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Mitgliedstaaten der EU, deren Währung nicht der Euro ist, können am einheitlichen Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism – SSM) teilnehmen. Hierfür fordern sie die enge Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Zentralbank (EZB) und den nationalen zuständigen Behörden ein.
Der Aufbau der engen Zusammenarbeit erfolgt in zwei Schritten.
Das ersuchende Land führt nationale Rechtsvorschriften ein, sodass die EZB ihre Aufsichtsfunktion ausüben kann.
Dann führt die EZB eine umfassende Einschätzung der Kreditinstitutionen des Landes durch, um grundlegende Probleme/Lücken zu erkennen und sicherzustellen, dass alle notwendigen Korrekturmaßnahmen umgesetzt werden.
Sobald diese Einschätzung beendet und bestanden ist, entscheidet die EZB darüber, wie die Aufsichtsfunktion ausgeführt werden soll und wann die enge Zusammenarbeit beginnt.
Im Rahmen der engen Zusammenarbeit beim einheitlichen Aufsichtsmechanismus wird der teilnehmende Mitgliedstaat Teil des Systems der europäischen Bankenaufsicht. Die nationalen zuständigen Behörden haben dann den gleichen Status wie andere nationale zuständige Behörden von Mitgliedstaaten, die am einheitlichen Aufsichtsmechanismus teilnehmen. Es gibt Anpassungen dieses Verfahrens, um dem Unterschied zwischen Mitgliedstaaten im Euro-Währungsgebiet und solchen, deren Währung nicht der Euro ist, gerecht zu werden.
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