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Aktionsplan für Qualifikation und Mobilität

Die europäischen Arbeitsmärkte können nur richtig funktionieren, wenn die europäischen Bürgerinnen und Bürger frei zwischen Arbeitsplätzen, zwischen Berufen und zwischen Staaten und Regionen wechseln können. Es ist Sache der Kommission, sicherzustellen, dass die in den Verträgen verankerte Freizügigkeit der Arbeitnehmer gewährleistet wird und konkret möglich ist. Maßnahmen, mit denen die Qualifizierung der Arbeitnehmer gefördert wird, also Qualifikationsdefizite und Engpässe, die als Hemmschuh für die EU-Wirtschaft wirken, bekämpft werden, sind integrierender Bestandteil der beruflichen Mobilität. Der Aktionsplan soll dafür sorgen, dass die europäischen Arbeitsmärkte bis 2005 für alle offen und zugänglich sein werden.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission - vom 13. Februar 2002 - an den Rat, das Europäische Parlament, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Aktionsplan der Kommission für Qualifikation und Mobilität [KOM(2002) 72 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Der Aktionsplan wird den Forderungen nach einer stärkeren beruflichen Mobilität gerecht, d. h. nach einem Wechsel der Arbeitnehmer aus den ärmeren Regionen in die wohlhabenderen Regionen der Europäischen Union. Im Jahr 2000 haben lediglich 0,1 % der europäischen Bevölkerung ihren Wohnsitz in einen anderen Staat verlegt, 1999 sind nur 1,2 % in eine andere Region umgezogen. Diese geringe geografische Mobilität ist besonders dann schwerwiegend, wenn sie die berufliche Mobilität in den Regionen mit Entwicklungsrückstand einschränkt.

Der Aktionsplan bestimmt nicht nur die drei grundlegenden Herausforderungen, die es anzunehmen gilt, nämlich einen Mangel an beruflicher Mobilität, ein geringes Maß an geografischer Mobilität und Schwierigkeiten beim Zugang zu Informationen über die Mobilität, er arbeitet auch die durchzuführenden vorrangigen Aktionen heraus.

Vorrangige Maßnahmen

Die Kommission beabsichtigt, unter Beachtung des Subsidiaritätsprinzips vorrangige Maßnahmen durchzuführen, durch die die großen Herausforderungen der beruflichen Mobilität, der geografischen Mobilität und des Informationsmangels bewältigt werden sollen.

Um bis 2005 wesentliche Fortschritte bei der Mobilität der europäischen Arbeitnehmer herbeizuführen, schlägt die Kommission die folgenden vorrangigen Aktionen vor:

  • Ausweitung von beruflicher Mobilität und Qualifizierung;
  • Verbesserung der Informationen und der Transparenz im Zusammenhang mit den Beschäftigungsmöglichkeiten;
  • Erleichterung der geografischen Mobilität.

Eine Ausweitung von beruflicher Mobilität und Qualifizierung beinhaltet:

  • Erleichterung des Zugangs aller zu Bildung und Ausbildung, insbesondere durch kostenfreien Zugang zum Erwerb von Schlüsselfertigkeiten, unabhängig vom Alter. Einführung von europäischen Qualitätssiegeln für bessere IKT-basierte Bildungssysteme (IKT = Informations- und Kommunikationstechnologie);
  • Sensibilisierung der Studenten, und insbesondere der Studentinnen, für ein Studium im mathematischen, naturwissenschaftlichen und technischen Bereich;
  • Verbesserung des Bildungsstands, insbesondere bessere Integration von behinderten Jugendlichen, von Jugendlichen mit Lernschwierigkeiten, von Jugendlichen aus Einwanderergruppen und ethnischen Minderheitengruppen in die Bildungssysteme;
  • Herstellung von engeren Verbindungen zwischen Bildungswesen und Arbeitswelt. Aufbau eines Netzes für die Kommunikation zwischen Einrichtungen, die in der Wirtschaft und im Bildungswesen tätig sind;
  • Integration der Arbeitnehmer - vor allem der älteren Arbeitnehmer - in innerbetriebliche Ausbildungsprogramme. Diesbezüglich Bereitstellung von Anreizen für Unternehmen und Arbeitnehmer;
  • Verleihung von Preisen an Unternehmen oder staatliche Einrichtungen, die besonders innovative Qualifizierungsstrategien im Bereich des lebenslangen Lernens anwenden;
  • Entwicklung transparenter Definitionen für IKT-Fertigkeiten auf der Grundlage von europäischen Normen sowie von Validierungs-, Zulassungs- und Anerkennungsprogrammen für die Fertigkeiten;
  • bessere Überwachung des Bedarfs an IKT-Fertigkeiten, unter Berücksichtigung der Erfordernisse der Wirtschaft, mit Aufstellung detaillierter Qualifikationsprofile;
  • Entwicklung eines europäischen Rahmens für die Beurteilung und Anerkennung von nichtformalem und informellem Lernen sowie von Arbeitserfahrung;
  • Weiterentwicklung von Instrumenten wie beispielsweise Europass, Europäischer Lebenslauf und Portfolio bis 2003 sowie - gleichzeitig - Erarbeitung eines Systems für die Akkumulation der in verschiedenen Einrichtungen und Staaten erworbenen Qualifikationen
  • Bereitstellung von mehr Finanzmitteln für die Entwicklung der Humanressourcen.

