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Allgemeines Präferenzsystem (APS)

Das 1971 eingeführte APS der EU ist ein System, das es bedürftigen Entwicklungsländern ermöglicht, niedrigere Zölle auf ihre Exporte in die EU zu zahlen. Die APS-Regelungen wurden 2012 im Rahmen der Verordnung (EU) Nr. 978/2012 überarbeitet.

Das APS soll dazu beitragen, die Wirtschaft der betreffenden Länder anzukurbeln, die Armut zu verringern und Arbeitsplätze zu schaffen. Auf diese Weise können sich diese Länder durch den Export ihrer Produkte in die EU besser in die Weltwirtschaft integrieren.

Basierend auf internationalen Werten und Prinzipien, einschließlich der Arbeitnehmer- und Menschenrechte, umfasst das APS:

  • Standard-APS – Zölle für Güter, die aus einem Entwicklungsland eingeführt werden, sind herab- oder ausgesetzt. Dies gilt nicht, sofern ein Land von der Weltbank in drei aufeinanderfolgenden Jahren unmittelbar vor der Aktualisierung der EU-Liste der begünstigten Länder als Land mit hohem Einkommen oder mit mittlerer/oberer Einkommenskategorie eingestuft wurde.
  • APS+ (Anreizschema) – für Länder, die 27 internationale Übereinkommen zu Menschen- und Arbeitnehmerrechten, zum Umweltschutz und zur verantwortungsvollen Staatsführung ratifiziert und umgesetzt haben, gelten noch niedrigere Zolltarife.
  • Everything But Arms – Alles außer Waffen (EBA) für die am wenigsten entwickelten Länder – vollständig zoll- und kontingentsfreie Einfuhren aller Güter aus Ländern, die von den Vereinten Nationen als am wenigsten entwickelt (LDC) eingestuft wurden, mit Ausnahme von Waffen.

Die EU kann die Regelung vorübergehend aussetzen, wenn beispielsweise ein Entwicklungsland gegen Menschenrechts- und Arbeitsrechtskonventionen verstößt, unlautere Handelspraktiken anwendet oder Zollkontrollen nicht einhält (z. B. die Ausfuhr oder Durchfuhr illegaler Drogen erlaubt).

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