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Fälschung und Betrug – Abkommen zwischen Europol und der Europäischen Zentralbank

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Abkommen zwischen dem Europäischen Polizeiamt (Europol) und der Europäischen Zentralbank (EZB)

WAS IST DER ZWECK DIESES ABKOMMENS?

Das Abkommen enthält Vorschriften für die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Zentralbank (EZB) und dem Europäischen Polizeiamt (Europol) im Bereich der Bekämpfung der Fälschung des Euro. Mit dem Abkommen wird diese Zusammenarbeit zudem ausgeweitet auf:

  • die Bekämpfung von Betrug im Zusammenhang mit Zahlungsverkehrssystemen im Allgemeinen und
  • die Prävention von Fälschungen im Zusammenhang mit bargeldlosen Zahlungsmitteln.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Zusammenarbeit zwischen der EZB und Europol

Diese Zusammenarbeit betrifft

  • Maßnahmen zur Abwehr, Erkennung und Bekämpfung der aus rechtswidrigen Handlungen im Zusammenhang mit Euro-Banknoten und -Münzen, bargeldlosen Zahlungsmitteln und der Sicherheit von Zahlungen erwachsenden Bedrohung;
  • Amtshilfe, die beide Vertragsparteien nationalen, europäischen und internationalen Stellen in diesen Bereichen leisten.

Beratung und Informationsaustausch

Die EZB und Europol vereinbaren,

  • einander regelmäßig über Grundsatzentscheidungen von gemeinsamem Interesse zurate zu ziehen;
  • einander unverzüglich und regelmäßig Informationen über Fälschungen des Euro zu liefern;
  • zur Förderung der Prävention von Betrug und der Bekämpfung von Fälschungen im Zusammenhang mit bargeldlosen Zahlungsmitteln ad hoc Informationen auszutauschen, beispielsweise
    • Berichte und statistische Daten,
    • Informationen über schwerwiegende Sicherheitsvorfälle, Risiko- und Technikfolgenabschätzungen und
    • Erkenntnisse aus ihren relevanten Tätigkeiten;
  • ihre Grundsatzentscheidungen, Fortbildungsaktivitäten, allgemeinen Informationskampagnen und Veröffentlichungen, die sich auf die Fälschung des Euro beziehen, zu koordinieren. Ferner stimmt Europol zu, die EZB bei Angelegenheiten, die mit der Fälschung des Euro zusammenhängen, in deren Beziehungen zu Einrichtungen der Strafverfolgung auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene zu unterstützen.

Datenbank des Falschgeldüberwachungssystems (FGÜS)

  • Die EZB stimmt zu, den Europol-Bediensteten im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Fälschung des Euro Lesezugang zu ihrer FGÜS-Datenbank zu gewähren. Die Europol-Bediensteten dürfen Daten nicht unmittelbar in das FGÜS einspeisen.
  • Die EZB stimmt zu, Europol unverzüglich über die Erstellung jeder neuen europäischen Falschgeldklasse im FGÜS und jeden größeren Fund falscher Euro-Banknoten zu informieren.

WANN TRITT DAS ABKOMMEN IN KRAFT?

  • Das Abkommen ist am 3. Dezember 2014 in Kraft getreten.

HINTERGRUND

Seit 2001 arbeiten die EZB und Europol bei der Bekämpfung der Fälschung des Euro eng zusammen. Mit Unterzeichnung dieses Abkommens im Jahr 2014 vereinbarten die Organisationen, diese Zusammenarbeit in Bezug auf Betrug im Zusammenhang mit Zahlungsverkehrssystemen und Fälschungen im Zusammenhang mit bargeldlosen Zahlungsmitteln auszuweiten.

Weiterführende Informationen:

HAUPTDOKUMENT

Abkommen zwischen dem Europäischen Polizeiamt (Europol) und der Europäischen Zentralbank (EZB) (ABl. C 123 vom 17.4.2015, S. 1-5)

Letzte Aktualisierung: 14.11.2016

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