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Rumänien

BEZUG

Stellungnahme der Kommission [KOM(97) 2003 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(98) 702 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(99) 510 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(2000) 710 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(2001) 700 endg. - SEK(2001) 1753 - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(2002) 700 endg. - SEK(2002) 1409 - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(2003) 676 endg. - SEK(2003) 1211 - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(2004) 676 endg. - SEK(2004) 1200 - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(2005) 534 endg. - SEK(2005) 1354 - nicht im Amtsblatt veröffentlichtVertrag über den Beitritt zur Europäischen Union [Amtsblatt L 157 vom 21.06.2005]

ZUSAMMENFASSUNG

In ihrer Stellungnahme vom Juli 1997 vertrat die Europäische Kommission die Ansicht, dass Rumänien die Voraussetzungen für einen dynamischen und wettbewerbsfähigen Privatsektor noch nicht geschaffen habe. Sie bekräftigte, dass die Industrie des Landes erst langfristig in der Lage sein werde, dem Wettbewerbsdruck auf dem Binnenmarkt standzuhalten. Die Kommission forderte Rumänien auch auf, zur Vorbereitung auf den Beitritt umfangreiche Umstrukturierungsmaßnahmen vorzunehmen und sich auf politischer und administrativer Ebene zu verpflichten, die Hemmnisse zu beseitigen, die dem Wachstum des Sektors entgegenstehen. Es seien erhebliche Anstrengungen erforderlich, insbesondere im Hinblick auf die Umstrukturierung der größten staatlichen Verlustunternehmen.

Im Bericht vom November 1998 wurden Fortschritte festgestellt, insbesondere bei der Umstrukturierung der autonomen Regiebetriebe und der Privatisierung einiger Industriesektoren. Es war noch nicht klar, ob die Neuorganisation der autonomen Regiebetriebe und die Umstrukturierung und Privatisierung der großen Staatsbetriebe in einem annehmbaren Zeitraum zu einer Verringerung der wirtschaftlichen Ungleichgewichte und einer Ankurbelung der Investitions- und Wirtschaftstätigkeit in lebensfähigen Sektoren führen würde. Wären keine wirksamen Maßnahmen ergriffen worden, wäre eine weitere Verschlechterung der gesamtwirtschaftlichen Lage unvermeidlich gewesen.

In ihrem Bericht vom Oktober 1999 stellte die Kommission fest, dass die Regierung mit der Durchführung ihres Reformprogramms für die Industrie begonnen hatte. Allerdings fehlte es noch an einer strategischen Industriepolitik und den notwendigen administrativen Kapazitäten im Ministerium für Industrie und Handel. Der Fortschritt der rumänischen Wirtschaft wurde weiterhin durch das Fehlen effizienter Umstrukturierungspläne, die instabilen Rahmenbedingungen für ausländische Investoren, die unterentwickelte Inlandsnachfrage sowie die Verschuldung zahlreicher Großunternehmen gebremst.

In dem Bericht vom November 2000 wurde betont, dass der Umstrukturierungs- und Privatisierungsprozess nicht planmäßig vorangekommen und nicht transparent genug gewesen sei. Die sich ständig ändernden rechtlichen Rahmenbedingungen wirkten sich ungünstig auf die Privatisierung und Umstrukturierung sowie Investitionen aus. Korruption und Schwarzmarktwirtschaft seien Probleme, die rasch gelöst werden müssten, um ein günstiges Umfeld für die Wirtschaft zu schaffen.

In dem Bericht vom November 2001 wurde auf die Fortschritte hingewiesen, die Rumänien im Hinblick auf die Industriepolitik und auf dem Gebiet der KMU erzielt hatte. Allerdings wurde auch festgestellt, dass noch erhebliche weitere Anstrengungen zu unternehmen seien.

