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Polizeimission der Europäischen Union in Afghanistan

Im Rahmen der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) trägt die Europäische Union zur Polizeireform in Afghanistan bei und beteiligt sich damit an den Bemühungen der internationalen Gemeinschaft zum Wiederaufbau des Landes.

RECHTSAKT

Gemeinsame Aktion 2007/369/GASP des Rates vom 30. Mai 2007 über die Einrichtung einer Polizeimission der Europäischen Union in Afghanistan (EUPOL AFGHANISTAN) [Vgl. ändernde Rechtsakte].

ZUSAMMENFASSUNG

Die Europäische Union (EU) führt in Afghanistan die Polizeimission EUPOL Afghanistan durch. Zu den Zielen dieser unter afghanischer Eigenverantwortung stehenden Mission gehört die Schaffung:

  • von tragfähigen und effizienten Strukturen der Zivilpolizei,
  • einer vertrauenswürdigen und effizienten Polizei, die nach internationalen Standards unter Achtung der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit arbeitet.

Aufgaben

Um diese Ziele zu erreichen, wird die Mission EUPOL Afghanistan:

  • an der Entwicklung einer Strategie bei der Polizeireform mitarbeiten,
  • die Regierung Afghanistans bei der kohärenten Umsetzung dieser Strategie unterstützen,
  • die Koordinierung und den Zusammenhalt unter den internationalen in Afghanistan tätigen Akteuren verbessern,
  • die Verknüpfungen zwischen der Polizei und dem weiter gefassten Bereich der Rechtsstaatlichkeit unterstützen.

Insbesondere trägt die Mission zur Entwicklung einer Strategie im Zusammenhang mit strafrechtlichen Ermittlungen, Ausbildung, Grenzschutz und Drogenbekämpfung bei. EUPOL Afghanistan ist eine Mission ohne Exekutivbefugnisse. Sie beschränkt sich auf Maßnahmen im Bereich Beobachtung, Anleitung, Beratung und Ausbildung.

Struktur der Mission

Die Mission umfasst:

  • einen Missionsleiter,
  • Berater,
  • eine Sektion für Ausbildung,
  • eine Sektion für Beratung und Anleitung,
  • und eine Verwaltungsabteilung.

Sie besteht aus internationalen und lokalen Akteuren, die auf zentralstaatlicher Ebene und auf Provinzebene eingesetzt werden. Neben Drittländern wie Kanada, Neuseeland und Norwegen tragen mehrere Mitgliedstaaten der Europäischen Union zur Mission bei. Das Hauptquartier befindet sich in Kabul.

Hintergrund

Die Mission EUPOL Afghanistan fügt sich ein in den Rahmen der Gemeinsamen Erklärung Committing to a new EU Afghan Partnership vom 16. November 2005 und des Afghanistan Compact vom 31. Januar 2006, die ein stabiles, freies, wohlhabendes und demokratisches Afghanistan zum Ziel haben.

Am 12. Februar 2007 billigte der Rat das Konzept für eine Polizeimission der EU in Afghanistan. Am 16. Mai 2007 ersuchte die Regierung Afghanistans die Europäische Union, diese in die Wege zu leiten. Sie begann offiziell am 15. Juni 2007.

BEZUG

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

2007/369/GASP

30.5.2007

-

ABl. L 139 vom 31.5.2007

Ändernde(r) Rechtsakt(e)

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

2007/733/GASP

13.11.2007

-

ABl. L 295 vom 14.11.2007

2008/229/GASP

17.3.2008

-

ABl. L 75 vom 18.3.2008

2008/643/GASP

4.8.2008

-

ABl. L 207 vom 5.8.2008

2010/279/GASP

18.5.2010

-

ABl. L 123 vom 19.5.2010

2011/473/GASP

25.7.2011

-

ABl. L 195 vom 27.7.2011

2012/391/GASP

16.7.2012

-

ABl. L 187 vom 17.7.2012

2013/240/GASP

27.5.2013

-

ABl. L 141 vom 28.5.2013

Die Änderungsrechtsakte und die vorgenommenen Berichtigungen an der Gemeinsamen Aktion 2007/369/GASP wurden in den Ursprungstext eingearbeitet. Diese konsolidierte Fassung (pdf) ist von rein dokumentarischem Wert.

Letzte Änderung: 07.04.2014

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