Die Erleichterung der geografischen Mobilität beinhaltet:

  • Wahrung des Rechts, in einem anderen Mitgliedstaat zu arbeiten und zu leben, einschließlich der Anwendung der Bestimmungen über die soziale Sicherheit der Arbeitnehmer;
  • Entwicklung einer EU-weit gültigen Krankenversicherungskarte. Die Kommission schlägt die Einführung einer elektronischen Karte vor, die an die Stelle des derzeitigen Papierformulars E111 treten soll, um so den Anspruch auf Gesundheitsversorgung in der gesamten Union sowie auf Kostenerstattung durch den eigenen Mitgliedstaat zu gewährleisten;
  • Einführung von übertragbaren Zusatzrentenansprüchen;
  • Verbesserung und Vereinfachung der Anerkennung von Qualifikationen bei den reglementierten Berufen. Die reglementierten Berufe sind in einer Reihe von Richtlinien erfasst. Diese Richtlinien sollen demnächst durch eine einzige Richtlinie ersetzt werden, die sich auf sämtliche reglementierte Berufe erstreckt;
  • Intensivierung der Anstrengungen mit dem Ziel, einen Binnenmarkt im Bereich der grenzüberschreitenden Dienstleistungen zu schaffen und die Hindernisse zu beseitigen, die der Niederlassungsfreiheit entgegenstehen;
  • Reform der Steuer- und Sozialleistungssysteme, um so die geografische Mobilität auch innerhalb der Mitgliedstaaten zu verbessern;
  • Sicherstellung des frühzeitigen Erwerbs von Fremdsprachenkompetenzen (spätestens ab dem Alter von 8 Jahren), damit die Schüler bis zum Abschluss der Pflichtschule (im Alter von 16 oder 18 Jahren) mindestens zwei europäische Fremdsprachen erlernen;
  • Förderung der Möglichkeit, einen wesentlichen Teil der weiterführenden Ausbildung, beispielsweise ein Drittel dieser Ausbildung, in einem anderen Mitgliedstaat zu absolvieren;
  • Entwicklung eines europäischen Konzepts von freiwilligen Qualitätsstandards in der allgemeinen und beruflichen Bildung, um die Mobilität in den nichtreglementierten Berufen zu fördern;
  • Abschaffung der Beschränkung von Tarifverträgen auf lokale, regionale oder nationale Qualifikationen;
  • Festlegung einer europäischen Einwanderungspolitik. Dabei wären Drittstaatsangehörigen mit Aufenthaltsrecht in einem Mitgliedstaat europaweit vergleichbare Rechte einzuräumen, wie sie EU-Bürgern gewährt werden, insbesondere in Bezug auf Aufenthaltserlaubnis, Arbeitserlaubnis und Sozialversicherung.

Die Verbesserung der Informationen und der Transparenz im Zusammenhang mit den Beschäftigungsmöglichkeiten beinhaltet:

  • Einrichtung einer Website zur Mobilität als einheitliche europäische Anlaufstelle für einschlägige Informationen, eines umfassenderen Informationsdiensts für reglementierte Berufe. Bis Ende 2002 soll ein Internetportal der Europäischen Union über Bildungsangebote zur Verfügung stehen. Derzeit sind konkrete Informationen über das Recht der Bürger, in anderen Mitgliedstaaten zu leben und zu arbeiten, wie auch über andere Rechte und Möglichkeiten in der Europäischen Union abzufragen über Europe Direct, wo auch Links zu Informations- und Beratungseinrichtungen auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene angeboten werden;
  • Weiterentwicklung des EURES -S ystems (des Arbeitsplatzvermittlungssystems der EU im Internet), einschließlich allgemein anerkannter Klassifikationen der Berufe;
  • Einleitung einer EU-weiten Informationskampagne über Mobilität wie auch spezieller Kampagnen in einzelnen Wirtschaftszweigen.