Im Bericht vom Oktober 2002 wurde auf die Fortschritte im Bereich der Industriepolitik eingegangen, jedoch auch festgestellt, dass die Privatisierung nur langsam vorankam. Was die KMU anging, so waren zwar Anstrengungen unternommen worden, doch musste das Unternehmensumfeld noch verbessert werden.

Im Bericht vom November 2003 kam die Kommission zu dem Schluss, dass Rumänien Fortschritte bei der Schaffung von Strukturen zur Umsetzung seiner Industriepolitik und bei der Privatisierung gemacht hatte. Außerdem hatte das Land bedeutende Fortschritte bei der Verbesserung des Unternehmensumfelds für KMU erzielt.

Im Bericht vom Oktober 2004 wurde festgestellt, dass Rumänien stetige Fortschritte in der Industriepolitik erziele. Allerdings müsse das Land diese Politik konsequent umsetzen.

In dem Bericht vom Oktober 2005 kommt die Kommission zu dem Schluss, dass Rumänien bis zu seinem Beitritt in der Lage sein dürfte, den Besitzstand im Bereich der Industriestrategie anzuwenden. Dennoch müsse das Land seine Anstrengungen fortsetzen, um seine Verpflichtungen zu erfüllen.

Der Beitrittsvertrag wurde am 25. April 2005 unterzeichnet und der Beitritt fand am 1. Januar 2007 statt.

GEMEINSCHAFTLICHER BESITZSTAND

Ziele der gemeinschaftlichen Industriepolitik sind die Steigerung der industriellen Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen sowie die Anhebung der Beschäftigungsquote und des Lebensstandards. Mit ihrer Hilfe soll in der Europäischen Gemeinschaft ein Umfeld geschaffen werden, das günstig ist für die unternehmerische Initiative und die Gründung und Weiterentwicklung von Unternehmen (insbesondere von kleinen und mittleren Unternehmen), die industrielle Zusammenarbeit sowie die Erschließung des industriellen Potenzials in den Bereichen Innovation, Forschung und technologische Entwicklung. Vor diesem Hintergrund besteht die Gemeinschaftsstrategie einerseits in der Festlegung von Handlungsgrundsätzen und andererseits in der Ausarbeitung industriepolitischer Erklärungen horizontaler oder sektoraler Art. Für die Umsetzung der gemeinschaftlichen Industriepolitik wird auf das Instrumentarium anderer Politikbereiche der Gemeinschaft zurückgegriffen. Es kommen sowohl Instrumente der Marktsteuerung zum Einsatz (Produktspezifikationen und Marktzugang, Handelspolitik, staatliche Beihilfen und Wettbewerbspolitik) als auch Maßnahmen zur Förderung der Strukturanpassung der Industrie (stabiles gesamtwirtschaftliches Umfeld, Technologie, Ausbildung usw.).

Damit die Beitrittsländer in der Lage sind, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten, müssen sie zum Zeitpunkt des Beitritts über eine hinreichend wettbewerbsfähige Industrie verfügen. Dabei muss erkennbar sein, dass sie im Einklang mit Artikel 157 EG-Vertrag eine Politik der offenen und wettbewerbsfähigen Märkte verfolgen. Die in dem Europa-Abkommen vorgesehene gute Zusammenarbeit zwischen der EU und den Beitrittsländern in den Bereichen Industrie, Investitionen, Normung und Bewertung der Konformität mit den Gemeinschaftsvorschriften ist ebenfalls ein guter Gradmesser dafür, ob die Entwicklung der Beitrittsländer in die richtige Richtung geht.

