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Alkoholkonsum von jungen Menschen

Statistischen Angaben zufolge haben sich die Alkoholkonsumgewohnheiten der Jugendlichen in besorgniserregender Weise verändert. So ist insbesondere bei Minderjährigen der übermäßige Alkoholkonsum angestiegen. In diesem Zusammenhang soll die vorliegende Empfehlung die Mitgliedstaaten und die betreffenden Akteure dazu aufrufen, Maßnahmen zu erarbeiten, um sich des Problems des Alkoholmissbrauchs bei jungen Menschen anzunehmen.

RECHTSAKT

Empfehlung 2001/458/EG des Rates vom 5. Juni 2001 zum Alkoholkonsum von jungen Menschen, insbesondere von Kindern und Jugendlichen [Amtsblatt L 161 vom 16.6.2001].

ZUSAMMENFASSUNG

Vorgehensweise

Mit der Empfehlung sollen alle gesellschaftlichen Kreise - einschließlich der Eltern, Hersteller und Vertreiber alkoholischer Getränke - für die Gefahren des Alkoholmissbrauchs von Jugendlichen sensibilisiert werden. Zudem werden die verschiedenen Aspekte der Problematik berücksichtigt: vom unregelmäßigen exzessiven Alkoholkonsum bis hin zur Alkoholabhängigkeit von Jugendlichen.

Mit dieser Empfehlung ruft der Rat zur Erarbeitung eines gemeinsamen Konzeptes zur Lösung dieses Problems auf Gemeinschaftsebene auf.

Strategien der Mitgliedstaaten

In der Empfehlung werden Grundkriterien für die Erarbeitung einschlägiger Strategien der Mitgliedstaaten festgelegt. Im Wesentlichen geht es um die Sensibilisierung aller Akteure und insbesondere der Jugendlichen für die Probleme im Zusammenhang mit dem Alkoholkonsum und um die Entwicklung von Instrumenten zur Förderung der Gesundheit. Dieser Ansatz zielt auf die verschiedenen Umfelder wie Schulen, Sportzentren, Jugendverbände usw.

Nach der Empfehlung bestehen die wichtigsten Elemente dieser Strategien darin,

  • die Forschung zu allen Aspekten der mit dem Alkoholkonsum von jungen Menschen verbundenen Probleme zu fördern, um Abhilfemaßnahmen zu ermitteln und zu bewerten;
  • Gesundheitsförderungsstrategien für alle in Frage kommenden Zielgruppen (Kinder, Jugendliche, Eltern, Lehrer usw.) sicherzustellen;
  • einen sektorübergreifenden Ansatz zu fördern, der darauf abzielt, junge Menschen über Alkohol aufzuklären, gegebenenfalls unter Einbeziehung der Bildungs-, Gesundheits- und Jugendeinrichtungen, der Strafverfolgungsbehörden, der Nichtregierungsorganisationen, der Medien usw.
  • die Entwicklung von Beratungsmaterial für Kinder, Jugendliche und Eltern zu fördern;
  • junge Menschen weiter in den politischen Rahmen und die Maßnahmen in Bezug auf die Gesundheit, die auf junge Menschen abzielen, einzubeziehen;
  • Initiativen zu starten, die junge Menschen über die Gefahren des Alkohols am Steuer aufklären sollen;
  • vorrangig Maßnahmen gegen den illegalen Verkauf von Alkohol an Minderjährige zu treffen.

