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Grundzüge der Wirtschaftspolitik (1998)

1) ZIEL

Verstärkte Koordinierung der Wirtschaftspolitik und zunehmende Konvergenz der Wirtschaftsentwicklung der Mitgliedstaaten der Gemeinschaft.

2) RECHTSAKT

Empfehlung des Rates vom 6. Juli 1998 über die Grundzüge der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft [Amtsblatt L 200 vom 16.7.1998].

3) ZUSAMMENFASSUNG

Nachdem die Mitgliedstaaten mit ihrer Politik, die auf einen hohen Grad an wirtschaftlicher Konvergenz ausgerichtet ist, greifbare Ergebnisse erzielt hatten, konnte der Rat der Union am 3. Mai 1998 entscheiden, dass 11 Mitgliedstaaten die notwendigen Voraussetzungen für die Einführung des Euro erfüllen. Allerdings sind beim Abbau der Arbeitslosigkeit in mehreren Mitgliedstaaten bisher nur unzureichende Fortschritte erzielt worden.

Seit Sommer 1997 hat sich bei einer im langfristigen Vergleich niedrigen Inflation ein zunehmend robuster Aufschwung durchgesetzt. Die wirtschaftlichen Fundamentalfaktoren sind gesund und verbessern sich weiter, so dass ein solides Wachstum erwartet werden kann. Angesichts einer sich weiter kräftigenden Erholung könnte es bis 1999 zu einem leichten Rückgang der Arbeitslosigkeit kommen.

Auf makroökonomischem Gebiet wird in den Grundzügen der Wirtschaftspolitik bekräftigt, dass die gemeinsame Strategie sich auf folgende drei Schwerpunkte konzentrieren sollte:

  • eine auf Preisstabilität ausgerichtete Geldpolitik;
  • anhaltende Anstrengungen zur Erreichung und Wahrung einer mit dem Stabilitätspakt im Einklang stehenden soliden Haushaltslage;
  • eine mit der Preisstabilität zu vereinbarende Nominallohnentwicklung; eine im Verhältnis zum Produktivitätszuwachs stehende Reallohnentwicklung, um die Rentabilität der Investitionen zu erhöhen.

Je stärker die Geldpolitik bei ihrer Stabilisierungsaufgabe von einer angemessenen Haushaltspolitik und Lohnentwicklung unterstützt wird, umso größer ist die Aussicht auf wachstums- und beschäftigungsfreundliche monetäre Rahmenbedingungen einschließlich der Wechselkurse und langfristigen Zinsen.

Der makroökonomische Policy-mix der Euro-Zone wird sich im wesentlichen aus dem Zusammenspiel zwischen der gemeinsamen Geldpolitik auf der einen Seite und der jeweiligen Entwicklung der öffentlichen Haushalte und Löhne in den Teilnehmerländern ergeben. Um einen angemessenen Policy-mix zu erzielen, wird die Wirtschaftspolitik Gegenstand einer verstärkten Überwachung und Koordinierung sein.

Für die Länder, die nicht zum ersten Teilnehmerkreis gehören (Dänemark, Vereinigtes Königreich und Schweden), ist eine stabilitätsorientierte makroökonomische Politik ebenso notwendig.

Sowohl im künftigen Euro-Raum als auch in Dänemark, Schweden und dem Vereinigten Königreich ist die durchschnittliche Inflationsrate auf weniger als 2 % gefallen. Diese Länder müssen nun ihre Wirtschaftspolitik so ausrichten, dass die Preisstabilität erhalten bleibt, um wachstumsfördernde monetäre Bedingungen zu wahren und allzu große Inflationsunterschiede zu vermeiden.

Griechenland muss seine Anstrengungen verstärken, um seine Inflationsrate weiter zu senken, insbesondere um den Auswirkungen der Drachme-Abwertung im Zuge des Eintritts in den europäischen Wechselkursmechanismus im März 1998 zu begegnen.

In den meisten Mitgliedstaaten bedarf es weiterer Fortschritte, um dem Ziel eines nahezu ausgeglichenen Haushalts oder eines Haushaltsüberschusses im Sinne des Stabilitäts- und Wachstumspakts zu entsprechen. Diese Konsolidierung ist aus folgenden Gründen notwendig :

  • sie erleichtert die Aufgabe der einheitlichen Geldpolitik und der Geldpolitiken der nicht zum ersten Teilnehmerkreis gehörenden Länder;
  • sie soll die langfristigen Zinsen niedrig halten und so Privatinvestitionen fördern ;
  • sie soll den erforderlichen Spielraum bei den öffentlichen Finanzen zurückgewinnen, um ungünstigen Wirtschaftsentwicklungen begegnen zu können;
  • sie soll dafür sorgen, dass sich die öffentlichen Schuldenquoten, soweit sie 60 % überschreiten, dem Referenzwert auch in Zukunft in zufriedenstellendem Tempo nähern.

