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Gemeinsames Unternehmen für europäisches Hochleistungsrechnen

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Verordnung (EU) 2018/1488 zur Gründung des Gemeinsamen Unternehmens für europäisches Hochleistungsrechnen

WAS IST DER ZWECK DER VERORDNUNG?

Mit der Verordnung wird das Gemeinsame Unternehmen für europäisches Hochleistungsrechnen (EuroHPC JU) im Rahmen des Artikels 187 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union eingerichtet.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Aufgaben

Die Aufgabe des Gemeinsamen Unternehmens EuroHPC JU besteht in der Einrichtung und Aufrechterhaltung einer integrierten Hochleistungsrechen- und Dateninfrastruktur von Weltrang sowie eines wettbewerbsintensiven und innovativen Hochleistungsrechenökosystems in der EU.

Ziele und Aktivitäten

Ziele des gemeinsamen Unternehmens EuroHPC JU:

  • Bereitstellung der bestmöglichen, wettbewerbsfähigen Hochleistungsrechen- und Dateninfrastruktur für die Forschungs- und Wissenschaftsgemeinschaft sowie für die Wirtschaft einschließlich kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) und für den öffentlichen Sektor aus der EU oder aus mit Horizont 2020 assoziierten Ländern sowie Unterstützung der Entwicklung der entsprechenden Technologien und Anwendungen für viele verschiedene Gebiete;
  • Schaffung eines Rahmens für die Anschaffung einer integrierten, bedarfs- und nutzerorientierten Weltklasse-Hochleistungsrechen- und Dateninfrastruktur auf Peta-Niveau* und Vor-Exa-Niveau* in der EU;
  • Gewährleistung der Koordinierung und angemessener Finanzmittel auf EU-Ebene in Bezug auf die Unterstützung der Entwicklung und Anschaffung einer solchen Infrastruktur, die Nutzern aus dem öffentlichen Sektor und dem Privatsektor hauptsächlich für Zwecke der Forschung und Innovation zur Verfügung stehen soll;
  • Unterstützung einer ehrgeizigen Forschungs- und Innovationsagenda zur Entwicklung und Aufrechterhaltung eines Hochleistungsrechenökosystems (Exa-Niveau* und darüber hinaus) von Weltrang in der EU, das alle Segmente der wissenschaftlichen und industriellen Wertschöpfungskette umfasst, einschließlich Technologien für Prozessoren mit niedrigem Stromverbrauch und Middleware, Algorithmen und Code-Entwurf, Anwendungen und Systeme, Dienste und Anlagentechnik, Vernetzung, Fachwissen und Qualifikationen für das Zeitalter der nächsten Generation des Hochleistungsrechnens;
  • Förderung der Verbreitung und systematischen Anwendung von Forschungs- und Innovationsergebnissen, die in der EU von Nutzern aus Wissenschaft, Wirtschaft einschließlich KMU und öffentlichem Sektor erarbeitet wurden.

Vorteile

Das Gemeinsame Unternehmen EuroHPC JU wird:

  • zum industriellen Bestreben der Wertgenerierung in Europa beitragen;
  • eine integrierte Hochleistungsrechen- und Dateninfrastruktur von Weltrang in der EU entwickeln, einsetzen, erweitern und aufrechterhalten;
  • ein wettbewerbsintensives und innovatives Hochleistungsrechenökosystem entwickeln und fördern.

Außerdem wird es ein Forschungs- und Innovationsprogramm zur Entwicklung von Technologien und Maschinen (Hardware) sowie von Anwendungen (Software) fördern, die auf diesen Supercomputern laufen würden.

Sein Ziel besteht darin, die EU bis 2020 mit einer Infrastruktur von Vor-Exa-Supercomputern auszustatten und die notwendigen Technologien und Anwendungen zu entwickeln, um die Exa-Kapazitäten zu erreichen.

Mitglieder

Neben der EU (vertreten durch die Europäische Kommission) sind die folgenden Mitglieder beteiligt.

  • Mitgliedsländer: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien und Ungarn.
  • Private Partner: die Europäische Technologieplattform für Hochleistungsrechnen (ETP4HPC) und die Vereinigung Big Data Value Association (BDVA) sowie weitere Interessenträger (Nutzer, Hochleistungsrechenzentren und Forschungsorganisationen).

Andere EU-Länder oder Länder, die mit dem Programm Horizont 2020 assoziiert sind, können Mitglieder des Gemeinsamen Unternehmens EuroHPC JU unter der Bedingung werden, dass sie zu seiner Finanzierung und zur Erreichung seiner Ziele beitragen.

