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Grundrechte und Unionsbürgerschaft (2007-2013)

Durch den Beschluss wird das Programm "Grundrechte und Unionsbürgerschaft" für den Zeitraum 1. Januar 2007 bis 31. Dezember 2013 begründet. Als Bestandteil des Rahmenprogramms "Grundrechte und Justiz" verfolgt es mehrere Ziele: Förderung einer auf der Wahrung der Grundrechte beruhenden europäischen Gesellschaft, Stärkung der Zivilgesellschaft, Unterstützung eines offenen und transparenten Dialogs, Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit sowie Verbesserung des gegenseitigen Verständnisses zwischen den Justiz- und Verwaltungsbehörden und den Angehörigen der Rechtsberufe.

RECHTSAKT

Beschluss 2007/252/EG des Rates vom 19. April 2007 zur Auflegung des spezifischen Programms "Grundrechte und Unionsbürgerschaft" als Teil des Generellen Programms "Grundrechte und Justiz" für den Zeitraum 2007-2013.

ZUSAMMENFASSUNG

Das mit diesem Beschluss aufgelegte Programm "Grundrechte und Unionsbürgerschaft" trägt zur Entwicklung einer europäischen Gesellschaft bei, die auf der Achtung der Menschenrechte beruht. Das Programm sieht dazu Maßnahmen der Europäischen Kommission, der Europäischen Union (EU) und von Nichtregierungsorganisationen vor.

Eine europäische Gesellschaft, die auf der Achtung der Menschenrechte beruht

Das Programm fördert die Entwicklung einer europäischen Gesellschaft, die auf der Achtung der in Artikel 6 des Vertrags über die Europäische Union verankerten Grundrechte, einschließlich der aus der Unionsbürgerschaft erwachsenden Rechte, beruht. Zu diesem Zweck verfolgt das Programm folgende Ziele:

  • Stärkung der Zivilgesellschaft und Förderung eines offenen, transparenten und regelmäßigen Dialogs mit der Zivilgesellschaft über Grundrechte;
  • Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus;
  • Förderung eines besseren gegenseitigen Verständnisses zwischen den Religionen und Kulturen;
  • Förderung der Toleranz innerhalb der EU;
  • Verbesserung der Kontakte, des Informationsaustauschs und der Vernetzung zwischen Justiz- und Verwaltungsbehörden und den Rechtsberufen;
  • Förderung der juristischen Aus- und Fortbildung mit dem Ziel eines besseren gegenseitigen Verständnisses zwischen den einschlägigen Behörden und Angehörigen der Rechtsberufe.

Darüber hinaus verfolgt das Programm die nachstehenden spezifischen Ziele:

  • Förderung der Grundrechte und Aufklärung aller Bürger über ihre Rechte, einschließlich der aus der EU-Bürgerschaft erwachsenden Rechte;
  • Ermutigung der EU-Bürger zur aktiven Teilnahme am demokratischen Leben in der Union;
  • Kontrolle der Achtung der Grundrechte in der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten bei der Umsetzung des EU-Rechts;
  • Unterstützung von Nichtregierungsorganisationen und anderen zivilgesellschaftlichen Einrichtungen, um ihre Fähigkeit zur aktiven Förderung der Grundrechte, der Rechtsstaatlichkeit und der Demokratie zu stärken;
  • Einrichtung einschlägiger Strukturen zur Förderung des interreligiösen und interkulturellen Dialogs auf Ebene der EU.

Konkrete Maßnahmen zur Verwirklichung der Programmziele

Das Programm umfasst Maßnahmen der Kommission, der Behörden der EU-Mitgliedstaaten und von Nichtregierungsorganisationen. Für diese werden auf der Grundlage einer Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen Finanzhilfen gewährt.