Es ist außerdem wichtig, dass die Mitgliedstaaten Gewissheit über die Kontinuität der Haushaltsanpassung schaffen.

In diesem Zusammenhang bekräftigt der Rat die gleichen allgemeinen Grundsätze wie in den Grundzügen der Wirtschaftspolitik der vergangenen Jahre:

  • Ausgabensenkungen sollten Vorrang haben vor einer Erhöhung der Abgabenbelastung insgesamt;
  • eine Verringerung der Abgabenbelastung insgesamt ist in den meisten Mitgliedstaaten wünschenswert, um die wirtschaftliche Dynamik zu fördern;
  • in den Fällen, in denen die öffentlichen Defizite oder öffentlichen Schuldenquoten im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt (BIP) immer noch hoch sind, darf eine Verringerung der Abgabenbelastung den Defizitabbau nicht verlangsamen;
  • bei den öffentlichen Ausgaben sollten Infrastrukturinvestitionen und die Verbesserung des Humankapitals sowie eine aktive Arbeitsmarktpolitik Vorrang haben.

Wie die Mitgliedstaaten ist auch die Gemeinschaft aufgerufen, weiterhin eine strenge Haushaltsdisziplin zu wahren.

Länderspezifische Leitlinien

Belgien muss seine Verpflichtung realisieren, auf mittlere Sicht den Primärüberschuss bei 6 % des BIP zu halten, um den immer noch sehr hohen Schuldenstand rasch zu senken.

Deutschland muss die Haushaltsanpassung verstärken, um den Schuldenstand eindeutig auf einen abwärts gerichteten Pfad zu bringen und ihn in naher Zukunft unter den Referenzwert zu senken.

Spanien sollte die derzeitige günstige Konjunkturlage nutzen, um beschleunigt das mittelfristige Ziel eines nahezu ausgeglichenen oder überschüssigen Haushalts zu erreichen.

Frankreich sollte die Bemühungen um Haushaltsanpassung fortsetzen, um den Anforderungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts nach 1999 zu entsprechen und die Schuldenquote zu stabilisieren.

Irland sollte eine straffe Finanzpolitik anwenden, um das Risiko einer Überhitzung der Wirtschaft zu mindern. Angesichts der zunehmenden Überschüsse im Staatshaushalt wird ein Rückgang des Schuldenstands unter den Referenzwert im Jahr 1998 sowie ein weiteres Absinken danach erwartet.

Italien muss seine Haushaltskonsolidierungsanstrengungen noch verstärken, um den Anforderungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts gerecht zu werden und den immer noch sehr hohen Schuldenstand rasch zu senken.

Für Luxemburg wird erwartet, dass auch in den nächsten Jahren ein Haushaltsüberschuss bei einer sehr niedrigen Schuldenquote erzielt wird.

Die Niederlande sollten den haushaltspolitischen Kurs nicht lockern, damit ein weiterer kontinuierlicher Rückgang des Schuldenstands gewährleistet wird.

Österreich sollte seine Konsolidierungsanstrengungen fortsetzen, um das mittelfristige Ziel eines nahezu ausgeglichenen oder einen Überschuss aufweisenden Haushalts zu erreichen und die Schuldenquote auf einem Abwärtspfad zu halten.

Portugal sollte seine Haushaltsanpassungsanstrengungen fortsetzen, um den Verpflichtungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts nachzukommen. Die Schuldenquote dürfte 1998 unter den Referenzwert absinken und danach weiter zurückgehen.

In Finnland wird 1998 ein Haushaltsüberschuss erwartet, der in den darauffolgenden Jahre zunehmen dürfte. Die für 1999 vorgesehene Einkommensteuersenkung dürfte die Fortsetzung dieses Prozesses nicht beeinträchtigen.

Für Dänemark wird erwartet, dass sein Haushaltsüberschuss in den nächsten Jahren noch zunehmen wird. Die Schuldenquote dürfte 1998 unter den Referenzwert sinken und anschließend weiter zurückgehen.

Griechenland sollte seine Haushaltskonsolidierungsanstrengungen fortsetzen, wenn es sein Ziel verwirklichen will, der Euro-Zone im Jahr 2001 beizutreten. Das Haushaltsdefizit sank 1997 auf 4,0 % des BIP und wird 1998 voraussichtlich unter den Referenzwert fallen. Die Schuldenquote ging 1997 erstmals zurück.

Schweden sollte die Staatsausgaben weiterhin streng kontrollieren, wenn es weiter Haushaltsüberschüsse erreichen will.

