All official European Union website addresses are in the europa.eu domain.
This document is an excerpt from the EUR-Lex website
BARRIEREFREIHEIT IM INTERNET
Das Internet (World Wide Web) wurde von Anfang an so konzipiert, dass es für alle Menschen funktioniert, unabhängig von der verwendeten Hard- oder Software, der Sprache, dem Standort oder den Fähigkeiten, womit es für Menschen mit den unterschiedlichsten Fähigkeiten in Bezug auf Hören, Bewegung, Sehen und Kognition zugänglich ist.
Die Barrierefreiheit im Internet beseitigt Kommunikations- und Interaktionshindernisse, mit denen viele Menschen konfrontiert sind. Wenn Websites, Anwendungen, Technologien oder Instrumente allerdings schlecht gestaltet sind, können sie Barrieren schaffen, die Menschen von der Nutzung des Internets ausschließen. Die Barrierefreiheit ist von entscheidender Bedeutung für Entwickelnde und Organisationen, die qualitativ hochwertige Websites, Anwendungen und Webinstrumente erstellen wollen, ohne irgendeine Person – ob mit oder ohne Behinderung – von der Nutzung ihrer Produkte und Dienste auszuschließen.
Unternehmen mit barrierefreien Diensten sind in der Lage, einen größeren, meist ungenutzten Kundenstamm zu erreichen und daraus wirtschaftlichen Nutzen zu ziehen. Schätzungsweise 100 Millionen Menschen in der Europäischen Union (EU) sind in irgendeiner Form von einer Behinderung betroffen, womit sie einen wichtigen Markt abbilden.
Bei der Barrierefreiheit im Internet geht es nicht nur um technische Standards, Webarchitektur und Design. Sie stellt eine Frage des politischen Willens und der moralischen Verpflichtung dar, die im Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen verankert ist.
Das World Wide Web Consortium (W3C) erarbeitet internationale Normen für das Internet. Die W3C-Initiative für Barrierefreiheit im Internet erstellt Normen und Hilfsmaterialien, um das Verständnis für Barrierefreiheit im Internet und deren Umsetzung zu fördern.
Die EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit im Internet (Richtlinie (EU) 2016/2102) ist seit dem 22. Dezember 2016 in Kraft. Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen einen besseren Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen zu ermöglichen, damit sie uneingeschränkt und aktiv an der digitalen Wirtschaft und Gesellschaft teilhaben können. Die Europäische Kommission hat die Expertengruppe für die Richtlinie zur Barrierefreiheit im Internet eingerichtet, um die Umsetzung der Richtlinie zu unterstützen, die Zusammenarbeit zwischen den EU-Mitgliedstaaten und den Interessengruppen zu erleichtern und bewährte Verfahren auszutauschen.
Nachstehend finden sich einige Beispiele für die Barrierefreiheit im Internet.
SIEHE AUCH