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Erklärung von Barcelona und Partnerschaft Europa-Mittelmeer

Diese Erklärung bildet die Grundlage einer globalen Partnerschaft zwischen der Europäischen Union (EU) und zwölf Mitgliedstaaten des südlichen Mittelmeerraums. Durch diese Partnerschaft soll der Mittelmeerraum durch einen verstärkten politischen und sicherheitspolitischen Dialog, eine Zusammenarbeit im Wirtschafts- und Finanzbereich sowie im sozialen und kulturellen Bereich zu einer gemeinsamen Friedens- und Stabilitätszone werden, in der alle am Wohlstand teilhaben.

RECHTSAKT

Abschlusserklärung (EN) der Ministerkonferenz Europa-Mittelmeer vom 27./28. November 1995 in Barcelona und dazugehöriges Arbeitsprogramm.

ZUSAMMENFASSUNG

Die Europäische Union (EU) legt einen Rahmen für die multilaterale Zusammenarbeit mit den Ländern des Mittelmeerraums fest. Diese Partnerschaft stellt einen neuen Abschnitt in den beiderseitigen Beziehungen dar. Erstmals geht es um wirtschaftliche, soziale, menschliche und kulturelle Fragen sowie um Fragen der gemeinsamen Sicherheit.

Mit der Annahme der Erklärung von Barcelona durch die EU-Mitgliedstaaten und die zwölf Mittelmeerdrittländer Ägypten, Algerien, Israel, Jordanien, Libanon, Malta, Marokko, Syrien, Tunesien, Türkei, Zypern und die Palästinensische Autonomiebehörde wurde diese Partnerschaft konkret eingerichtet. Die Liga der Arabischen Staaten (EN), die Union des Arabischen Maghreb (UMA) (FR) sowie Mauretanien - als Mitglied der UMA - waren ebenfalls zu der Konferenz eingeladen worden.

Die Partnerschaft gründet auf dem Geist der Solidarität und der Achtung der Besonderheiten jedes einzelnen Partners. Sie ergänzt die anderen zur Sicherstellung von Frieden, Stabilität und Entwicklung in der Region eingeleiteten Aktionen und Initiativen.

Die politische und sicherheitspolitische Partnerschaft

Das vorrangige Ziel der Partnerschaft besteht darin, die Schaffung eines gemeinsamen Raums des Friedens und der Stabilität in der Mittelmeerregion zu fördern. Ein Ziel, das durch einen multilateralen politischen Dialog erreicht werden soll, der die im Rahmen des Europa-Mittelmeer-Assoziationsabkommens vorgesehenen bilateralen Dialoge ergänzt. Die Partner verpflichten sich:

  • die Menschenrechte und Grundfreiheiten zu achten, indem sie die Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen (EN) (ES) (FR), der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (EN) (ES) (FR) und der internationalen Rechtsvorschriften befolgen und Informationen in diesen Bereichen austauschen;
  • den Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit und der Demokratie zu achten, wobei die Partner in diesem Rahmen das Recht jedes einzelnen von ihnen anerkennen, , sein politisches, soziokulturelles, wirtschaftliches und rechtliches System frei zu wählen und weiterzuentwickeln;
  • die Souveränität der Staaten,,, die Gleichberechtigung der Völker und ihr Rechts auf Selbstbestimmung zu achten;
  • die territoriale Unversehrtheit der Staaten und die Grundsätze der Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten der Partner sowie die friedliche Beilegung von Konflikten anzuerkennen;
  • zur Bekämpfung des Terrorismus, der organisierten Kriminalität und des Drogenhandels;
  • die regionale Sicherheit zu fördern und für die Beseitigung von Massenvernichtungswaffen einzutreten, , internationalen und regionalen Nichtverbreitungsübereinkommen und Übereinkünften zur Rüstungskontrolle und Abrüstung beizutreten.

Die Teilnehmer unterstützen die Verwirklichung einer gerechten, umfassenden und dauerhaften Friedensregelung im Nahen Osten, die sich auf die einschlägigen Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen stützt.

Die Partnerschaft im Wirtschafts- und Finanzbereich

Die nachhaltige wirtschaftliche und ausgewogene soziale Entwicklung der Mittelmeerdrittländer soll in die Schaffung einer Zone gemeinsamen Wohlstands im Mittelmeerraum münden.