Auf die Branche ausgerichtete Maßnahmen

In Zusammenarbeit mit den Herstellern und Vertreibern alkoholischer Getränke sowie den betreffenden Nichtregierungsorganisationen werden die Mitgliedstaaten dazu aufgerufen, die Einführung wirksamer Maßnahmen im Bereich der Verkaufsförderung, der Vermarktung und des Einzelhandels zu fördern. Dabei sollten sie

  • dafür sorgen, dass die Hersteller keine alkoholischen Erzeugnisse gezielt für Kinder und Jugendliche produzieren;
  • dafür sorgen, dass die Aufmachung alkoholischer Erzeugnisse und/oder die Werbung nicht auf Kinder und Jugendliche abzielen. Dabei ist speziell auf die Verwendung von für die Jugendkultur typischen Stilen (Motiven, Farben usw.), Bildern, die Förderung von Vorstellungen, die mit dem Konsum von Alkohol assoziiert sind (z. B. Andeutungen sozialen, sexuellen oder sportlichen Erfolgs), den Einsatz von Kindern in Werbekampagnen für alkoholische Erzeugnisse sowie das Sponsoring für alkoholische Getränke (Sponsoring sportlicher oder musikalischer Veranstaltungen, an denen viele Kinder teilnehmen, Merchandising im sportlichen Bereich usw.) zu achten;
  • gegebenenfalls eine besondere Schulung für das Bedienungs- und Verkaufspersonal vorsehen;
  • den Herstellern, Promotoren usw. ermöglichen, sich bei der Investition in ein Produkt vor der Vermarktung einschlägig beraten zu lassen.

Rolle der Kommission

Die Kommission wird gebeten, in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten

  • die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung dieser Empfehlung zu unterstützen, insbesondere indem sie relevante Daten zur Verfügung stellt und den Informationsaustausch sowie Know-how-Transfer gewährleistet;
  • die Haltung junger Menschen, insbesondere von Kindern und Jugendlichen, gegenüber dem Alkoholkonsum und deren Gründe für den Alkoholkonsum auf Gemeinschaftsebene weiter zu erforschen und die laufenden Entwicklungen zu beobachten;
  • die weitere Entwicklung sowie die durchgeführten Maßnahmen zu begleiten, zu bewerten und zu überwachen sowie einen konstruktiven Dialog zwischen allen Beteiligten zu gewährleisten;
  • alle Bereiche der Gemeinschaftspolitik, insbesondere das Aktionsprogramm im Bereich der öffentlichen Gesundheit umfassend zu nutzen, um die einzelnen Punkte dieser Empfehlung umzusetzen.

HINTERGRUND

In den letzten Jahren durchgeführte Untersuchungen haben ergeben, dass sich die Trinkgewohnheiten von Kindern und Jugendlichen in einigen Mitgliedstaaten in beunruhigender Weise verändern. Es wurde festgestellt, dass immer mehr Minderjährige exzessiv bzw. regelmäßig Alkohol trinken, dass der Alkoholkonsum früher einsetzt und dass zunehmend auch junge Mädchen betroffen sind. Angesichts der schwerwiegenden Folgen des übermäßigen Alkoholkonsums für die Gesundheit der Jugendlichen und das Gemeinwohl ist dies eine beunruhigende Entwicklung. Diese Maßnahme ist eingebettet in die umfassende gesundheitspolitische Strategie der Gemeinschaft und in die entsprechenden Programme zur Bekämpfung des Alkoholmissbrauchs.

VERWANDTE RECHTSAKTE

Schlussfolgerungen des Rates vom 2. Juni 2004 über Alkohol und junge Menschen [Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

In diesen Schlussfolgerungen (PDF: FR - S. 40) erinnert der Rat an seine Schlussfolgerungen vom 5. Juni 2001 zu einer Gemeinschaftsstrategie zur Minderung der schädlichen Wirkungen des Alkohols und ersucht die Kommission, entsprechende Vorschläge vorzulegen.

Schlussfolgerungen des Rates vom 5. Juni 2001 zu einer Gemeinschaftsstrategie zur Minderung der schädlichen Wirkungen des Alkohols [Amtsblatt C 175 vom 20.6.2001].

In diesen Schlussfolgerungen ruft der Rat zur Erarbeitung einer allgemeinen Gemeinschaftsstrategie zur Minderung der schädlichen Wirkungen des Alkohols auf.

Letzte Änderung: 29.08.2005

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