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Ständige Strukturierte Zusammenarbeit (SSZ)

Die Ständige Strukturierte Zusammenarbeit bietet einen Rahmen und einen Prozess zur Stärkung der Verteidigungszusammenarbeit zwischen denjenigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU), die dazu fähig und bereit sind. 25 Mitgliedstaaten sind der Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit beigetreten und haben sich darauf geeinigt, innerhalb dieses Rahmens gemeinsam mehr in Verteidigungsfähigkeiten zu investieren, sie zu planen, zu entwickeln und zu betreiben. Derzeit beteiligen sich Dänemark und Malta nicht an der Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit.

Das Ziel der Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit, die durch Artikel 42 Absatz 6 und Artikel 46 des Vertrags über die Europäische Union sowie durch das Protokoll Nr. 10 eingeführt wurde, besteht darin, dass die betreffenden Mitgliedstaaten gemeinsam zu einem kohärenten vollständigen Angebot an Verteidigungsfähigkeiten gelangen, das ihnen für nationale und multinationale (u. a. EU, NATO, Vereinte Nationen) Missionen und Operationen zur Verfügung steht. Die Ständige Strukturierte Zusammenarbeit wurde im Jahr 2017 durch den Beschluss (GASP) 2017/2315 des Rates formell eingerichtet.

Die Ständige Strukturierte Zusammenarbeit bezweckt Folgendes:

  • die Fähigkeiten der EU im Bereich der internationalen Sicherheit verbessern;
  • zum Schutz der EU-Bürgerinnen und -Bürger beitragen;
  • die Wirksamkeit der Verteidigungsausgaben optimieren.

Die Teilnahme ist freiwillig und die Entscheidungsgewalt verbleibt bei den einzelnen Mitgliedstaaten, während gleichzeitig der besondere Charakter ihrer Sicherheits- und Verteidigungspolitik berücksichtigt wird.

Die teilnehmenden Mitgliedstaaten entwickeln gemeinsam Projekte, um:

  • die militärische Ausbildung und Übungen zu verbessern;
  • gemeinsam ihre Fähigkeiten zu stärken, auch im Cyberspace.

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