Eine Rechtsperson mit Sitz in einem EU-Land oder einem mit dem Programm Horizont 2020 assoziierten Land, das Forschung und Innovation direkt oder indirekt fördert, kann die Mitgliedschaft im Gemeinsamen Unternehmen EuroHPC JU unter der Bedingung beantragen, dass sie zu seiner Finanzierung und zur Erreichung seiner Ziele beiträgt.

Leitungsstruktur

Die Leitungsstruktur besteht aus:

  • einem Verwaltungsrat, bestehend aus den Vertretern der EU und der beteiligten Staaten, verantwortlich für die strategischen Entscheidungen und die Finanzierungsbeschlüsse im Zusammenhang mit den Tätigkeiten des Gemeinsamen Unternehmens EuroHPC JU;
  • einem wissenschaftlich-technischen Beirat, bestehend aus den Vertretern aus Wissenschaft und Wirtschaft als Nutzer und Technologieanbietern, die den Verwaltungsrat in Bezug auf die strategische Forschungs- und Innovationsagenda sowie die Anschaffung und den Betrieb der im Eigentum des Gemeinsamen Unternehmens EuroHPC JU stehenden Supercomputer unabhängig beraten.

Haushaltsplan

Das Gemeinsame Unternehmen EuroHPC JU stellt seine Förderung der Teilnehmer in Form von Beschaffungsmaßnahmen oder Forschungs- und Innovationsfinanzhilfen im Anschluss an ein Ausschreibungsverfahren bereit. Es wird von dessen Mitgliedern gemeinsam finanziert mit einem Haushalt in Höhe von etwa 1 Milliarde Euro. Der finanzielle Beitrag der EU wird sich bis auf 486 Millionen Euro belaufen – aus dem Programm Horizont 2020, aber auch aus der Fazilität Connecting Europe – einhergehend mit derselben Summe von den teilnehmenden Ländern. Die Privatmitglieder des Gemeinsamen Unternehmens EuroHPC JU werden dafür Sorge tragen, dass ihre konstituierenden und verbundenen Rechtspersonen Beiträge in Höhe von mindestens 422 Millionen Euro an das EuroHPC JU leisten.

Zeitachse

Das Gemeinsame Unternehmen EuroHPC JU mit Sitz in Luxemburg wurde offiziell am 28. Oktober 2018 gegründet und wird bis Ende 2026 in Betrieb sein.

WANN TRITT DIE VERORDNUNG IN KRAFT?

Sie ist am 28. Oktober 2018 in Kraft getreten.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

SCHLÜSSELBEGRIFFE

Peta-Niveau: Systeme, die in der Lage sind, eine Billiarde bzw. 1015 Rechenprozesse in der Sekunde durchzuführen.
Vor-Exa-Niveau: Systeme, die in der Lage sind, eine Trillion bzw. 1017 Rechenprozesse in der Sekunde durchzuführen.
Exa-Niveau: Systeme, die in der Lage sind, eine Trillion bzw. 1018 Rechenprozesse in der Sekunde durchzuführen.

HAUPTDOKUMENT

Verordnung (EU) 2018/1488 des Rates vom 28. September 2018 zur Gründung des Gemeinsamen Unternehmens für europäisches Hochleistungsrechnen (ABl. L 252 vom 8.10.2018, S. 1-34)

VERBUNDENE DOKUMENTE

Verordnung (EU) Nr. 1291/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 über das Rahmenprogramm für Forschung und Innovation „Horizont 2020“ (2014-2020) und zur Aufhebung des Beschlusses Nr. 1982/2006/EG (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 104-173)

Die im Nachhinein vorgenommenen Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 1291/2013 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

Beschluss 2013/743/EU des Rates vom 3. Dezember 2013 über das Spezifische Programm zur Durchführung des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation „Horizont 2020“ (2014-2020) und zur Aufhebung der Beschlüsse 2006/971/EG, 2006/972/EG, 2006/973/EG, 2006/974/EG und 2006/975/EG (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 965-1041)

Siehe konsolidierte Fassung.

Konsolidierte Fassung des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union – Dritter Teil – Die internen Politiken und Maßnahmen der Union – Titel XIX – Forschung, technologische Entwicklung und Raumfahrt – Artikel 187 (ex-Artikel 171 EGV) (ABl. C 202 vom 7.6.2016, S. 131)

Letzte Aktualisierung: 13.03.2019

Üles