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Auf dem Weg zu einem Europäischen Konsens über die humanitäre Hilfe
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Auf dem Weg zu einem Europäischen Konsens über die humanitäre Hilfe
Die Annahme einer gemeinsamen Erklärung zur humanitären Hilfe soll die Reaktion auf von Menschen verursachte Krisen und Naturkatastrophen weltweit durch ein koordiniertes Vorgehen der Europäischen Union (EU), ihrer Mitgliedstaaten und ihrer Partner verbessern.
RECHTSAKT
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat vom 13. Juni 2007 für einen europäischen Konsens zur humanitären Hilfe [KOM(2007) 317 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].
ZUSAMMENFASSUNG
Die Kommission stellt die Grundsätze des zukünftigen europäischen Konsenses über die humanitäre Hilfe der Europäischen Union (EU) vor. Diese gemeinsame Erklärung soll dazu beitragen, die Wirksamkeit der Hilfe zu erhöhen, indem sie die Komplementarität der Maßnahmen von EU und Mitgliedstaaten verbessert.
Die Europäische Union (EU) ist weltweit der größte Geber von humanitärer Hilfe. Sie bündelt die Hilfe auf europäischer und nationaler Ebene. Allerdings muss die EU in Zukunft ihre Hilfe stärker strategisch ausrichten, vor allem angesichts der neuen Herausforderungen:
Der zukünftige europäische Konsens zur humanitären Hilfe muss auch mit dem europäischen Konsens für die Entwicklung im Einklang stehen.
Eine gemeinsame Sichtweise der humanitären Hilfe entwickeln
Die humanitäre Hilfe beruht auf spezifischen Grundsätzen und Modalitäten. Die Kommission schlägt daher vor, dass die EU die Einhaltung folgender Grundsätze gewährleistet:
Der Erfahrungsaustausch soll dazu beitragen, die Wirkung der Hilfe zu verbessern, auch durch die internationale Zusammenarbeit. In diesem Zusammenhang muss die EU ihr Engagement für die Initiative „Beispielhaftes Geberverhalten im Rahmen der humanitären Hilfe (EN)“ verstärken.
Verwirklichung dieser Prinzipien in der praktischen Arbeit
Die finanzielle humanitäre Hilfe muss unter dem Blickwinkel einer größeren Effizienz analysiert werden. Daher empfiehlt die Kommission, dass die EU:
Außerdem ist die Mitwirkung aller Akteure wichtig für die Durchführung der Maßnahmen. Es handelt sich insbesondere um die europäischen und örtlichen Nichtregierungsorganisationen, die Vereinten Nationen über das Amt für die Koordinierung der humanitären Hilfe (OCHA) (EN), sowie die Organisationen des Roten Kreuzes bzw. des Roten Halbmonds (EN) (FR). Um eine schnelle humanitäre Hilfe von guter Qualität zu gewährleisten, müssen die Partner anhand der folgenden Kriterien ausgewählt werden:
Die Soforthilfekapazität der EU muss verbessert werden, vor allem durch die die lokalen Kapazitäten. Die EU muss außerdem ihren Beitrag dazu leisten, die Lücken bei den internationalen Soforthilfekapazitäten in den Bereichen Verkehr, Kommunikation und Logistik zu schließen, und gleichzeitig ihre eigene Reaktionskapazität verbessern.
Die humanitäre Hilfe kann durch Mittel des Zivilschutzes und des Militärs der Mitgliedstaaten unterstützt werden. Aus diesem Grund tritt die EU für die Einhaltung der Leitlinien der Vereinten Nationen für den Einsatz von Mitteln des Militärs und Zivilschutzes bei der Unterstützung humanitärer Maßnahmen der Vereinten Nationen im Zusammenhang mit Naturkatastrophen (die sog. Leitlinien von Oslo (EN)) und in komplexen Notsituationen ein (Leitlinien zum Einsatz militärischer und ziviler Mittel zur Unterstützung humanitärer Aktionen der Vereinten Nationen (EN)).
Die Minderung der Risiken, die durch Naturkatastrophen verursacht werden, ist ein anderer wichtiger Bestandteil der humanitären Hilfe. Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Kommission, die internationalen Initiativen des Hyogo-Aktionsrahmens (EN) zu unterstützen, der allgemeine Leitlinien für die Verringerung des Naturkatastrophenrisikos bis 2015 vorschlägt.
Schließlich muss die EU auch die Verknüpfung zwischen Nothilfe, Wiederaufbau und Entwicklung auf der Grundlage der bisherigen Erfahrungen intensivieren. Dies sollte einhergehen mit einem besseren Zusammenwirken der Akteure für humanitäre Hilfe und Entwicklungshilfe(namentlich in Situationen vielschichtiger Krisen und instabiler staatlicher Strukturen).
Schlüsselwörter des Rechtsakts
VERBUNDENE RECHTSAKTE
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat – Halbzeitüberprüfung des Aktionsplans zum „Europäischen Konsens über die humanitäre Hilfe“ - Verwirklichung einer wirksamen und grundsatzorientierten humanitären Hilfe der Europäischen Union [KOM(2010) 722 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].
In der Mitteilung erläutert die Kommission, in welchen Bereichen zusätzliche Anstrengungen für die weitere Umsetzung des Europäischen Konsenses über die humanitäre Hilfe notwendig sind. Die Partner müssen vor allem ihre gemeinsamen Maßnahmen im Bereich Krisenreaktionsplanung, Nahrungsmittelhilfe, Reduzierung des Katastrophenrisikos und Hilfe für den Übergang nach einer Katastrophe ausbauen.
Letzte Änderung: 13.05.2011