird.

In der Mitteilung werden Empfehlungen formuliert, wie die Hindernisse beseitigt werden können, die einem erfolgreichen Gender-Mainstreaming im Rahmen der Strukturfonds im Wege stehen.

Im Einzelnen werden folgende von den Mitgliedstaaten unverzüglich einzuleitende Maßnahmen genannt:

  • Spezifische Fördermaßnahmen für die Angehörigen des unterrepräsentierten Geschlechts sind ein wichtiger erster Schritt. Hierfür sind in deutlich sichtbarer Form entsprechende Finanzmittel bereitzustellen. Die Mitgliedstaaten und ihre zuständigen Verwaltungsbehörden sind aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass in sämtlichen Strukturfondsprogrammen die Bedeutung der Gender-Dimension deutlicher herausgestellt und das Bewusstsein für die Problematik geschärft wird. Dies könnte insbesondere dadurch geschehen, dass bereits bei der Festlegung der Kriterien für die Projektauswahl die Vergabe zusätzlicher Punkte für Projekte vorgesehen wird, die zur Geschlechtergleichstellung beitragen, z. B. durch eine ausgewogene Vertretung von Frauen und Männern.
  • Einige Mitgliedstaaten haben den Schwerpunkt auf das Gender-Mainstreaming gelegt. Dies birgt die Gefahr, dass es schwer nachvollziehbar und schwer kontrollierbar wird, wie hoch die tatsächlich hierfür aufgewandten Mittel sind. Daher sind die Mitgliedstaaten aufgefordert, genauestens zu ermitteln, wie hoch die Mittelzuweisungen für spezifische Maßnahmen im Bereich Geschlechtergleichstellung sind und welche Programme und Projekte allgemein einen Beitrag zur Geschlechtergleichstellung leisten (Gender-Mainstreaming). Im Rahmen der ab 2003 anstehenden Halbzeitüberprüfung der Strukturfonds sollten die Mitgliedstaaten - unter Heranziehung präziser Indikatoren - hierzu konkrete Angaben liefern.
  • Ein effektives Gender-Mainstreaming zu praktizieren ist eine anspruchsvolle Aufgabe, deren Bewältigung eine spezifische Fachkompetenz erfordert. Da es sich hier um ein relativ neues Terrain handelt, insbesondere im Kontext der Strukturfonds, werden die Mitgliedstaaten aufgefordert,

a) über ihre Verwaltungsbehörden, Begleitausschüsse, lokalen Programm- und Projektleiter vor allem kurzfristig die Nutzung von Gender-Kompetenz zu forcieren und dafür zu sorgen, dass in den für die Strukturfonds eingesetzten Begleitausschüssen Gleichstellungsstellen und Forschungseinrichtungen vertreten sind;

b) für Verwaltungsbehörden, Mitglieder der Begleitausschüsse, Programm- und Projektleiter und Partner Sensibilisierungs- und Schulungsmaßnahmen zum Gender-Mainstreaming auf den Weg zu bringen.

  • Für die Bewertung der geschlechtsspezifischen Auswirkungen bedarf es klar definierter qualitativer und quantitativer Indikatoren sowie nach Geschlecht aufgeschlüsselter Statistiken, die eine Überwachung und Evaluierung der Ergebnisse ermöglichen. Die Mitgliedstaaten werden dringend gebeten, dafür Sorge zu tragen, insbesondere über ihre Verwaltungsbehörden, dass nach Geschlecht aufgeschlüsselte Statistiken wie auch die Bewertung geschlechtsspezifischer Auswirkungen zu einem festen Bestandteil der Strukturfondsinterventionen werden, auch in Bereichen, die traditionell weniger im Blickpunkt der Gleichstellungspolitik standen, wie z. B. Infrastruktur, Verkehr oder Umwelt.
  • Alle Mitgliedstaaten sind aufgefordert, einen hochrangigen Vertreter zu benennen, dessen Aufgabe es sein wird, die nationale Strategie für Geschlechtergleichstellung zu koordinieren, zur Koordinierung der EU-Strategie beizutragen und an den Arbeiten einer hochrangigen Gruppe für die Implementierung des Gender-Mainstreaming in den Strukturfondsinterventionen mitzuwirken.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Initiativbericht des Europäischen Parlaments vom 24. Februar 2003 über die Ziele der Chancengleichheit von Frauen und Männern im Rahmen der Strukturfonds [A5-0059/2003].

Letzte Änderung: 10.03.2003

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