Die Kommission wird die Umsetzung des Aktionsplans alljährlich anlässlich der Frühjahrstagung des Europäischen Rats bewerten.

Kontext

Für die Erreichung der Ziele, die im März 2000 in Lissabon festgelegt wurden, d. h. die Bereitstellung von mehr und besseren Arbeitsplätzen, die Stärkung des sozialen Zusammenhalts und die Schaffung eines europäischen Raums des Wissens, bedarf es qualifizierter und flexibler Arbeitskräfte für offenere und leichter zugängliche europäische Arbeitsmärkte. Der Aktionsplan ruft die Mitgliedstaaten, die Unternehmen und die Arbeitnehmer selbst dazu auf, sich besser auf die neuen Anforderungen des Arbeitsmarkts einzustellen, auch präsentiert er - an die Adresse der europäischen Regierungen gerichtet - ein konkretes kurzfristiges Ziel: die Einführung einer EU-weit gültigen Krankenversicherungskarte.

Im Anschluss an die Mitteilung über neue europäische Arbeitsmärkte, durch die die Mobilitätsdebatte auf der Tagung des Europäischen Rats von Stockholm im März 2001 angestoßen wurde, hat die Kommission eine hochrangige Task Force mit der Abfassung eines Berichts beauftragt, der die Basis des Aktionsplans bildet.

Der Aktionsplan lässt sich auch von den neuen europäischen Initiativen mit dem Ziel der Schaffung eines europäischen Raums des lebenslangen Lernens und der Förderung der Mobilität der Bürger leiten (siehe insbesondere die Empfehlung des Rates und des Europäischen Parlaments zur Mobilität und den zugehörigen Aktionsplan, den die Mitgliedstaaten gebilligt haben).

Um bis 2005 in der EU offenere und leichter zugängliche Arbeitsmärkte zu realisieren, will die Kommission dafür sorgen, dass der Aktionsplan bei der bevorstehenden Überprüfung der europäischen Beschäftigungsstrategie und bei jeder Initiative zur Schaffung eines europäischen Raums des lebenslangen Lernens berücksichtigt wird.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Bericht der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen vom 25. Januar 2007: Abschlussbericht über die Umsetzung des Aktionsplans der Kommission für Qualifikation und Mobilität [KOM(2007) 24 endgültig - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Die Kommission beurteilt die Umsetzung des Aktionsplans vor allem anhand des Berichts von 2004, dessen Aktionen inzwischen teilweise umgesetzt wurden, und anhand der neuen integrierten Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung (2005-2008).

Der Aktionsplan trägt dazu bei, dass auf dem Weg zu einem für alle offenen und zugänglichen europäischen Arbeitsmarkt Fortschritte in folgendem Kontext erzielt werden:

