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Wohlergehen der Tiere

Die Europäische Union (EU) verfügt über eines der weltweit umfassendsten Regelwerke zum Tierwohl, das landwirtschaftliche Nutztiere im Betrieb, beim Transport und bei der Schlachtung abdeckt.

In diesem Regelwerk wird den fünf Freiheiten Rechnung getragen, die im Übereinkommen des Europarats zum Schutz von Tieren in landwirtschaftlichen Tierhaltungen enthalten sind:

  • Freiheit von Hunger und Durst,
  • Freiheit von haltungsbedingten Beschwerden,
  • Freiheit von Schmerz, Verletzungen und Krankheiten,
  • Freiheit zum Ausleben normaler Verhaltensmuster sowie
  • Freiheit von Angst und Stress.

In Artikel 13 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU ist festgelegt, dass den Erfordernissen des Wohlergehens der Tiere als fühlende Wesen in vollem Umfang Rechnung zu tragen ist.

Seit 1974, als die erste EU-Gesetzgebung zum Tierwohl erlassen wurde, haben sich die Erfordernisse des Wohlergehens der Tiere auf der Grundlage fundierter wissenschaftlicher Erkenntnisse weiterentwickelt und die Lebensqualität der Tiere in Übereinstimmung mit den Erwartungen der Bürger und den Anforderungen des Marktes verbessert.

Heute ist das Wohlergehen der Tiere ein zentrales Element der Nachhaltigkeit, da ein hohes Maß an Tierwohl mit einem geringeren Antibiotikaeinsatz, gesünderen Tieren in der Lebensmittelkette und einer geringeren Übertragung von Krankheiten von Tieren auf Menschen verbunden ist.

Das Wohlergehen der Tiere als maßgeblicher Beitrag zu einer nachhaltigen Viehwirtschaft ist ein wesentliches Element der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“, die von der Europäischen Kommission im Mai 2020 im Rahmen des europäischen Grünen Deals angenommen wurde. Die Kommission wird im Rahmen dieser Strategie die Rechtsvorschriften zum Wohlergehen der Tiere überarbeiten, um sie mit den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen in Einklang zu bringen, ihren Anwendungsbereich auszuweiten, die Durchsetzung zu erleichtern und so letztlich ein höheres Maß an Tierwohl sicherzustellen. Hierzu werden die Schlussfolgerungen aus der Bewertung der EU-Strategie für den Schutz und das Wohlergehen von Tieren 2012-2015 herangezogen. Die Kommission wird auch prüfen, ob sich der Werteaspekt entlang der Lebensmittelkette besser durch Tierwohlkennzeichnungen vermitteln lässt.

Obwohl das Thema Tierwohl in erster Linie auf EU-Ebene behandelt wird, ist die EU nicht ausschließlich dafür zuständig. Fragenkomplexe wie etwa der Einsatz von Tieren in Shows und bei Kultur- oder Sportveranstaltungen fallen in die Zuständigkeit der EU-Länder auf nationaler Ebene.

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