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Verordnung (EU) 2018/974 über die Statistik des Güterverkehrs auf Binnenwasserstraßen
Geltungsbereich
Die EU-Länder müssen jeweils Daten über den Binnenschiffsverkehr erheben und diese der Europäischen Kommission (Eurostat) übermitteln.
Die Verordnung gilt nicht für den Güterverkehr mit Schiffen von weniger als 50 Tonnen Tragfähigkeit oder für:
EU-Länder, in denen die Gütermenge, die insgesamt jährlich im innerstaatlichen, im grenzüberschreitenden oder im Durchgangsverkehr auf Binnenwasserstraßen befördert wird, eine Million Tonnen überschreitet, müssen die in den Tabellen der Anhänge I bis IV der Verordnung genannten Daten übermitteln.
Die EU-Länder, in denen kein grenzüberschreitender oder Durchgangsverkehr auf Binnenwasserstraßen zu verzeichnen ist, in denen die insgesamt jährlich im innerstaatlichen Verkehr auf Binnenwasserstraßen beförderte Gütermenge jedoch eine Million Tonnen überschreitet, übermitteln nur die in Anhang V der Verordnung genannten Daten.
Die Wirkung dieser Verordnung ist auf die Länder begrenzt, in denen diese Art des Verkehrs genutzt wird.
Pilotstudien
Erhebung und Übermittlung von Daten
Verbreitung von Daten
Die Daten werden von Eurostat in Zeitabständen verbreitet, die mit denen der Übermittlung der Daten vergleichbar sind (d. h. vierteljährlich oder jährlich).
Qualität der Daten
Durchführungsberichte
Die Kommission (Eurostat) legt dem Europäischen Parlament und dem Rat zum ersten Mal bis zum 31. Dezember 2020 und danach alle fünf Jahre einen Bericht über die Durchführung der Verordnung und über künftige Entwicklungen vor.
Ausschussverfahren
Die Kommission wird von dem Ausschuss für das Europäische Statistische System, der durch die Verordnung (EG) Nr. 223/2009 (Funktionsweise des Europäischen Statistischen Systems) eingesetzt wurde, beraten und unterstützt.
Sie ist am 5. August 2018 in Kraft getreten. Die Verordnung (EU) 2018/974 kodifiziert und ersetzt die Verordnung (EG) Nr. 1365/2006 und ihre nachträglichen Änderungen.
Weiterführende Informationen:
Verordnung (EU) 2018/974 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2018 über die Statistik des Güterverkehrs auf Binnenwasserstraßen (kodifizierter Text) (ABl. L 179 vom 16.7.2018, S. 14-29)
Verordnung (EG) Nr. 223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2009 über europäische Statistiken und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1101/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Übermittlung von unter die Geheimhaltungspflicht fallenden Informationen an das Statistische Amt der Europäischen Gemeinschaften, der Verordnung (EG) Nr. 322/97 des Rates über die Gemeinschaftsstatistiken und des Beschlusses 89/382/EWG, Euratom des Rates zur Einsetzung eines Ausschusses für das Statistische Programm der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 87 vom 31.3.2009, S. 164-173)
Nachfolgende Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
Verordnung (EG) Nr. 1365/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. September 2006 über die Statistik des Güterverkehrs auf Binnenwasserstraßen und zur Aufhebung der Richtlinie 80/1119/EWG des Rates (ABl. L 264 vom 25.9.2006, S. 1-11)
Siehe konsolidierte Fassung.
Letzte Aktualisierung: 19.09.2018