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Der „Small Business Act“ für KMU in Europa

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Mitteilung der Europäischen Kommission (KOM(2008) 394 endgültig) – Vorfahrt für KMU in Europa – Der „Small Business Act“ für Europa

ZUSAMMENFASSUNG

WAS IST DER ZWECK DES SMALL BUSINESS ACT (SBA)?

Die Mitteilung legt eine Reihe von Grundsätzen fest, die das Unternehmertum in der EU fördern und es Unternehmen einfacher machen sollen, sich zu entfalten.

Sie enthält außerdem Vorschläge für Rechtsvorschriften, die sowohl auf EU-Ebene als auch auf einzelstaatlicher Ebene in den EU-Ländern umgesetzt werden sollen.

Es handelt sich um ein unverbindliches Dokument, das allerdings durch den Rat gebilligt wurde und die Unterstützung des Europäischen Rats und des Europäischen Parlaments erhalten hat.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Die wichtigsten Prioritäten des SBA sind die Förderung des Unternehmertums, die Verbesserung des Zugangs zu Finanzierung, die Reduzierung des Verwaltungsaufwands und die Verbesserung des Zugangs zu Märkten sowie Internationalisierung.

Diese Prioritäten werden in 10 Grundsätzen festgelegt, die für die Gestaltung und Umsetzung politischer Maßnahmen auf EU- und EU-Länder-Ebene maßgebend sind:

  • 1.

    Ein Umfeld soll entstehen, in dem sich Unternehmer und Unternehmen in Familienbesitz entfalten können und in dem sich unternehmerische Initiative lohnt.

  • 2.

    Rechtschaffene Unternehmer, die insolvent geworden sind, sollen rasch eine zweite Chance bekommen.

  • 3.

    Regelungen sollten nach dem Prinzip „Vorfahrt für KMU“ gestaltet werden.

  • 4.

    Öffentliche Verwaltungen sollen verstärkt auf die Bedürfnisse kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) eingehen.

  • 5.

    Politische Instrumente sollen KMU-gerecht gestaltet werden, sodass die KMU leichter an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen und staatliche Beihilfen besser nutzen können.

  • 6.

    Für die KMU soll der Zugang zu Finanzierungen erleichtert und ein rechtliches und wirtschaftliches Umfeld für mehr Zahlungsdisziplin im Geschäftsleben geschaffen werden.

  • 7.

    Die KMU sollen dabei unterstützt werden, stärker von den Möglichkeiten des EU-Binnenmarkts zu profitieren.

  • 8.

    Weiterqualifizierung und alle Formen von Innovation sollen auf der Ebene der KMU gefördert werden.

  • 9.

    Die KMU sollen in die Lage versetzt werden, Umweltprobleme in Geschäftschancen umzuwandeln.

  • 10.

    Die KMU sollen ermutigt werden, vom Wachstum der Märkte zu profitieren und dafür entsprechende Unterstützung erhalten.

In einer Überprüfung des SBA stellte die Europäische Kommission 2011 fest:

  • Die meisten Initiativen sind übernommen worden.
  • Von den vier Vorschlägen für Rechtsvorschriften wurde einzig die Verordnung über die Satzung der Europäischen Privatgesellschaft nicht angenommen.
  • Es gibt Unterschiede bei den zur Umsetzung gewählten Ansätzen der EU-Länder und bei den Ergebnissen.
  • Die meisten EU-Länder haben Ziele zur Verringerung der Verwaltungsbelastung angenommen, doch nicht alle haben sie erreicht.

In der Überprüfung werden zudem neue Maßnahmen vorgeschlagen, um den SBA in die Strategie Europa 2020 zu integrieren. Zu diesen Maßnahmen zählen:

  • die Förderung des Grundsatzes „nur einmal“ für öffentliche Stellen bei der Anforderung von Informationen oder Dokumenten,
  • die Verbesserung des Zugangs zu Finanzierung durch Kreditbürgschaften, um KMU bei der Bewältigung der Herausforderungen der Globalisierung und des Klimawandels zu unterstützen,
  • eine gemeinsame konsolidierte Bemessungsgrundlage für die Körperschaftssteuer im Binnenmarkt.

Eine öffentliche Konsultation zum SBA im Jahr 2014 stellte fest, dass zwar Fortschritte gemacht wurden, allerdings

  • bereiteten administrative und rechtliche Bürden immer noch die größten Bedenken,
  • sei der Zugang zu Finanzierung trotz der ergriffenen Maßnahmen immer noch erschwert,
  • seien weitere Anstrengungen im Hinblick auf den Marktzugang erforderlich, insbesondere bei der Verbesserung der Verknüpfung bestehender EU-Programme.

HINTERGRUND

Weitere Informationen sind auf der Website der Europäischen Kommission zum „Small Business Act“ erhältlich.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – Vorfahrt für KMU in Europa – Der „Small Business Act“ für Europa (KOM(2008) 394 endgültig vom 25. Juni 2008)

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – Überprüfung des „Small Business Act“ für Europa (KOM(2011) 78 endgültig vom 23. Februar 2011)

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Regulatorische Eignung der EU-Vorschriften (COM(2012) 746 final vom 12. Dezember 2012)

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Aktionsplan Unternehmertum 2020 – Den Unternehmergeist in Europa neu entfachen (COM(2012) 795 final vom 9. Januar 2013)

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Intelligente Regulierung – Anpassung an die Bedürfnisse kleiner und mittlerer Unternehmen (COM(2013) 122 final vom 7. März 2013)

Letzte Aktualisierung: 24.02.2016

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