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Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ für ein faires, gesundes und umweltfreundliches Lebensmittelsystem

 

ZUSAMMENFASSUNG DER DOKUMENTE:

Mitteilung: „Vom Hof auf den Tisch“ – eine Strategie für ein faires, gesundes und umweltfreundliches Lebensmittelsystem

WAS IST DER ZWECK DIESER MITTEILUNG?

Darin wird die Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ dargelegt, die darauf abzielt, den Übergang der EU zu einem nachhaltigen Lebensmittelsystem zu beschleunigen, das

  • neutrale oder positive Umweltauswirkungen hat;
  • zur Eindämmung des Klimawandels und zur Anpassung an seine Auswirkungen beiträgt;
  • den Verlust an biologischer Vielfalt umkehrt;
  • die gesicherte Versorgung mit Lebensmitteln, die Ernährung und die öffentliche Gesundheit sicherstellt, wobei alle Menschen Zugang zu ausreichenden, nahrhaften und nachhaltigen Lebensmitteln haben sollen;
  • die Preise für Lebensmittel erschwinglich hält und gleichzeitig einen gerechteren wirtschaftlichen Ertrag generiert, die Wettbewerbsfähigkeit des EU-Versorgungssektors fördert und den fairen Handel unterstützt.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Der europäische Grüne Deal

Die Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ ist ein zentrales Element des europäischen Grünen Deals (siehe Zusammenfassung) und funktioniert gemeinsam mit der Biodiversitätsstrategie 2030 (siehe Zusammenfassung).

Nachhaltiges Lebensmittelsystem

Die Strategie zielt darauf ab, ein nachhaltiges Lebensmittelsystem zu schaffen, indem eine Reihe von Problemen angegangen werden:

  • Sicherstellung einer nachhaltigen Lebensmittelerzeugung;
  • Gewährleistung von Ernährungssicherheit;
  • Förderung nachhaltiger Verfahren in den Bereichen Lebensmittelverarbeitung, Großhandel, Einzelhandel, Gastgewerbe und Verpflegungsdienstleistungen;
  • Förderung eines nachhaltigen Lebensmittelverzehrs und Erleichterung der Umstellung auf eine gesunde und nachhaltige Ernährung;
  • Verringerung von Lebensmittelverlusten und -verschwendung;
  • Bekämpfung von Lebensmittelbetrug entlang der Lebensmittelversorgungskette.

Aktionsplan

Der Entwurf eines Aktionsplans ist der Mitteilung beigefügt. Er enthält eine Liste mit Vorschlägen für neue Rechtsvorschriften und eine Liste der zu überarbeitenden Rechtsvorschriften sowie eine Reihe weiterer Überprüfungen und Initiativen. Dazu zählen

  • ein Vorschlag zur Überarbeitung der Richtlinie 2009/128/EG über den nachhaltigen Einsatz von Pestiziden (siehe Zusammenfassung), um den Einsatz, das Risiko und die Abhängigkeit von Pestiziden erheblich zu verringern und den integrierten Pflanzenschutz zu verbessern;
  • ein Vorschlag für eine harmonisierte verpflichtende Nährwertkennzeichnung auf der Packungsvorderseite, die die Verbraucher in die Lage versetzen soll, eine gesundheitsbewusste Lebensmittelwahl zu treffen, der auf den Bericht der Europäischen Kommission über die Verwendung der Nährwertkennzeichnung auf der Packungsvorderseite folgt, die aus der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 (siehe Zusammenfassung) stammt;
  • Festlegung von Nährwertprofilen zur Einschränkung der Bewerbung von Lebensmitteln mit hohem Salz-, Zucker- und/oder Fettgehalt, die dem Arbeitsdokument der Kommission zur Evaluierung der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 über nährwert- oder gesundheitsbezogene Angaben (siehe Zusammenfassung) folgt;
  • die Evaluierung und Überarbeitung der bestehenden Tierschutzvorschriften, einschließlich des Tiertransports und der Schlachtung von Tieren, die mit dem Fahrplan der Kommission zur Eignungsprüfung der EU-Tierschutzvorschriften verknüpft ist.

Ziele 2030

Die Strategie legt eine Reihe konkreter Ziele fest, die bis 2030 erreicht werden sollen:

  • Pestizide. Verringerung des Einsatzes von und des Risikos durch chemische Pestizide und des Einsatzes von Pestiziden mit höherem Risiko um 50 %.
  • Nährstoffe. Verringerung der Nährstoffverluste bei gleichbleibender Bodenfruchtbarkeit um mindestens 50 % und Verringerung des Einsatzes von Düngemitteln um mindestens 20 %.
  • Antimikrobielle Resistenzen. Verringerung der Verwendung von für Nutztiere und für die Aquakultur bestimmten antimikrobiellen Mitteln wie Antibiotika um 50 %.
  • Ökologischer Landbau. Ökologischer Landbau auf mindestens 25 % der Anbauflächen.

Ein weiteres Ziel der Strategie besteht darin, bis 2025 in allen ländlichen Gebieten ein verfügbares schnelles Breitband-Internet zu haben.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

HAUPTDOKUMENT

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – Vom Hof auf den Tisch – eine Strategie für ein faires, gesundes und umweltfreundliches Lebensmittelsystem (COM(2020) 381 final vom 20.5.2020)

VERBUNDENE DOKUMENTE

Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat – Über die Erfahrungen der Mitgliedstaaten bei der Verwirklichung der in ihren nationalen Aktionsplänen festgelegten Ziele und über die Fortschritte bei der Umsetzung der Richtlinie 2009/128/EG über die nachhaltige Verwendung von Pestiziden (COM(2020) 204 final vom 20.5.2020)

Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen: Evaluierung der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel im Hinblick auf Nährwertprofile und gesundheitsbezogene Angaben über Pflanzen und Pflanzenzubereitungen sowie den allgemeinen Rechtsrahmen für ihre Verwendung in Lebensmitteln (SWD (2020) 95 final vom 20.5.2020)

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 – Mehr Raum für die Natur in unserem Leben (COM(2020) 380 final vom 20.5.2020)

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – Der europäische Grüne Deal (COM(2019) 640 final vom 11.12.2019)

Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1924/2006 und (EG) Nr. 1925/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 87/250/EWG der Kommission, der Richtlinie 90/496/EWG des Rates, der Richtlinie 1999/10/EG der Kommission, der Richtlinie 2000/13/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinien 2002/67/EG und 2008/5/EG der Kommission und der Verordnung (EG) Nr. 608/2004 der Kommission (ABl. L 304 vom 22.11.2011, S. 18-63)

Nachfolgende Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

Richtlinie 2009/128/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden (ABl. L 309 vom 24.11.2009, S. 71-86)

Siehe konsolidierte Fassung.

Letzte Aktualisierung: 05.02.2021

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