This document is an excerpt from the EUR-Lex website
Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke
ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:
WAS IST DER ZWECK DER VERORDNUNG?
WICHTIGE ECKPUNKTE
Durch die Verordnung wird die Richtlinie 1999/21/EG aufgehoben. Es handelt sich um einen delegierten Rechtsakt, der die Verordnung (EU) Nr. 609/2013 über Lebensmittel für besondere Gruppen ergänzt.
Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke:
Pestizide
Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke, die für Säuglinge und Kleinkinder entwickelt wurden, dürfen keine Pestizidrückstände von mehr als 0,01 mg/kg je Wirkstoff enthalten.
Lebensmittelkennzeichnung
Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke müssen der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 über die Kennzeichnung von Lebensmitteln entsprechen und folgende Angaben bzw. Warnhinweise (den ersten vier Punkten werden die Worte „wichtiger Hinweis“ oder eine Formulierung gleicher Bedeutung vorangestellt) müssen auf der Kennzeichnung erscheinen:
Nährwertdeklaration
Besondere Anforderungen an Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke, die für Säuglinge entwickelt wurden
Lebensmittelunternehmer müssen den zuständigen Behörden aller EU-Länder, in denen das betreffende Erzeugnis in Verkehr gebracht wird, die Angaben übermitteln, die auf dem Etikett erscheinen, indem sie ihnen ein Muster des für das Erzeugnis verwendeten Etiketts übermitteln, sowie alle anderen Informationen, die die zuständige Behörde verlangen kann, um sich von der Einhaltung dieser Verordnung zu überzeugen.
WANN TRITT DIESE VERORDNUNG IN KRAFT?
Sie ist am 22. Februar 2019 in Kraft getreten, mit Ausnahme der Bestimmungen über Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke, die für Säuglinge entwickelt wurden, die ab dem 22. Februar 2020 gelten.
HINTERGRUND
Weiterführende Informationen:
HAUPTDOKUMENT
Delegierte Verordnung (EU) 2016/128 der Kommission vom 25. September 2015 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 609/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die besonderen Zusammensetzungs- und Informationsanforderungen für Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke (ABl. L 25 vom 2.2.2016, S. 30-43)
VERBUNDENE DOKUMENTE
Verordnung (EU) Nr. 609/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juni 2013 über Lebensmittel für Säuglinge und Kleinkinder, Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke und Tagesrationen für gewichtskontrollierende Ernährung und zur Aufhebung der Richtlinie 92/52/EWG des Rates, der Richtlinien 96/8/EG, 1999/21/EG, 2006/125/EG und 2006/141/EG der Kommission, der Richtlinie 2009/39/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Verordnungen (EG) Nr. 41/2009 und (EG) Nr. 953/2009 des Rates und der Kommission (ABl. L 181 vom 29.6.2013, S. 35-56)
Nachfolgende Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 609/2013 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1924/2006 und (EG) Nr. 1925/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 87/250/EWG der Kommission, der Richtlinie 90/496/EWG des Rates, der Richtlinie 1999/10/EG der Kommission, der Richtlinie 2000/13/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinien 2002/67/EG und 2008/5/EG der Kommission und der Verordnung (EG) Nr. 608/2004 der Kommission (ABl. L 304 vom 22.11.2011, S. 18-63)
Siehe konsolidierte Fassung.
Richtlinie 2009/128/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden (ABl. L 309 vom 24.11.2009, S. 71-86)
Siehe konsolidierte Fassung.
Richtlinie 2006/141/EG der Kommission vom 22. Dezember 2006 über Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung und zur Änderung der Richtlinie 1999/21/EG (ABl. L 401 vom 30.12.2006, S. 1-33)
Siehe konsolidierte Fassung.
Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel (ABl. L 404 vom 30.12.2006, S. 9-25)
Siehe konsolidierte Fassung.
Richtlinie 2006/125/EG der Kommission vom 5. Dezember 2006 über Getreidebeikost und andere Beikost für Säuglinge und Kleinkinder (kodifizierte Fassung) (ABl. L 339 vom 6.12.2006, S. 16-35)
Siehe konsolidierte Fassung.
Richtlinie 1999/21/EG der Kommission vom 25. März 1999 über diätetische Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke (ABl. L 91 vom 7.4.1999, S. 29-36)
Siehe konsolidierte Fassung.
Letzte Aktualisierung: 24.05.2019