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Elektrische Sicherheit: elektrische Betriebsmittel mit Niederspannung
Die Politik der Europäischen Union (EU) zum Vertrieb elektrischer Betriebsmittel soll sicherzustellen, dass auf dem Markt befindliche elektrische Betriebsmittel den Anforderungen entsprechen, die ein hohes Schutzniveau in Bezug auf die Gesundheit und Sicherheit von Menschen und Haus- und Nutztieren sowie in Bezug auf Güter gewährleistet.
RECHTSAKT
Richtlinie 2014/35/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung elektrischer Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen auf dem Markt
ZUSAMMENFASSUNG
Die Politik der Europäischen Union (EU) zum Vertrieb elektrischer Betriebsmittel soll sicherzustellen, dass auf dem Markt befindliche elektrische Betriebsmittel den Anforderungen entsprechen, die ein hohes Schutzniveau in Bezug auf die Gesundheit und Sicherheit von Menschen und Haus- und Nutztieren sowie in Bezug auf Güter gewährleistet.
WAS IST DER ZWECK DIESER RICHTLINIE?
Die Richtlinie gewährleistet in der EU einheitliche Bedingungen für den Vertrieb elektrischer Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen. Diese Richtlinie gilt für elektrische Betriebsmittel zur Verwendung bei einer Nennspannung zwischen 50 und 1 000 V Wechselstrom und zwischen 75 und 1 500 V für Gleichstrom.
Sie deckt alle Gesundheits- und Sicherheitsrisiken ab und gewährleistet die sichere und bestimmungsgemäße Verwendung von elektrischen Betriebsmitteln.
ZENTRALE INHALTE
Die Richtlinie legt die Verantwortung der Hersteller, Einführer und Händler in Bezug auf den Vertrieb elektrischer Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen fest:
Die Richtlinie legt ferner die Schritte der nationalen Behörden, die für die Sicherheit zuständig sind, fest, um den Vertrieb gefährlicher elektrischer Betriebsmittel in der EU zu erkennen und zu verhindern.
WANN TRITT DIE RICHTLINIE IN KRAFT?
Diese Richtlinie tritt am 20. April 2016 in Kraft. Sie ersetzt Richtlinie 2006/95/EG mit Wirkung vom 20. April 2016.
HINTERGRUND
Die Richtlinie erneuert die EU-Vorschriften für den Vertrieb elektrischer Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen. Sie ist Teil der Entscheidung zur Modernisierung des EU-Rechts in einer Vielzahl von Industriebranchen, um die Vorschriften zu vereinfachen, den Verwaltungsaufwand zu verringern und klarere und einheitlichere Vorschriften zu schaffen.
Weitere Informationen sind auf der Website der Generaldirektion Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU der Europäischen Kommission erhältlich.
BEZUG
Rechtsakt |
Datum des Inkrafttretens |
Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten |
Amtsblatt der Europäischen Union |
Richtlinie 2014/35/EU |
18.4.2014 |
19.4.2016 |
Letzte Aktualisierung: 16.02.2015