  • Ausweitung der beruflichen Mobilität und der Qualifikation auf Basis einer Reihe von Benchmark-Vorgaben, die vom Rat im Mai 2003 angenommen wurden und bis 2010 erreicht sein sollten. Seit 2004 wurden zahlreiche Maßnahmen durchgeführt, z. B. wurde im Bereich der Forschung die Initiative „Forscher in Europa" [EN] eingeleitet, auch wurden 2005 die Europäische Charta für Forscher und ein Verhaltenskodex für die Einstellung von Forschern verabschiedet [PDF]. Darüber hinaus wird die Anerkennung von Abschlüssen und Qualifikationen mithilfe des Europass, der einen einheitlichen Rahmen für die Transparenz und die Übertragbarkeit dieser Qualifikationen bietet, und mithilfe des derzeit erstellten europäischen Qualifikationsrahmens (European Qualifications Framework = EQF) für die nichtreglementierten Berufe gefestigt. Im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) dürfte mit der Entwicklung eines übergeordneten europäischen Rahmens für IKT-Qualifikation eine bessere Verständigung über die Art und die Struktur der Qualifikationen der im IKT-Bereich praktisch tätigen Arbeitnehmer erzielt werden. In diesem Zusammenhang müssen auch lebenslanges Lernen und berufliche Weiterbildung gefördert werden, vor allem durch die Entwicklung umfassender Strategien zum lebenslangen Lernen bis Ende 2006.
  • Erleichterung der geografischen Mobilität. Hier gibt es Fortschritte infolge der Genehmigung der Europäischen Krankenversicherungskarte, aufgrund der Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit, der Anerkennung der beruflichen Qualifikationen für die reglementierten Berufe, der Europäischen Qualitätscharta für Mobilität und des Abbaus der Hindernisse bei den Zusatzrenten oder den Aufenthalten von Forschern aus Drittländern in der EU. Allgemeiner betrachtet hat die EU Maßnahmen zur Entwicklung einer gemeinschaftsweiten Einwanderungspolitik getroffen, um den europäischen Bürgern und ihren Familienangehörigen die Ausübung des Freizügigkeits- und Aufenthaltsrechts im Hoheitsgebiet der EU zu erleichtern (Richtlinie 2004/38/EG). Gleichzeitig kommen die Arbeiten an einem gemeinschaftsweiten Ansatz für die Wirtschaftsmigration voran (Grünbuch vom Januar 2005 und Mitteilung der Kommission über einen strategischen Plan zur legalen Zuwanderung).
  • Bessere Informationen und stärkere Transparenz bei den Stellenangeboten. Dazu dürfte das Portal „Europa für Sie" beitragen, das Informationen für Arbeitnehmer, Studierende und Unternehmen bietet, oder auch das EURES-Portal, das künftig einen direkten Zugriff auf sämtliche Stellenangebote ermöglicht, die über die Arbeitsverwaltungen veröffentlicht werden. Darüber hinaus stellt das Mobilitätsportal Eracareers Forschern mit dem Netz Eramore, das 200 Mobilitätszentren in mehr als 30 Ländern umfasst, ein personalisiertes Unterstützungssystem zur Verfügung.

Allerdings müssen noch angemessene Lösungen für einige Herausforderungen gefunden werden, um so die Umsetzung des Aktionsplans zu intensivieren und zu garantieren, dass sich die Europäer der entsprechenden beruflichen und geografischen Veränderungen - vor allem ihrer Rechte und Möglichkeiten - bewusst sind. Überdies stellen sich hauptsächlich die folgenden Herausforderungen:

  • Im Bereich des lebenslangen Lernens ist vor allem auf die Entwicklung kohärenter, umfassender und allen Interessierten offen stehender Strategien sowie geeigneter Anreize und Mechanismen zur Kostenaufteilung hinzuarbeiten, um so die Anpassungsfähigkeit und die Flexibilität der Arbeitnehmer gemäß den beschäftigungspolitischen Leitlinien und dem Lissabon-Programm der Gemeinschaft zu stärken;
  • bezüglich der Qualifikation im Bereich IKT ist vorrangig in die Stärken der EU im internationalen Vergleich und Wettbewerb zu investieren und ein Überblick über die aktuellen Entwicklungen zu gewinnen, damit die Debatte sich auf Fakten stützen kann;
  • beim Abbau der rechtlichen, administrativen und kulturellen Barrieren, die der Mobilität im Hinblick auf die Schaffung eines echten europäischen Arbeitsmarktes entgegenstehen, sind die Arbeiten im Bereich der nichtreglementierten Berufe fortzusetzen und neue Initiativen in Bereichen zu entwickeln wie z. B. Sprachkompetenz oder angemessene Schulung vor Umsetzung einer Mobilitätsentscheidung; diese Zielsetzungen decken sich mit dem neuen allgemeinen Ansatz gemäß dem Fortschrittsbericht 2006, in dem zu einer neuen Partnerschaft zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten aufgerufen wird, um die allgemeinen Herausforderungen bei der Schaffung zahlreicherer und besserer Arbeitsplätze besser zu bewältigen;
  • bei entsprechender Steuerung könnte sich die Wirtschaftsmigration positiv auf die wirtschaftliche und soziale Entwicklung der EU und die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen auswirken;
  • gemäß dem Lissabon-Programm der Gemeinschaft und den neuen Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen (2005-2008) scheint ein integrierter Mobilitätsansatz erforderlich.

Empfehlung 2006/961/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur transnationalen Mobilität innerhalb der Gemeinschaft zu Zwecken der allgemeinen und beruflichen Bildung: Europäische Qualitätscharta für Mobilität [Amtsblatt L 394 vom 30.12.2006].

