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Richtlinie (EU) 2018/1673 über die strafrechtliche Bekämpfung der Geldwäsche
Kriminelle Tätigkeit (oder „Vortat“)
Sie ist am in Kraft getreten und musste bis spätestens von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden.
Die Richtlinie steht auch in Zusammenhang mit den Rechtsvorschriften über:
Richtlinie (EU) 2018/1673 des Europäischen Parlaments und des Rates vom über die strafrechtliche Bekämpfung der Geldwäsche (ABl. L 284 vom , S. 22-30).
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