Die Reformen sollen die Einführung einer Freihandelszone ermöglichen, in der schrittweise alle tarifären und nichttarifären Handelshemmnisse bei Fertigerzeugnissen beseitigt werden. Die Partner beabsichtigen zudem eine allmähliche Liberalisierung des Handels mit Agrarerzeugnissen und des Dienstleistungsverkehrs.

Die Europa-Mittelmeer-Assoziationsabkommen und die Freihandelsabkommen zwischen den Mittelmeerdrittländern bilden den Rahmen für die Einrichtung der Freihandelszone Europa-Mittelmeer. Diese Abkommen werden im Einklang mit den Regeln der Welthandelsorganisation (WTO) (EN) (ES) (FR) geschlossen.

Die Partner legen Prioritäten fest, die die Einführung der Freihandelszone Europa-Mittelmeer erleichtern sollen:

  • Annahme einer Zollregelung, die eine Ursprungskumulierung der Erzeugnisse vorsieht, Anpassung der Wettbewerbsvorschriften, der Regeln für die Zertifizierung der Wirtschaftsteilnehmer und den Schutz der Rechte des geistigen Eigentums;
  • Förderung und Entwicklung der Marktwirtschaft, des Privatsektors, des Technologietransfers und der wirtschaftlichen Integration der Mittelmeerdrittländer;
  • Modernisierung der wirtschaftlichen und sozialen Strukturen sowie Förderung von Programmen zugunsten der ärmsten Bevölkerungsgruppen;
  • Förderung des Freihandels, Harmonisierung der Zollvorschriften und –verfahren, Beseitigung unangemessener technischer Hemmnisse für den Handel mit Agrarerzeugnissen.

Darüber hinaus soll die wirtschaftliche Zusammenarbeit der Partner:

  • private Ersparnisse und Investitionen einschließlich ausländischer Direktinvestitionen fördern;
  • die regionale Zusammenarbeit zwischen den Mittelmeerdrittländern fördern;
  • ein günstiges Umfeld für die Industrie und kleine und mittlere Unternehmen (KMU) schaffen;
  • zu einem nachhaltigen Schutz der Umwelt, einer nachhaltigen Energiewirtschaft und einer nachhaltigen Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen und der Fischbestände führen;
  • die Rolle der Frauen in der Wirtschaft fördern;
  • die Landwirtschaft modernisieren.

Überdies müssen die Partner Prioritäten der Zusammenarbeit im Bereich der Verkehrsinfrastruktur, der Entwicklung der Informationstechnologien und der Modernisierung der Telekommunikation festlegen.

Schließlich müssen die Partner ihre finanzielle Zusammenarbeit ausbauen, und die EU muss ihre in Form von Darlehen der Europäischen Investitionsbank (EIB) bereitgestellte Finanzhilfe aufstocken.

Partnerschaft im sozialen, kulturellen und menschlichen Bereich

Die Partner arbeiten mit dem Ziel zusammen, die Humanressourcen, die Verständigung zwischen den Kulturen und den Austausch zwischen den Zivilgesellschaften zu fördern.

In diesem Zusammenhang wird in der Erklärung von Barcelona und dem dazugehörigen Arbeitsprogramm Folgendes hervorgehoben:

  • die Bedeutung des Dialogs zwischen den Kulturen und Religionen;
  • die Bedeutung der Rolle der Medien für eine bessere Kenntnis und ein besseres Verständnis anderer Kulturen;
  • kultureller Austausch, Erlernen anderer Sprachen, Durchführung von Bildungs- und Kulturprogrammen unter Wahrung der kulturellen Identität jedes Partnerlandes;
  • die Bedeutung des Gesundheitswesens und der sozialen Entwicklung sowie der Achtung der grundlegenden sozialen Rechte;
  • die Beteiligung der Zivilgesellschaft an der Partnerschaft Europa-Mittelmeer und die Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen regionalen und lokalen Behörden;
  • die Bekämpfung der illegalen Einwanderung, des Terrorismus, des Drogenhandels, der internationalen Kriminalität und der Korruption.

Hintergrund

Die Erklärung von Barcelona sieht vor, dass die Außenminister der Partnerländer im Mittelmeerraum und der Europäischen Union zu regelmäßigen Tagungen zusammentreten. Diese Europa-Mittelmeer-Konferenzen (EN) (FR) werden vom Europa-Mittelmeer-Ausschuss für den Barcelona-Prozess vorbereitet, der außerdem für die Weiterverfolgung des Prozesses und der Prioritäten der Zusammenarbeit zuständig ist.

Letzte Änderung: 08.09.2011

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