Das Vereinigte Königreich wird voraussichtlich gegen Ende des Jahrzehnts einen ausgeglichenen Haushalt erreichen. Die geplanten Anstrengungen müssen aufrechterhalten werden, zumal auch die Notwendigkeit in Rechnung zu stellen ist, gesamtwirtschaftliche Stabilitätsbedingungen zu verwirklichen.

Bei den Lohnabschlüssen sollten die Sozialpartner folgende allgemeine Regeln beachten :

  • die gesamtwirtschaftlichen Nominallohnerhöhungen müssen mit der Preisstabilität vereinbar sein;
  • Reallohnsteigerungen im Verhältnis zum Wachstum der Arbeitsproduktivität sollten der Notwendigkeit Rechnung tragen, die Rentabilität der Investitionen zu wahren oder gegebenenfalls zu stärken;
  • die Lohnabschlüsse sollten den Produktivitätsunterschieden nach Qualifikationen, Fertigkeiten und geographischen Regionen besser Rechnung tragen;
  • die Unterschiede in den Arbeitskosten zwischen den Mitgliedstaaten müssen auch weiterhin die Unterschiede in der Arbeitsproduktivität widerspiegeln.

In der WWU ist eine größere Flexibilität beim Lohnfindungsprozess erforderlich, da dieser eine wichtige Rolle bei länderspezifischen Störungen spielt. Um dies zu erreichen, muss der soziale Dialog auf allen Ebenen verstärkt werden.

Strukturpolitische Reformen auf den Waren-, Dienstleistungs-, Kapital- und insbesondere den Arbeitsmärkten sind nach wie vor notwendig, damit die Mitgliedstaaten länderspezifischen wirtschaftlichen Störungen begegnen und die Wettbewerbsfähigkeit der Gemeinschaft verbessern können.

Zur Verbesserung der Effizienz der Waren-, Dienstleistungs- und Kapitalmärkte sollten sich die Anstrengungen auf folgende Bereiche konzentrieren :

  • Verbesserung der Funktionsweise des Binnenmarkts, insbesondere durch eine umgehende Umsetzung des Aktionsplans für den Binnenmarkt zur Senkung des Anteils der nicht umgesetzten Richtlinien;
  • Verstärkung des Wettbewerbs durch Straffung und Dezentralisierung der Durchsetzung des Kartellrechts, um die Wirksamkeit zu erhöhen und die Kosten für die Unternehmen zu senken;
  • Erarbeitung von vorteilhafteren Verwaltungs- und Steuerregelungen für die Unternehmen;
  • Beseitigung der rechtlichen und finanziellen Hindernisse für die Integration der europäischen Kapitalmärkte.

Hinsichtlich der Arbeitsmärkte ist es wichtig, deren Modernisierung zu fördern, um die Beschäftigungsintensität des Wachstums zu erhöhen und die Beschäftigungsfähigkeit der Erwerbspersonen zu gewährleisten. Diese Ziele entsprechen denen der beschäftigungspolitischen Leitlinien. Folgende Maßnahmen sollten im Mittelpunkt der Aktionen der Mitgliedstaaten stehen :

  • eine aktive Arbeitsmarktpolitik, damit die Arbeitsvermittlungsdienste besser in der Lage sind, ihre Aufgaben der Stellensuche und -vermittlung effizient wahrzunehmen; diese Maßnahmen sollten mit Begleitmaßnahmen wie Schulungsaktionen kombiniert werden;
  • Maßnahmen, um das Abgabensystem (Steuer- und Sozialversicherungsbeiträge) beschäftigungsfreundlicher zu gestalten; dabei sollte insbesondere die Tendenz zur Vergrößerung der Kluft zwischen dem Lohn, den die Arbeitnehmer erhalten, und dem Betrag, den die Unternehmen zahlen, umgekehrt werden;
  • Reform der Sozialsysteme, um diese von Systemen der passiven Einkommenssicherung auf Systeme umzustellen, die Sozialleistungen von einer Erwerbstätigkeit abhängig machen . Um dies zu erreichen, ist darauf zu achten, dass die Nettolöhne attraktiv genug sind. Außerdem sind die Leistungsbezugskriterien anzupassen, um der Verpflichtung zur Stellensuche und Ausbildungsbereitschaft Nachdruck zu verleihen;
  • Austausch von Erfahrungen und optimalen Verfahren auf dem Gebiet der Arbeitszeitregelungen; Vereinbarungen zur Arbeitszeitverkürzung sollten in jedem Fall nicht die Anpassungsfähigkeit gefährden oder zur Folge haben, dass Arbeitsangebot und Produktion reduziert werden.

4) durchführungsmassnahmen

5) weitere arbeiten

Letzte Änderung: 25.10.2002

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