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Städtepartnerschaften

Städtepartnerschaften sind ein Mittel der institutionellen Zusammenarbeit, das die EU nutzt, um Fachwissen zwischen den öffentlichen Verwaltungen in den EU-Ländern und den Partner- oder Empfängerländern auszutauschen. Es handelt sich um eine langfristige Zusammenarbeit vor Ort und wird durch das Instrument TAIEX (Technische Hilfe und Informationsaustausch) ergänzt, das auf kurzfristigere Aktivitäten wie Studienbesuche, Expertenmissionen oder Workshops ausgerichtet ist.

Städtepartnerschaften werden im Rahmen bestimmter EU-Außenhilfeprogramme, insbesondere des Instruments für Heranführungshilfe (IPA) und des Europäischen Nachbarschaftsinstruments (ENI), eingesetzt. Sie sind eine Form der institutionellen Zusammenarbeit und des Aufbaus von Kapazitäten, die dazu verwendet werden, spezifische konkrete verpflichtende operative Ergebnisse zu erzielen, die von der EU und den Partner- und Empfängerländern vereinbart werden.

Im Rahmen des IPA, das Länder umfasst, die als Kandidaten oder potenzielle Kandidaten für eine EU-Mitgliedschaft infrage kommen, werden Städtepartnerschaften dazu verwendet, die öffentlichen Verwaltungen in diesen Ländern dabei zu unterstützen, EU-Rechtsvorschriften und -Normen (auch bekannt als Besitzstand der Union) in ihr nationales Recht zu integrieren sowie dieses neue Recht um- und durchzusetzen. Städtepartnerschaften zielen darauf ab, die in der EU entwickelten bewährten Verfahren auszutauschen, zur Reform der öffentlichen Verwaltung (PAR — Public Administration Reform) beizutragen und langfristige Arbeitsbeziehungen zwischen den öffentlichen Verwaltungen in bestehenden und künftigen EU-Ländern zu fördern.

Städtepartnerschaften kommen auch in den Partnerländern der östlichen und südlichen Nachbarschaft vor. In diesem Fall werden die Städtepartnerschaften als Mittel zur Kapazitätserweiterung in öffentlichen Verwaltungen eingesetzt:

  • durch Mitarbeiterschulungen,
  • durch die Unterstützung der strukturellen Reorganisation,
  • durch die Unterstützung der Sektorreformen der Partnerländer in der öffentlichen Verwaltung und
  • durch die Unterstützung der rechtlichen Annäherung an die EU.

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