Mitteilung der Kommission vom 6. Februar 2004 an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Bericht über die Umsetzung des Aktionsplans der Kommission für Qualifikation und Mobilität [KOM(2004) 66 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]. Bei wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, die zur Rezession tendieren (2002 lag das BIP-Wachstum in der EU um 1 %, während 2003 ein BIP-Zuwachs von 0,8 % erwartet wird), kann der entsprechende Rückgang bei den freien Stellen die Neigung zur beruflichen Mobilität schwächen und sich dadurch negativ auf die generelle Mobilität auswirken. Somit waren 2002 weniger Arbeitnehmer (16,4 %) kürzer als ein Jahr beim selben Arbeitgeber beschäftigt, als dies 2000 der Fall war (17,5 %).

Allerdings erinnert der Bericht in einer Bilanz der bisher zu verzeichnenden positiven und negativen Ergebnisse auch daran, dass für den Bereich der beruflichen Mobilität vom Rat eine Reihe von Benchmarks verabschiedet wurden, die bis 2010 erreicht werden sollen, ebenso ein Europass-Rahmenkonzept, um die Transparenz und die Übertragbarkeit der Qualifikationen zu fördern. Trotz der Verzögerungen, die sich beim Entwurf der Richtlinie zur Vereinfachung der Anerkennung von Qualifikationen und beim Entwurf der Richtlinie über die Einreise zur Ausübung einer unselbständigen oder selbständigen Tätigkeit ergeben haben, wurden bei der geografischen Mobilität Fortschritte erzielt, vor allem dank der Einführung der Europäischen Krankenversicherungskarte und einer besseren Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit. Darüber hinaus wurden Informationen und Transparenz in Bezug auf Beschäftigungsmöglichkeiten gefördert durch positive Schritte wie die Eröffnung des europäischen Portals (EN) zur beruflichen Mobilität, den Start der Informationskampagne zur Mobilität oder auch die Modernisierung von EURES.

Außerdem verweist die Kommission auf die wachsende Bedeutung, die diesen Fragen inzwischen in den beschäftigungspolitischen Leitlinien eingeräumt wird, sowie auf die damit verbundenen Arbeiten im Rahmen des Programms Allgemeine und berufliche Bildung 2010. Die neue europäische Beschäftigungsstrategie, die vom Rat am 22. Juli 2003 vereinbart wurde, fordert die Mitgliedstaaten - unter anderem - zur Verbesserung der Anerkennung und Transparenz von Qualifikationen und Kompetenzen, der Übertragbarkeit von Sozialversicherungsrechten und Rentenansprüchen, zu Steuer- und Leistungsanreizen sowie zur Berücksichtigung der arbeitsmarktpolitischen Aspekte der Einwanderung auf. Die Strategie will ferner bewirken, dass bis 2005 Arbeitsuchende in der gesamten EU alle Stellenangebote, die über die Arbeitsverwaltungen der Mitgliedstaaten veröffentlicht werden, konsultieren können. Auch werden die Mitgliedstaaten ermuntert, Strategien für lebenslanges Lernen in enger Verbindung mit den künftigen Zielen der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung umzusetzen.

Schließlich führt die Kommission die Bereiche auf, in denen neue Maßnahmen zu fördern sind, nämlich:

  • die Entwicklung von Qualifikationen im Kontext des lebenslangen Lernens, insbesondere im Bereich der IKT-Qualifikationen;
  • die Förderung eines echten Zugangs für Erwachsene - unabhängig davon, ob sie eine Beschäftigung haben oder Arbeit suchen - zur beruflichen Weiterbildung;
  • die Ausstattung junger Menschen mit den für den Arbeitsmarkt und die Beteiligung am lebenslangen Lernen notwendigen Grundqualifikationen;
  • die Förderung von Initiativen, die bewirken sollen, dass Arbeitskräfte Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten bzw. dort verbleiben und vorwärts kommen können;
  • die Verbesserung, soweit angebracht, der Übertragbarkeit von Sozialversicherungsrechten, einschließlich Renten, in der gesamten Europäischen Union.

Es ist jedoch wichtig, auch weiterhin an der Überwindung von Hemmnissen für die berufliche und geografische Mobilität zu arbeiten.

Entschließung des Rates vom 3. Juni 2002 über Qualifikation und Mobilität [Amtsblatt C 162 vom 6.7.2002]

Letzte Änderung: 28.06.2007

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