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Grundzüge der Wirtschaftspolitik (1997)

1) ZIEL

Engere Koordinierung der Wirtschaftspolitik und dauerhafte Konvergenz der Wirtschaftsentwicklung der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft.

2) RECHTSAKT

Empfehlung des Rates vom 7. Juli 1997 über die Grundzüge der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft [Amtsblatt L 209 vom 2.8.1997].

3) ZUSAMMENFASSUNG

Vor dem Hintergrund des derzeitigen verhaltenen Aufschwungs sollten zwei wirtschaftspolitische Grundanliegen Vorrang haben:

  • merkliche Senkung der Arbeitslosigkeit;
  • anhaltende Anstrengungen zu Gunsten der Preisstabilität und zur Sanierung der öffentlichen Finanzen, damit möglichst viele Mitgliedstaaten die einheitliche Währung gleich ab dem 1. Januar 1999 einführen können.

Im Hinblick auf die makroökonomische Politik wird in den Grundzügen der Wirtschaftspolitik bekräftigt, dass die Strategie der Gemeinschaft weiterhin auf folgenden drei Elementen aufbauen muss:

  • einer stabilitätsorientierten Geldpolitik;
  • anhaltenden Anstrengungen zur Konsolidierung der öffentlichen Finanzen;
  • einer mit dem Ziel der Preisstabilität zu vereinbarenden Nominallohnentwicklung; einer Reallohnentwicklung unterhalb des Produktivitätszuwachses, damit die Rentabilität arbeitsplatzschaffender Investitionen erhöht wird.

Je stärker die Geldpolitik bei ihrer Stabilitätsaufgabe durch eine angemessene Haushaltspolitik und Lohnentwicklung entlastet wird, desto eher werden die monetären Rahmenbedingungen, einschließlich der Wechselkurse und der langfristigen Zinsen, Wachstum und Beschäftigung begünstigen.

Im Hinblick auf die Preisstabilität und die Konvergenz der Inflationsraten wurden beträchtliche Fortschritte erzielt. Im April 1997 lag die Inflationsrate in 14 Mitgliedstaaten bei 2 % oder darunter. Dieser Stand sollte erhalten bleiben. Griechenland muss seine Anstrengungen verstärken, um seine Zielwerte von 4,5 % Ende 1997 bzw. 3 % Ende 1998 zu erreichen.

Bei den am Wechselkursmechanismus teilnehmenden Währungen war eine bemerkenswerte Stabilität zu verzeichnen. Die Mitgliedstaaten müssen ihre Wechselkurspolitik weiterhin als eine Angelegenheit von gemeinsamem Interesse behandeln. Die nicht am Wechselkursmechanismus teilnehmenden Länder werden aufgefordert, an einer stabilitätsorientierten makroökonomischen Politik fest zu halten, um eine spätere Teilnahme zu ermöglichen.

Die weitaus meisten Mitgliedstaaten haben bedeutende Maßnahmen zur Reduzierung ihrer Haushaltsdefizite auf 3 % des BIP (oder weniger) im Jahr 1997 getroffen. Diese Anstrengungen müssen fortgesetzt werden, um Vertrauen in die Dauerhaftigkeit der Haushaltskonsolidierung zu schaffen. Dies gilt vor allem für die Länder, in denen der Haushaltsplan für 1997 befristete Maßnahmen vorsah oder das Verhältnis des öffentlichen Schuldenstands zum BIP sich nicht rasch genug dem Referenzwert nähert. Um dauerhaft tragfähig zu sein, sollte in den mittelfristigen Haushaltsprojektionen klar angegeben werden, welche ökonomischen Annahmen zu Grunde gelegt wurden und welche Strategie der betreffende Mitgliedstaat mittelfristig verfolgt (Strukturreformen usw.).