BEWERTUNG DER LAGE

In ihrer Stellungnahme von 1997 hatte die Kommission festgestellt, dass die rumänische Wirtschaft sich nur wenig am Prozess des Übergangs zur Marktwirtschaft beteilige. Seitdem hat Rumänien eine Industriepolitik ausgearbeitet, die weitgehend den Gemeinschaftsgrundsätzen entspricht. Die Industriestrategie des Landes beruht heute auf den Marktkräften und ist stabil und berechenbar. Das Papier zur Industriepolitik Rumäniens und der begleitende Maßnahmenplan erfüllen die Anforderungen des Kapitels Industriepolitik, wenn auch eine Überarbeitung erforderlich ist. Festzustellen sind eine Verbesserung des Unternehmensumfelds, die Förderung ausländischer Investitionen und die Beschleunigung des Privatisierungsprozesses; die Umstrukturierung der Stahlindustrie wird fortgesetzt. Allerdings kann diese Politik noch nicht ihr ganzes Potenzial entfalten, da noch einige strukturelle Schwächen wirtschaftlicher, administrativer und rechtlicher Art bestehen.

Um seine Beitrittsvorbereitungen abschließen zu können, sollte Rumänien seine Privatisierungs- und Umstrukturierungsanstrengungen verstärken. Das Land sollte dafür sorgen, dass seine Privatisierungsstrategie vollständig umgesetzt wird, und es sollte die verschiedenen mit dem Privatisierungsprozess verbundenen Probleme lösen; dies gilt insbesondere für die Zeit nach der Privatisierung. Zudem muss Rumänien die Umstrukturierung der industriellen Schlüsselsektoren fortsetzen und vor allem die Strategie zur Umstrukturierung der Stahlindustrie tatsächlich umsetzen und dabei auf die Einhaltung der Gemeinschaftsvorschriften für den Wettbewerb und staatliche Beihilfen achten. Ferner muss die 2002 festgelegte Strategie aktualisiert werden. Die geschaffenen Verwaltungsstrukturen und -kapazitäten müssen konsolidiert werden.

Dieses Kapitel ist vorläufig abgeschlossen. Es wurde keine Übergangsregelung beantragt, und Rumänien ist seinen Verpflichtungen nachgekommen (siehe Bericht 2002).

Seit der Stellungnahme der Kommission von 1997 hat Rumänien eine Reihe von Maßnahmen zur Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) ergriffen. Dadurch hat die wirtschaftliche Bedeutung dieser Unternehmen erheblich zugenommen. Heute entspricht die KMU-Politik Rumäniens im Großen und Ganzen den Grundsätzen der gemeinschaftlichen Unternehmenspolitik. Rumänien beteiligt sich am Mehrjahresprogramm für Unternehmen und unternehmerische Initiative, insbesondere für die kleinen und mittleren Unternehmen, und hat im Jahr 2002 die Europäische Charta für Kleinunternehmen gebilligt. Die Entwicklungsstrategie für den KMU-Sektor für den Zeitraum 2004-2008 wurde aktualisiert. Fortschritte wurden auch hinsichtlich der Vereinfachung und Verbesserung der Verwaltungsverfahren und der Rahmenbedingungen für KMU festgestellt. Insbesondere wurde ein Garantiefonds eingerichtet, um ihnen den Zugang zu Finanzmitteln zu erleichtern. Überdies wurde 2004 ein Gesetz über Anreize für die Gründung und den Ausbau von KMU verabschiedet, das eine Definition der KMU enthält.

Um seine Beitrittsvorbereitungen abschließen zu können, sollte Rumänien weiter an der vollständigen und wirkungsvollen Umsetzung seiner KMU-Politik und der Europäischen Charta für Kleinunternehmen arbeiten. Ferner sollte das Land das Unternehmensumfeld weiter verbessern. Es geht darum, für die KMU ein stabiles rechtliches Umfeld zu gewährleisten und das rechtliche und administrative Umfeld zu vereinfachen. Darüber hinaus sollte Rumänien die vollständige Übernahme der Gemeinschaftsdefinition der KMU gewährleisten.

Dieses Kapitel ist vorläufig geschlossen. Es wurde keine Übergangsregelung beantragt, und Rumänien ist seinen Verpflichtungen nachgekommen (siehe Bericht 2002).

Letzte Änderung: 13.02.2006

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