Folgende Maßnahmen werden unterstützt:

  • Spezifische Maßnahmen der Kommission wie etwa Studien und Forschungsarbeiten, Meinungsumfragen und Erhebungen, Seminare und Sachverständigensitzungen, öffentliche Kampagnen und Veranstaltungen, Erstellung und Pflege von Websites, Ausarbeitung und Verbreitung von Informationsmaterial;
  • grenzüberschreitende Projekte von EU Interesse, die von einer Behörde oder einer anderen Stelle eines EU-Mitgliedstaats, einer internationalen Organisation oder einer Nichtregierungsorganisation vorgelegt wurden. An diesen Projekten müssen mindestens zwei EU-Mitgliedstaaten oder mindestens ein EU-Mitgliedstaat und ein anderer Staat, bei dem es sich entweder um ein einen beitretenden Staat oder um ein Bewerberland handeln muss, beteiligt sein;
  • Unterstützung der Tätigkeit von Nichtregierungsorganisationen oder anderen Vereinigungen, die im Rahmen der globalen Programmziele ein Ziel von allgemeinem europäischem Interesse verfolgen;
  • Betriebskostenzuschüsse zur Kofinanzierung der Ausgaben in Zusammenhang mit dem ständigen Arbeitsprogramm der Konferenz der europäischen Verfassungsgerichte und der Vereinigung der Staatsräte und der Obersten Verwaltungsgerichte der Europäischen Union. Diese unterhalten Datenbanken mit einer Sammlung nationaler Urteile betreffend die Anwendung des EU-Rechts. Die Ausgaben müssen im Dienst eines Ziels von allgemeinem europäischem Interesse getätigt werden.

Ein Programm für die Bürger

Das Programm richtet sich an folgende Gruppen und Organisationen: Bürger der EU und Bürger von Drittländern, die sich rechtmäßig im Gebiet der Europäischen Union aufhalten; Bürger der Teilnehmerländer (Beitritts- und Bewerberländer sowie die in den Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess einbezogenen Länder des westlichen Balkans); Organisationen der Zivilgesellschaft, die sich neben anderen Gruppen für die Förderung der Programmziele einsetzen.

An dem Programm teilnehmen können in der EU oder einem am Programm teilnehmenden Drittland niedergelassene Einrichtungen; der Zugang steht vor allem folgenden Einrichtungen offen:

  • öffentliche oder private Organisationen und Einrichtungen;
  • Hochschulen;
  • Forschungsinstitute;
  • Nichtregierungsorganisationen;
  • Behörden auf nationaler, regionaler und kommunaler Ebene;
  • internationale Organisationen;
  • andere Organisationen ohne Erwerbszweck.

Im Rahmen des Programms können mit internationalen Organisationen, die auf dem Gebiet der Grundrechte tätig sind, wie etwa dem Europarat, gemeinsame Projekte verfolgt werden.

Überwachung und Durchführung des Programms

Die Kommission veröffentlicht jedes Jahr eine Liste der im Rahmen des Programms finanzierten Maßnahmen. Die Haushaltsmittel werden im Gesamthaushaltsplan der EU als jährliche Mittelbeträge ausgewiesen. Die jährlichen Mittel werden von der Haushaltsbehörde (Europäisches Parlament und Rat der Europäischen Union) innerhalb der durch den Finanzrahmen vorgegebenen Grenzen bewilligt.

Die Kommission stellt sicher, dass der Begünstigte für jede im Rahmen des Programms finanzierte Maßnahme technische und finanzielle Berichte über den Stand der Arbeiten sowie innerhalb von drei Monaten nach Beendigung der Maßnahme einen Abschlussbericht vorlegt. Des Weiteren stellt die Kommission den Schutz der finanziellen Interessen der EU durch Präventivmaßnahmen gegen Betrug, Korruption und sonstige rechtswidrige Handlungen sicher.

Die Kommission unterbreitet jährlich ein Exposé über die Durchführung des Programms, spätestens zum 31. März 2011 einen Zwischenbericht über die erzielten Ergebnisse, spätestens zum 30. August 2012 eine Mitteilung über die Fortführung des Programms, und spätestens zum 31. Dezember 2014 einen Bericht über die Ex-post-Bewertung des Programms.

Komplementarität mit anderen EU-Programmen

Mit diesem Programm werden Komplementarität und Synergien mit anderen EU-Programmen an, insbesondere mit den Rahmenprogrammen "Sicherheit und Schutz der Freiheitsrechte" und "Solidarität und Steuerung der Migrationsströme" sowie mit dem Programm "Progress" angestrebt.

Bezug

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

Entscheidung 2007/252/EG

28.4.2007

-

ABl. L 110 vom 27.4.2007

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Letzte Änderung: 05.04.2011

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