Der Rat bekräftigt die allgemeinen Prinzipien, die in früheren Grundzügen aufgestellt wurden:

  • Der Eindämmung der Ausgaben muss Vorrang vor einer Erhöhung der Gesamtabgabenbelastung eingeräumt werden.
  • Bei den staatlichen Ausgabenprioritäten sollte Investitionen in Infrastruktur, Humankapital und aktiven Arbeitsmarktmaßnahmen der Vorzug gegeben werden.
  • Im Rahmen der Haushaltssanierung ist eine Verringerung der Steuer- und Abgabenlast wünschenswert; die Mitgliedstaaten sollten außerdem prüfen, ob ihre Sozialversicherungs- und Altersversorgungssysteme auf Dauer finanzierbar sind, und rechtzeitig Reformen einleiten.

Außerdem ist ein schädlicher Wettbewerb zwischen den Steuersystemen der verschiedenen Mitgliedstaaten zu vermeiden.

Was das öffentliche Defizit anbelangt, so war der Referenzwert von 3 % des BIP 1996 in fünf Mitgliedstaaten erreicht: Luxemburg, Dänemark, Irland, Niederlande und Finnland. Die vier letztgenannten Länder müssen diese Ergebnisse konsolidieren.

In Griechenland bedarf es noch nachhaltiger Anstrengungen in vielen Bereichen, um die Zielvorgaben des Konvergenzprogramms zu erreichen, insbesondere im Hinblick auf eine effizientere Steuerverwaltung und die Eindämmung der Staatsausgaben.

In den übrigen neun Mitgliedstaaten dürfte das öffentliche Defizit 1997 auf den Referenzwert von 3 % des BIP oder darunter zurückgeführt werden. Diese Länder müssen ihre Konvergenzprogramme weiterhin entschlossen umsetzen, um diese Erfolge in den kommenden Jahren zu konsolidieren.

Um Wachstum und Beschäftigung zu fördern, ist es von wesentlicher Bedeutung, die Funktionsweise der Güter- und Dienstleistungsmärkte zu verbessern, den Wettbewerb anzuregen, Erfindungen und Innovationen zu fördern und für eine effiziente Preisbildung zu sorgen. Hierzu muss die Funktionsweise des Binnenmarkts verbessert werden und müssen die Mitgliedstaaten stärker dazu bereit sein:

  • die bestehenden Rechtsvorschriften in vollem Umfang umzusetzen;den rechtlichen Rahmen in Bereichen wie Besteuerung und Gesellschaftsrecht zu vervollständigen;
  • die Liberalisierung der Energiemärkte zu vollenden;
  • übertriebene Regulierungen, die die Märkte gegeneinander abschirmen, abzubauen;
  • staatliche Beihilfen nicht dazu zu verwenden, wesentliche Umstrukturierungen hinauszuschieben.

In dem Aktionsplan der Kommission für den Binnenmarkt wird eine Reihe konkreter Maßnahmen vorgeschlagen, die bis zum 1. Januar 1999 ergriffen werden sollen, um den Binnenmarkt wieder dynamischer zu gestalten.

Reformen auf dem Arbeitsmarkt und mehr Investitionen in Wissen sind unerlässlich. Aus den positiven Erfahrungen einer Reihe von Mitgliedstaaten können einige wichtige Lehren gezogen werden. So müssen die Strukturreformen umfassend sein, damit das komplexe Problem der Anreize für die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Aufnahme einer Arbeit in kohärenter Weise angegangen wird und politische Komplementaritäten ausgenutzt werden können. Der eingeleitete Prozess sollte weitergeführt und gegebenenfalls intensiviert werden, wobei folgenden Bereichen Vorrang eingeräumt werden sollte:

  • Beibehaltung einer angemessenen Lohnentwicklung;
  • Senkung der Lohnnebenkosten;
  • Reform der Steuer- und Sozialversicherungssysteme;
  • neue Formen der Arbeitsorganisation (flexiblere Arbeitszeitregelungen etc.);
  • Ausrichtung des gesamte Bildungssystems - einschließlich der beruflichen Bildung - auf die Bedürfnisse des Marktes und die Verbesserung des Humankapitals.

Diese Reformen müssen durch eine deutlichere Ausrichtung der Politik in anderen Bereichen auf die Förderung der Beschäftigung unterstützt werden.

4) durchführungsmassnahmen

5) weitere arbeiten

Letzte Änderung: 08.11.2002

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