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Dieses Dokument ist ein Auszug aus dem EUR-Lex-Portal.

Elektronische Kommunikationsdienste

Wie im europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation (Richtlinie (EU) 2018/1972) festgelegt, werden elektronische Kommunikationsdienste üblicherweise gegen Zahlung über elektronische Kommunikationsnetze bereitgestellt. Dazu gehören – außer für Dienste, die die Bereitstellung oder redaktionelle Kontrolle von mittels solcher Netze und Dienste übertragenen Inhalten zum Gegenstand haben – die folgenden Dienste:

  • Internetzugangsdienst – ein öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienst, der unabhängig von der verwendeten Netztechnologie und den verwendeten Endgeräten Zugang zum Internet und somit Verbindungen zu praktisch allen Abschlusspunkten des Internets bietet;
  • interpersonelle Kommunikationsdienste;
  • Dienste, die gänzlich oder überwiegend zur Sendung von Signalen verwendet werden, wie Übertragungsdienste, die für die Bereitstellung von Diensten der Maschine-Maschine-Kommunikation oder den Rundfunk verwendet werden.

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